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Selber kündigen bei langer krankheit? 02 Feb 2006 13:33 #316231

  • siebeli
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Hallo Liebe User!

da ich nach meiner Ntx 2003 nicht mehr arbeiten kann (augenprobleme) und das krankengeld ausgelaufen ist und ich nun al1 beziehe kann ich meinen alten job nicht mehr ausüben.
eine innerbetriebliche umsetztung ist auch nicht möglich. ab märz mache ich eine umsculung, muss ich dafür den job selber kündigen, oder muss mich der arbeitgeber kündigen?
vielleicht ist ja jemand unter euch, der mir da weiterhelfen kann!?

gruss

siebeli

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Re: Selber kündigen bei langer krankheit? 02 Feb 2006 14:10 #316232

  • kaimana
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hi siebeli,
mal einige fragen vorab: wirst du dort in der personalabteilung noch als mitarbeiter geführt? wird dein arbeitsplatz für dich freigehalten?
hat dein arbeitgeber versucht dir zu kündigen? was sagte das integrationsamt ggf zu einer beabsichtigten kündigung durch den AG?
wie äussert sich der betriebsrat?

und könntest du dort nach der umschulung an einem anderen platz beschäftigt werden? wenn ja, solltet du m.E. nicht kündigen.
gruss
kaimana

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Re: Selber kündigen bei langer krankheit? 02 Feb 2006 15:02 #316233

  • hemago
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Ganz verstehe ich es nicht. Du bekommst AL1 und hast eine Umschulung bewilligt bekommen und was ist mit deinem bestehenden Arbeitsverhältnis. Besteht das noch? Wer bezahlt die Umschulung? Wer hat festgestellt, dass du deinen Job nicht mehr ausüben kannst? Solange die Fragen und auch die von Kaimana nicht klar sind, ist es schwer zuantworten. Grundsätzlich gilt natürlich die Aussage von kaimana, dass sinnvollerweise du erst Rücksprache mit deinem Integrationsamt nimmst, bevor du was unternimmst. hemago

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Re: Selber kündigen bei langer krankheit? 02 Feb 2006 17:18 #316235

  • elvi
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Also ich habe folgendes gefunden in Dialyse und Soziales Broschüre von Amgen

Arbeitslosengeld (Sonderform)
Nahtlosigkeitsregelung - Anspruch auf diese Form des Arbeitslosengeldes hat:
wer keinen Anspruch (mehr) auf Krankengeld hat und
noch keine Rentenzahlung erhält,auch wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Hat ein Patient es versäumt, rechtzeitig Rente zu beantragen,oder es dauert länger als erwartet,bis die Rente gezahlt wird, kann er Arbeitslosengeld beantragen,obwohl er dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht.

WICHTIG: Dieses Arbeitslosengeld-wird-genauwie auch das Krankengeld-mit der
Rentennachzahlung berrechnet.

TIPP: Der Arbeitsplatz sollte auf keine Fall gekündigt werden,da dieser gegebenenfalls (z.B. bei Bewilligung einer Zeitrente ) erhalten bleiben mus.

Anmerkung von mir
bei einer Umschulung trifft bestimmt das gleiche zu.
Liebe Grüsse Elvira

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Re: Selber kündigen bei langer krankheit? 03 Feb 2006 11:19 #316238

  • siebeli
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So, hallo zusammen, erst einmal vielen dank für eure antworten.
habe heute morgen mal rumtelefoniert. habe das arbeitsamt, den integrationsdienst usw. gesprochen.

Fazit: auf gar keinen fall selber kündigen!
Arbeitgeber informieren das ich eine umschuling mache, der fürht mich weiter unrer ferner liefen.
wenn es nach der umschulung zu einem neuen arbeitsvertrag bei einem neuen arbeitgeber kommt, dann erst den vertrag im beiderseitigen einverständnis kündeigen.

so, wünsche euch noch einen schönen tag!!

siebeli

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Hi :)