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muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 12 Mai 2006 12:33 #316335

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Hallo,
muß ich meinem Arbeitgeber eigentlich sagen, daß ich schwerbehindert bin? Bei einem Einstellungsgespräch muß man es meines Wissens nach nur dann sagen, wenn die Art der Erkrankung Auswirkungen auf die berufliche Verwendung und Einsatzfähigkeit hat.
Aus unserer Behörde weiß ich definitiv, daß eine Vielzahl wissenschaftlicher Mitarbeiter und Professoren einen Schwerbehindertenausweis haben, dies aus Angst vor Karrierehemmnissen und beruflicher Benachteilugung der Personalstelle aber nicht mitteilen.
Dadurch zahlen wir mehr Ausgleichsabgabe, als wir müßten.
Gruß, Roxanne

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 12 Mai 2006 12:39 #316336

  • Alegra
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Hi,

meiner Meinung nach sollte man doch mit offenen Karten spielen. Ich hab immer in die Bewerbung reingeschrieben dass ich schwerbehindert bin, aber dennoch einsatzfähig in allen Gebieten bin.

So weiß der Arbeitgeber worauf er sich einlässt wenn er dich einstellt und es gibt im Nachhinein auch keinen Rechtsstreit nur weil du etwas verschwiegen hast, was nicht minderwichtig ist.

Ob das jetzt Pflicht ist ist Behinderung offen zu legen oder nicht... kann ich nicht 100%ig sagen. Aber ich meine schon.

Gruß
Alegra

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 12 Mai 2006 13:02 #316337

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Hi Alegra,
man muß bei einem Bewerbungsgespräch ja auch nicht ungefragt mitteilen, wenn man schwanger ist. Wird man gefragt, darf man aber nicht lügen.
Und eine Schwangerschaft, die schon bei der Bewerbung besteht und meistens eine längere Ausfallzeit nach sich zieht, ist ja ein für den Arbeitgeber sehr gewichtiger Entscheidungsgrund bei der Strllenvergabe.
Mich würde deshalb wirklich interessieren, ob der Schwerbehindertenstatus angezeigt werden muß.
Gruß Roxanne

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 12 Mai 2006 13:13 #316338

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Hallo Roxanne,

ich denke mal, der Arbeitgeber muss Dir per Gesetz einen bezahlten Sonderurlaub wegen Deiner Schwerbehinderung gewähren. Urlaubsregelung ist ein Bestandteil des Arbeitsvertrages. Also ist es angezeigt, die Schwerbehinderung beim Bewerbungsgespräch mitzuteilen.(Nicht bei der schriftlichen Bewerbung)

MfG
Lops15

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 12 Mai 2006 13:47 #316339

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Das stimmt. Ich bekomme jährlich 5 Tage extra Urlaub, dadurch das ich schwerbehindert bin.

Es ist ja auch so, dass Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz (ich will mich da jetzt nicht festlegen) an Schwerbehinderter einstellen muss.

Wenn er seinen Prozentsatz an Schwerbi :-] nicht erfüllt, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. (Oder wie auch immer man das nennt).
Von daher ist es für den AG schon ziemlich wichtig, dass er weiß wieviele Schwerbis er einstellt.

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 12 Mai 2006 13:54 #316340

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Ich hab mal rumgesurft. Hier ein Ausschnitt zu diesem Thema:

Fragen nach einer Behinderung müssen generell nicht beantwortet werden, es sei denn, dass Sie Ihren Beruf nur eingeschränkt oder unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln ausüben können. Eine Schwerbehinderung hingegen sollten Sie immer angeben, auch im Hinblick auf die zusätzlichen gesetzlichen Ansprüche. Bedenken Sie: Um Sicherheit über Ihren Gesundheitszustand zu erlangen, erfolgt nicht selten eine betriebsärztliche Untersuchung.

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 12 Mai 2006 13:59 #316341

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Hier Roxanne,

das ist recht interessant. Eine Tabelle in der aufgeführt ist bei welcher Art Fragen der Bewerber lügen darf oder wahrheitsgemäß antworten muss:


hamburg-lernt.de/Bewerbungstraining/Vors...nerlaubteFragen.html

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 12 Mai 2006 19:06 #316343

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Hallo Alegra,
es sind 6% der Beschäftigten.
Geruß, Roxanne

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 12 Mai 2006 22:18 #316344

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würd schon dem arbeitgeber mitteilen, dass du schwerbehindert bist.
gibt mehrere gründe.
- 5 tage zusatzurlaub wurden schon genannt
- schwerbehindertenquote ist für den chef auch interessant
- kannst als angestellte 2 jahre früher in rente und zwar ohne lohneinbußen
- ein anderes wichtiges argument ist doch auch, dass eine schwerbehinderung ja nicht für schnupfen vergeben wird, und ich denke, dass eine schwere erkrankung anzugeben ist.
nicht nur aus fairnis dem arbeitgeber gegenüber, sondern auch weil ich mein, dass es schon fälle gab, in denen gerichte bei fristloser kündigung wegen täuschung dem arbeitgeber rechtgaben, wenn die erkrankung schon bei einstellung bestand.
bei gerichten ist nämlich fast immer alles eine einzelfallentscheidung und nicht allgemeingültig.

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 13 Mai 2006 10:43 #316345

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Hallo Roxanne,

ich bin Betriebsratsvorsitzende und kann dir nur raten deinen Arbeitgeber über deine Schwerbehinderung zu informieren!

Du hast einen gesonderten Kündigungsschutz und eventuell auch mehr Urlaubsanspruch. Bei einer Entlassung oder einer Insolvenz bist du als
Behinderter geschützter als andere Arbeitnehmer. Solltest du deinen Arbeitgeber jedoch nicht informieren, so könnte dieser das als Betrug auslegen.

Liebe Grüße

Ellen

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 13 Mai 2006 11:13 #316346

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Bei der Stellenvergabe heißt es ,Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt,
ich sage manche sind gleicher!.

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 13 Mai 2006 17:10 #316349

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Hi elvi,
wenn man den SB dann nicht einstellen will, ist es leider ein Leichtes, eine geringere Eignung festzustellen. Genauso ist das, wenn Frauen lt. Ausschreibung bei gleichér Eignung bevorzugt eingestellt werden sollen, auch da kann man die Eignung gummiartig dehnen.
Ich kenne beide Varianten leider aus meiner Dienststelle, zum Glück nicht bei mir selbst. Als ich vor etwa einem Jahr einen schwerbehinderten Mitarbeiter einstellen wollte, hatte ich ganz schön mit der Personalverwaltung zzu kämpfen.
Gruß, Roxanne

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 13 Mai 2006 17:12 #316350

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aber es ist Tatsache

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Re: muß ich sagen, daß ich schwerbehindert bin? 13 Mai 2006 18:26 #316351

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Hallo Roxanne,

Schwerbehindert wie Du, suche ich gerade eine Arbeit und es ist wahrlich nicht einfach. Ich gebe es trotzdem immer an, aus vorher schon von anderen Usern genannten guten Gründen.
Prinzipiell darf man es wohl schon verschweigen (nur kann man dann auch nicht auf seine Rechte als Schwerbehinderter pochen), aber es soll schon Rechtsstreite gegeben haben, wo Schwerbehinderte, die das nicht angegeben hatten, Schadensersatz zahlen mussten, weil der Betrieb in Unkenntnis der Schwerbehinderung Ausgleichsabgaben zahlen musste. Diese Aussicht ist auch nicht prickelnd.

Viele liebe Grüsse
Hati

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Hi :)

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