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Dialyse zu hause 04 Nov 2006 14:14 #316607

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Wenn ich zu hause dialysiere,welche Kosten kann ich dann bei der
Steuer gelten machen.
Hat jemmand erfahrung damit,oder brauche ich einen Steuerberater?
Andy

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Re: Dialyse zu hause 04 Nov 2006 19:53 #316608

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Hallo Andyli,

soweit ich mich entsinne, wolltest Du ev. PD zu Hause machen. Extra-Kosten kannst Du da nicht geltend machen (bekommst ja in der Regel eine Unkostenpauschale und die Gerätschaften usw. werden gestellt, Zuzahlungen für das Dia-Mat. fallen auch nicht an). Aber wenn Du einen Schwerbeschädigtenausweis hast (oder beantragst) bekommst Du ziemlich viel Steuern zurück oder als Pauschale). Dazu brauchst Du dann aber keinen Steuerberater. einfach auf dem Antrag angeben 100% Schwerbeschädigt.
Ich weiß jetzt nicht wie es bei HHD ist, aber bestimmt nicht viel anders, denn nötige Umbauten usw. muß man da auch nicht selber tragen.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Dialyse zu hause 04 Nov 2006 20:25 #316609

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Hallo Andyli, Du kannst unter außergewöhnliche Belastungen folgendes bei der Steuer absetzen: Anteilige Miete für Diazimmer (umger. auf qm), Material zum Putzen des Zimmers wie Wischmop. Boddenreiniger etc., Telefonkosten über der Pauschale, die vom KFH sind, dann die Stromkosten für die Maschine (kwxDi pro Woche bzw: Std.x Stromkosten, davon 60%) ebenso die Heizkosten, evt. Anschaffungskosten für Schränke und Licht, habe mir elektrischen Stuhl gekauft, kann ich 5 Jahre absetzen, also Kosten, die durch die Pauschale nicht abgedeckt sind, das auf jeden Fall mehr ist. Genauso wie die Wasserkosten. vor allem für Abwasser können auch mit abgerechnet werden (bei uns der Kubikmeter 4,90! Euro, Frischwasserzufuhr 0,98 € ebenso Müllgeb. und wenn das Zimmer renoviert wird ebenso diese Unkosten. Wird bei mir seit Jahren anerkannt. Hoffe, es hat Dir genützt, LG Albertine

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Re: Dialyse zu hause 04 Nov 2006 21:34 #316610

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Wieso Stuhl?
Hast Du den nicht vom KfH bekommen,ich habe ihn vom KfH andere Patienten soviel ich weis auch , oder ein Bett elektrisch verstellbar dann aber mit Zuschuss.
Weil der Stuhl wieder bei TX zurückgegeben wird und das Bett blebit bei einem.

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Re: Dialyse zu hause 04 Nov 2006 23:54 #316611

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Hallo Andyli,
wie albertine schon umfassend beschrieben hat, kann man grundsätzlich alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Krankheit entstehen, als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer geltend machen. Neben den von albertine gennannten Kosten wurden bei mir z. B. aufgrund der Schwerbehinderung von 100 % 3.000 Fahrkilometer mit dem PKW mit je 0,30 € (jährlich900,--€) anerkannt. Wenn jemand eine Schwerbehinderung mit dem Zusatz AG hat, so kann er 15.000 km mit je 0,30 € (jährlich 4.500,-- €) geltend machen. Ebenso zählen die Zuzahlungen für Medikamente und die Praxisgebühren dazu, sofern man nicht ohnenhin von der Zuzahlung befreit ist. Auch ein von der Zuzahlung Befreiter kann 1 % seines Einkommens von der Steuer absetzen.
Zu beachten ist jedoch, dass der Betrag der zumutbaren Eigenbelastung, der abgestuft in Abhängigkeit vom Jahreseinkommen in Abzug gebracht wird. Eine steuerliche Auswirkung ergibt sich nur für den Betrag, der oberhalb dieser zumutbaren Eigenbelastung liegt.
Weiterhin ist natürlich die Kostenerstattung vom KfH - bei mir sind es monatlich 115,-- € in Abzug zu bringen.

Viele Grüße alfra

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 00:28 #316612

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Danke, das mit dem Fahrgeld hatte ich vergessen. Natürlich muss der Eigenanteil bei der Steuer berücksichtigt werden. Aber es kommen ja trotz Zusatzvergütung noch durch Sztrom und Wasser mehr auf einen zu.
Zu Elvi, Ich habe mir einen ganz individuellen Stuhl gekauft, da übernahm das KFH keine Kosten dazu. Allen LG Albertine

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 09:57 #316613

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Hallo zusammen,

hab gerade den Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen. Die zumutbare Eigenbelastung beträgt 5% des zu versteuernden Jahreseinkommens. Also vorab mal überschlagen, sonst lohnt der Sammelaufwand nicht. Ich lag knapp darunter und habe nichts erstattet bekommen.
Viele Grüße Raja

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 11:04 #316614

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Hallo Raja,
es tut mir leid, dass Du die zumutbere Eigenbelastung nicht überschreiten konntest.
Es ist jedoch grundsätzlich zu beachten, dass die zumutbare Belastungsgrenze in Abhängigkeit vom anzurechnenden Jahreseinkommen, vom jeweiligen Familienstand und von der Anzahl der Kinder zwischen 1 % und 7 % vom Jahreseinkommen liegen kann.
Bei mir waren es für das Jahr 2005 z. B. 6 %.

Gruß alfra

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 13:46 #316615

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Danke für die Tips,immer wieder erstaulich was man alles noch nicht weiss.
Andyli;-)

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 14:09 #316616

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Hallo alfra,

ich habe mal eine Frage zu der Erstattung der Fahrkilometer.
Werden die 3000 km ohne Nachweis anerkannt, weil du 100 % Schwerbehinderung hast ?
Oder hast du noch Zusatzmerkmale im Ausweis ?

Gruß
Nicole

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 15:32 #316617

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Danke alfra, das wußte ich nicht. Auf meinem Bescheid steht nur die 5% ohne weitere Erklärung. Wo kann man denn diese unterschiedlichen Einstufungen einsehen? Man lernt immer wieder dazu, find ich toll!
Viele Grüße Raja

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 18:25 #316618

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Hallo nicole,
bei wurden die 3.000 km ohne Nachweis anerkannt. Das ist wohl die übliche Praxis beim Finanzamt. Ich habe nur eine übersichtliche Auflistung aller außergewöhnlichen Belastungen der Steuererklärung beigefügt.
Ein zusätzliches Merkzeichen habe ich nicht im Ausweis.

Gruß alfra

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 18:33 #316619

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Hallo Raja,
ich habe die Info von der CD für die Steuererklärung gelesen. Du kannst die Tabelle aber auch unter dem Link www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0005.htm aufrufen.

Gruß alfra

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 18:37 #316620

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Wo fahrt ihr denn 3000km rum?

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 18:44 #316621

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Hallo,
seit ihr den nicht berufstätig?
Ich fahre 20000 km im Jahre und kann die auch bei Finanzamt gelten machen
egal ob ich 100% schwerbehindert bin oder nicht.
Allerdings ist die km pauschale bei 100% Schwerbehinderung höher wie die normale.

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 18:54 #316622

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Das sind Strecken, nein bin nicht mehr berufstätig.

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Re: Dialyse zu hause 05 Nov 2006 19:24 #316623

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Danke für den Tip, schau gleich mal nach.
Liebe Grüße Raja

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Re: Dialyse zu hause 06 Nov 2006 12:42 #316624

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??? 3.000 km Jahresfahrleistung ist doch gar nichts .... , üblichwerweise wird bei Versicherungen u. dgl. mit 15.000 km/p.a. gerechnet und auch das ist nicht viel, ich komme damit nicht aus (kann 15.000 km steuerlich geltend machen)
und wieso rum, ich fahre lieber wein

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Re: Dialyse zu hause 06 Nov 2006 16:33 #316625

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Wieso kannst Du 15.000 km geltend machen, ich habe auch aG, Hilfe und Begleitung und habe nur 3000 angerechnet bekommen? Danke für die Auskunft, LG Albertine

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Re: Dialyse zu hause 06 Nov 2006 20:06 #316626

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Ich galube das ist eingach zu erklären,ich gehe noch voll Arbeiten und
habe 50 km bis zu meinem Arbeitsplatz zu fahren,also 100 km pro tag.
Ich habe da keine Probleme beim Finanzamt.
Bin 100% Schwerbehindert,das kann es keine Probleme geben.
Andli

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Re: Dialyse zu hause 06 Nov 2006 20:53 #316627

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weiß ich auch nicht, aber die erkennen 15.000 km an, wir müssen allerdings eine Art Fahrtenbuch führen. Es gelten aber nur die km, die für mich gefahren werden, mit mir im Auto, z. B. zum Arzt, in den Urlaub, zu Verwandten- und Bekanntenbesuchen. Fährt mein Mann alleine, zählt das nicht.
Wir fahren schon mehr als 15.000 km, aber die übersteigenden km werden nicht anerkannt.
Ich mache mich aber schlau und melde mich dann nochmals.
Gruß Roxanne

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Re: Dialyse zu hause 06 Nov 2006 20:56 #316628

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Deine km sind aber als Werrbungskosten geltend zu machen und diese sind unbegrenzt, die Fahrtkilometer aufgrund einer Erkrankung gelten außergewöhnliche belastung und unterliegen völlig anderen Vorschriften

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Steuerfreibetrag Fahrtkosten 06 Nov 2006 21:17 #316629

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Hallo Albertine,
nachstehend ein Auszug aus www.steuerthek.de, ich hoffe, das hilft Dir weiter
.....
Als angemessen kann im allgemeinen ein nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Aufwand für Privatfahrten von insgesamt 3.000 km jährlich angesehen werden. Dabei kann ein km-Satz von 0,30 EUR - bei 3.000 km also ein Aufwand von 900 EUR im Kalenderjahr - zugrunde gelegt werden (BFH-Urteil vom 23.2.1968 - BStBl 1968, Teil II, Seite 408 und 415, BFH-Urteil vom 16.2.1970 - BStBl 1970, Teil II, Seite 38O und Seite 452, und BFH-Urteil vom 10.4.1970 - BStBl 1970, Teil II, Seite 680).

Eine höhere Fahrleistung als 3.000 km jährlich kann nur anerkannt werden, wenn die Fahrten durch die Behinderung verursacht sind und dies z.B. anhand eines Fahrtenbuchs oder durch eine Aufstellung der von dem Behinderten durchgeführten Privatfahrten nachgewiesen wird (BFH-Urteil vom 23.2.1968 - BStBl 1968, Teil II, Seite 415).

Ansatz der vollen Kosten
Bei Steuerpflichtigen, die außergewöhnlich gehbehindert sind (Merkzeichen aG), sind nach dem BFH-Urteil vom 1.8.1975 - BStBl 1975, Teil II, Seite 825 - grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten.

Vorstehende Ausführungen gelten für die Fälle entsprechend, in denen die Kraftfahrzeugkosten nicht bei dem Behinderten selbst, sondern bei einem Steuerpflichtigen entstanden sind, auf den der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 5 EStG übertragen worden ist.

Es können jedoch nur solche Fahrten berücksichtigt werden, an denen der Behinderte selbst teilgenommen hat.

Unter den oben genannten Voraussetzungen können auch nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für andere Verkehrsmittel, z.B. Taxifahrten, in angemessenem Umfang als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG (unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung) neben dem Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden. Werden daneben behinderungsbedingte Kraftfahrzeugkosten geltend gemacht, ist die für Kraftfahrzeugkosten im allgemeinen als angemessen anzusehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km entsprechend zu kürzen.
Gruß Roxanne

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Re: Steuerfreibetrag Fahrtkosten 06 Nov 2006 23:17 #316630

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Vielen Dank, hast Du mir mit dem Auszug sehr weitergeholfen, bin froh, habe meine Steuerunterlagen dem Steuerberater noch nicht für 2005 gegeben, so dass ich es noch abändern kann. Ich habe noch Schonzeit bis Feb, 07 dafür. Nochmals nerci, Albertine:)

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Re: Steuerfreibetrag Fahrtkosten 07 Nov 2006 12:28 #316631

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Nichts zu danken .... Hier ist das Führen des Fahrtenbuchs eine ziemlich unkonventionelle Sache, wir machen das per Works-Datei und das reicht dem Finanzamt auch aus. Bei der letzten Steuereklärung wollten die das schon gar nicht mehr sehen
Liebe Grüße, Roxanne

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