Hallo ihr Lieben!
Brauche superdringend Rat bezüglich Schwerbehinderung /Gleichstellung.
Wer von Euch hat Erfahrung mit einem Gleichstellungsantrag als Beamter und kann mir hierzu näheres sagen?
Lt. Auskunft der hiesigen Stellen sind den Anträge von Beamten ausschliesslich auf Grund von bereits laufenden Dienstunfähigkeitsverfahren oder aber auf Grund von nicht behindertengerecht eingerichteten Arbeitsplätzen stattzugeben! Wo genau finde ich diesbezüglich die Rechtsgrundlage??? Habe schon sämtliche SGB durchgewälzt, oder ist die Grundlage im Beamtenrecht zu finden (LBG??)?
Da ich Beamtin auf Widerruf bin habe ich damit natürlich die doppelte A....karte, denn mit bestandener Prüfung (bei sehr positiver Einstellung glaube ich noch dran) bin ich ja erst mal Kraft Gesetzes aus dem Dienst entlassen. Daher habe ich ohne Gleichstellung, die ja VORHER bescheidet sein müsste, eine Übernahmechance von Null!!! Vorher bekomme ich sie aber nicht bescheidet, weil ich ja dann noch Beamtin bin!! Arrrggghh!!!
Bei gleichbleibenden Fehlzeiten und Krankheitsverlauf ist die Dienststelle zudem irgendwann verpflichtet, eine Dienstfähigkeitsprüfung durchführen zu lassen und alleine die Aussage meines Arztes, dass der Zeitpunkt der wiederhergestellten Arbeitsfähigkeit derzeit überhaupt nicht absehbar ist wird mich in Null Komma Nix aus dem Dienstverhältnis befördern!!
Die Gleichstellungsstelle dagegen sagt, dass sie unter diesen Umständen eine strafbare Handlung begeht, wenn sie meinem Antrag auf Gleichstellung stattgibt, da ich ja meine Gesundheit gefährden würde, weil ich ja mit der Gleichstellung an einen für mich nicht geeigneten Arbeitsplatz zurückkehren könnte!!!
Also ohne Gleichstellung = Dienstunfähig = Abstellgleis (habe noch 30 Jahre bis zur Rente ;)), und mit Gleichstellung nur dann Möglichkeiten, wenn ich eine absehbare vorhandene ARBEITFÄHIGKEIT NACHWEISEN kann!!!
Kann das sein, dass ich hier genau durch die Lücken unserer dicken Verwaltungsordner falle??
Auf weiterführende Antworten hoffend...
Liebe Grüsse Bienchen