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Kindergeld nach dem 27. Geburtstag 04 Mai 2007 18:06 #316792

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Wollte nurmal für alle unter uns die noch studieren und oder von ihren Eltern leben was erzählen.
Normalerweise läuft ja der Kindergeldanspruch mit dem 27. Lebensjahr aus. Meine Mutter hat es nun geschafft das ich das aufgrund meiner 100 % Behinderung weiter bekomme. Der Antrag wurde vorerst solange bewilligt wie mein Behindertenausweis gültig ist.
Vielleicht wissen ja einige nicht das es diese Möglichkeit gibt.

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Re: Kindergeld nach dem 27. Geburtstag 04 Mai 2007 18:53 #316793

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nur als Anmerkung für GESUNDE, gibt es das Kindergeld nur bis 27 Jahrgang 1981,
sonst bis 25 ab Jahrgan 1982.

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Re: Kindergeld nach dem 27. Geburtstag 04 Mai 2007 20:49 #316794

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Oh, danke. Das ist interessant. Ich hoffe zwar, bald Arbeit zu finden (bin gerade mit dem Studium fertig geworden), aber falls das nichts wird, ist das eine wichtige Info...

Liebe Grüße, Judith

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Re: Kindergeld nach dem 27. Geburtstag 04 Mai 2007 22:48 #316795

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Hi Klausi.
Hat deine mam dazu irgendwo eine Gesetzesvorlage gefunden oder wie hat sie das erreicht? Ich habe zwar meine 100% noch nicht offiziell, aber irgendwann wird das Versorgungsamt es bestimmt hinkriegen...

LG, Elena.

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Re: Kindergeld nach dem 27. Geburtstag 05 Mai 2007 00:23 #316796

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Die Formulierung im Bescheid lautet : wegen körperlicher Behinderung außerstande sich selbst zu unterhalten
also würde ich einfach bei der zuständigen stelle nachfragen
wir mussten auch ne ganze weile nerven bis uns jemand bestätigt hat das es sone möglichkeit gibt
und dann haben wir mit die ganzen bescheinigungen und befunde eingereicht

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Re: Kindergeld nach dem 27. Geburtstag 10 Mai 2007 17:57 #316797

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hi..

das ist echt interessant, zu wissen, dass man mit 100 % auch weiter Anspruch auf Kindergeld hat... bin zwar noch bis next Sommer in Ausbildung, aber man weiss ja wie das Arbeitsplatz-Verhältnis ist, noch dazu, wenn man nicht 100%tig belastbar ist... nochmal danke für diese Info,

Linda

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Re: Kindergeld nach dem 27. Geburtstag 11 Mai 2007 11:37 #316798

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Das ist so nicht richtig: man hat auch mit 100% nur dann weiter einen Anspruch, wenn nachgewiesen ist, daß man auf Dauer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen!
Gruß, Roxanne

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Re: Kindergeld nach dem 27. Geburtstag 11 Mai 2007 11:43 #316799

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Das schreibt doch Klausi auch

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Re: Kindergeld nach dem 27. Geburtstag 11 Mai 2007 14:52 #316800

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Naja ich habs bewilligt bekommen und bin auch nur an der Dia und hab sonst weiter nichts!

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Re: Kindergeld nach dem 27. Geburtstag 11 Mai 2007 16:28 #316801

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dann hattest Du einen gnädigen Sachbearbeiter!

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Hi :)

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