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Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 25 Jul 2007 17:34 #316831

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Hallo zusammen,

habe heute wegen meiner jetzt beginnenden PD-Dia mit meinen Arbeitgeber eine Verkürzung meiner Arbeitszeit auf 7 Stunden täglich ausgehandelt.
Mich würde jetzt interessieren, ob ich zum Ausgleich für die Gehaltseinbuße, die ich deswegen hinnehmen muss, irgendeinen Anspruch auf Teilrente zum Ausgleich oder einen Anspruch bei der Krankenkasse habe. Schließlich arbeite ich ja krankheitsbedingt kürzer. GdBehinderung 60%. Nach Dia Beginn sicher 100%.

Würde mich über eine Info freuen.

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 25 Jul 2007 20:14 #316832

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Wir wissen nicht ob es einen Ausgleich gibt, aber es gibt die Möglichkeit weiter voll arbeiten zu gehen und eine Krankschreibung bis zu 3 Tagen in der Woche zu bekommen. Das machen einige unserer Bekannten so. Der eine ist an den dialysefreien Tagen krankgeschrieben der andere Montag und Freitag. Die Krankenkassen unterstützen das und dein voller Rentenanspruch läuft weiter.
Bartkauz

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 25 Jul 2007 21:12 #316833

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Ja mit Beginn der Dia 100%, dann Teilrente gibts nur bei höchstens 6Stunden, mindestens 3 Stunden , Du könntest das aber über ein Teilkrankengeld machen.
Versuchen.

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 26 Jul 2007 00:54 #316834

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Hast du einen neuen Vertrag abgeschlossen? Dann ist es schwierig. Auf alle Fälle mit deiner KK reden, da muss was gehen. hemago.

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 26 Jul 2007 09:48 #316835

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Hallo sternchen,
mein Mann ging mo, mi und fr halbtags arbeiten. Die Fehlstunden wurden ihm von der Krankenkasse bezahlt. Di und do ging er normal arbeiten.
Gab nie Schwierigkeiten und Du hast doch Deinen vollen Lohn.
Gruß Beate

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 26 Jul 2007 19:33 #316837

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Nicht ganz richtig, die KK´s zahlen Teilkrankengeld und dieses Teilkrankengeld ist wie bei jeder über sechswöchigen Erkrankung auf höchstens 70 % des Nettentgelts begrenzt. Also Einbuße ist immer dabei.
Gruß
charnecapedro

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 26 Jul 2007 20:32 #316838

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Hallo sternchen,

wenn Du wegen der PD kürzer trittst. werden die für HD gedachten Teilzeitkrankengeldregelungen eher nicht auf Dich anwendbar sein.
Versuche doch nach der Eingewöhnungsphase mit dem Cycler zu dialysieren. Manche Ärzte sind da noch etwas reserviert, weil es finanziell nicht so lohnend für sie ist. Aber meistens findet sich da schon ein geeignetes Regime.
Meine Leistungsfähigkeit hat sich in der PD-Zeit auch gesteigert. Vielleichst kannst Du auch wieder, nach einer Eingewöhnungsphase voll arbeiten. Am Cycler geht das meines Erachtens am einfachsten, ohne den Arbeitgeber damit behelligen zu müssen.
Ansonsten bleibt Dir eben nur die Steuerpauschale, als kleiner Ausgleich.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 27 Jul 2007 11:58 #316839

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Erst einmal allen vielen Dank für die wertvollen Infos.
Hati, mit deiner Meinung hast du wahrscheinlich Recht. Ich habe nämlich auch das Gefühl, dass mein Doc an den Cycler nicht so unbedingt ran will, obwohl ich das schon mehrfach angesprochen hatte. Er meint, man muss dann ja immer pünktlich zu hause sein und der Flüssigkeitsumsatz für das Bauchfell wäre auch größer. Im Krankenhaus waren die Ärzte auch sehr reserviert, als ich das Thema ansprach.
Es würden wohl nur 50% aller PD-Patienten dies vertragen. Stimmt das?
Allerdings habe ich auch 2 Katzen, die ich nachts leider nicht aussperren kann (wollen unbedingt in meiner Nähe schlafen). Da habe ich mit dem Cycler dann auch selbst Bedenken. Aber, schaun wir mal, dann sehn wir schon...[augenroll]´.

Im Moment habe ich nur das Gefühl, ich muss und will mehr an mich denken. Egal ob mit Ausgleich oder ohne. Vielleicht ändert sich das ja wieder irgendwann.

Viele Grüße
sternchen

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 27 Jul 2007 12:16 #316840

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Hallo Sternchen,

Eigentlich ist es so, dass die wenigsten Menschen Probleme mit dem Cycler haben. Einzige Voraussetzung ist, das Du ein schnell transportierendes Bauchfell hast. Die Transportgeschwindigkeit lässt sich mittesl eines Tests feststellen.
Katzen und Cycler, das geht allerdings leider nicht. Zumindest nicht über Nacht und beides im selben Raum.
Die angewärmten Beutel locken Katzen leider geradezu sich draufzulegen und ihr Bett vorher aufzuschütteln. Dann hast Du einen schönen Springbrunnen im Schlafzimmer.
Wir haben auch eine Kater, der vorher im Schlafzimmer schlafen durfte und nach 3 mehr oder weniger durchmiauten Nächten hatte er sich dran gewöhnt.

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 27 Jul 2007 12:31 #316841

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Hallo Ela,
das mit den Katzen lässt sich bestimmt einrichten. Ich weiß schon, wenn Cycler dann müssen wir da durch (Katzen und ich). Klingt für nicht Katzenfreunde sicher etwas bescheuert, ist aber so. Meine Katzen haben mir gerade in Stunden, wo nichts mehr geht und man am Boden ist, immer wieder nur durch ihr Wesen geholfen.
Gruß
sternchen

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 27 Jul 2007 21:22 #316842

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Manne hat genau die Stunden bezahlt bekommen, die er normalerweise arbeiten gegangen wäre. Er hatte nicht mehr und nicht weniger. Sprechen aus eigener Erfahrung. Gruß Beate

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 27 Jul 2007 21:57 #316843

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Hallo sternchen,

ich war auch mal ein vorbildlicher katzennachtsrausschmeißender Cyclist. Bin immer noch Cyclist, aber inzwischen wieder mit Katzen im Bett. Ich habe das erst mal tagsüber beobachtet und nach einer Weile fanden meine Katzen bewegliche Geisterschläuche nicht mehr spannend. Geht nun schon 1 Jahr gut ohne Springbrunnen oder sonstige Probleme.

Was das regelmäßige Anketten betrifft. Klar in der Woche muss ich um 5 Uhr aufstehen (ächz) also ca. 20 Uhr ins Bette. Das mache ich am WE mitnichten so. Da kette ich mich erst später an, kann ja ausschlafen. Am Bett steht ein Fernseher, aber ich schlafe in der Woche auch bald ein, weil meine 8h Schlaf brauche ich schon. Wenn ich doch mal abends in der Woche weggehe, mache ich am nächsten WE ein paar Stunden länger plus mehr Lösung. Innerhalb einer Woche sollte Zeit und Lösungsmenge ausgewogen sein, meint meine Ärztin. Es geht also, erfordert etwas disziplin aber man muss es auch nicht zu eng sehen.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 28 Jul 2007 10:38 #316845

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Hallo Ela,

sollte sternchen das Fresenius-System haben, dann wäre es kein Problem, da kommen die Beutel nämlich nicht auf eine Wärmplatte sondern die Flüssigkeit wird im Gerät aufgewärmt, d. h., die Beutel hängen außen, ganz normal kühl (aber vielleicht lockt das die Katzen trotzdem zum Spielen an).

LG
Sabine

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 28 Jul 2007 15:21 #316846

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tut mir Leid falsches Forum[lol]

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 28 Jul 2007 17:46 #316847

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?????

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 23 Aug 2007 19:26 #316854

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Ich hatte auch zu meiner CAPD zeit einen vollen Lohn. Ausfallzeit holte mein Arbeitgeber selbst bei der KK.
Er meinte, ich habe mit diesen zeug genug am Hals und brauche mir darüber keine Sorgen machen.

Grusss blume

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Re: Anspruch auf Ausgleich durch Erwerbsminderung 24 Aug 2007 13:50 #316855

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Unsere vier Katzen schlafen auch im Bett, zum Glück aber auf der Seite meines Mannes....

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Hi :)

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