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Rechtsgrundlage Teilkrankengeld 29 Nov 2007 07:31 #316997

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Hallo,
ich muss nochmal auf das Thema zurückkommen. Weiss jemand die Rechtsgrundlage, nach der man den Bezug von Teilkrankengeld beantragen kann?
Ich wälze hier das Sozialgesetzbuch durch und kann nichts finden :-(

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Re: Rechtsgrundlage Teilkrankengeld 29 Nov 2007 07:39 #316998

  • elvi
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Gehe hier auf die Startseite , Bibliothek, Broschüren.
Dann auf die Seite links, Soziales , blätter da mal , da findest Du was.
Ach Dialyse und Soziales must Du schauen.

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Re: Rechtsgrundlage Teilkrankengeld 29 Nov 2007 10:39 #316999

  • fabienne
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Hallo!

Nach der von elvi angeführten Broschüre ( Dialyse & Solziales , S. 13) besteht nach den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen von 1991 ein Anspruch. Da das alles weiterhin recht schwammig klingt (auch hab ich die entsprechende Richtlinie noch nicht gefunden) und mir das hier immer wieder berichtete inkonsistente Verhalten der Krankenkassen bei dieser Thematik gnadenlos auf den Keks geht, hab ich an eben diesen G-BA* geschrieben und um Mithilfe gebeten, damit die, die Teil-Krankengeld beantragen wollen, hoffentlich bald eine (gesetzesähnliche) Argumentationshilfe an die Hand bekommen, statt sich lediglich auf Forenbeiträge berufen zu können.

Jetzt dürft Ihr mit die Daumen drücken, daß da tatsächlich etwas konstruktives bei herumkommt (-;

Freundliche Grüße,
fabienne

* Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Quelle: www.g-ba.de/

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Re: Rechtsgrundlage Teilkrankengeld 29 Nov 2007 13:55 #317000

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WOW, super !
Ich warte gespannt auf antwort, da ich nämlich vorhabe, Teil-Krankengeld zu beantragen und von vornherein langatmige Diskussionen mit meiner (Betriebs-) Krankenkasse ausschliessen möchte!

Jessica

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Re: Rechtsgrundlage Teilkrankengeld 29 Nov 2007 18:10 #317001

  • Hati
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Hallo jessica,

in den Richtlinien :Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit
und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung
(Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien)
nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V
in der Fassung vom 01.12.2003
veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 61 (S. 6501) vom 27.03.2004
in Kraft getreten am 1. Januar

steht im §2 Absatz 9:
Ist eine Dialysebehandlung lediglich während der vereinbarten Arbeitszeit möglich, besteht für deren Dauer, die Zeit der Anfahrt zur Dialyseeinrichtung und für die nach der Dialyse erforderliche Ruhezeit Arbeitsunfähigkeit. Dasselbe gilt für andere extra-korporale Aphereseverfahren. Die Bescheinigung für im voraus feststehende Termine soll in Absprache mit dem Versicherten in einer für dessen Belange zweckmäßigen Form erfolgen.

Leider habe ich die Richtlinie auf meinen PC kopiert und weiß nicht mehr woher. Aber damit könnte man ein Teilkrankengeld begründen: Der Dialysearzt schreibt einen für oben definierten Zeitraum krank (also Dialysezeit+ev. Erholungszeit so sie in die übliche Arbeitszeit fallen würde) und wenn die Lohnfortzahlung aufgebraucht ist, gibt es Krankengeld (für die Dialysezeit). Einen Extra-Antrag bei der KK müßte man da nicht stellen, das müßte über die AU-Bescheinigung des Dialysearztes gehen. So würde ich das jetzt mal interpretieren.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Rechtsgrundlage Teilkrankengeld 06 Dez 2007 20:39 #317028

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Hallo jessica!

Bislang ist leider keine Antwort eingegangen. Ich wollte Dich nur wissen lassen, daß ich das Thema nicht aus den Augen verloren habe.

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: Antwort des G-BA 19 Dez 2007 12:16 #317046

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Hallo jessica!

Heute ist die Antwort des G-BA eingetroffen.
Auf die geschilderten Schwierigkeiten, auf die verschiedene Forenteilnehmer bei ihren Krankenversicherungen stießen, wurde nicht eingegangen.

Die gültigen Regelwerke sind
° zur Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung
---> Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien
= Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V
in der Fassung vom 1. Dezember 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004; Nr. 61: S. 6501
zuletzt geändert am 19. September 2006 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 241: S. 7356 in Kraft getreten am 23. Dezember 2006
Anlage: Empfehlungen zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung

° Krankengeld ist eine Satzungsleistung der Krankenkasse. Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach arbeitsrechtlichen Vorschriften. So hat nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen.
---> Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
= Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014, 1065),
zuletzt geändert durch Artikel 80 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848)

Für die weitere Klärung wird an die jeweilige Krankenkasse bzw. den Sozialversicherungsträger verwiesen.

Die Echtheit oder Vollständigkeit der in dieser Nachricht enthaltenen Information kann vom Absender nicht garantiert werden.


Die ganz große, unumstößliche Argumentationshilfe (und Handlungsanleitung) gegen etwaigen Unwillen (und Unwissen?) des Versicherers hast Du damit nun auch nicht an die Hand bekommen, schade. Ich hoffe, Du wirst dennoch Erfolg haben.

Ich wünsche Dir viel Kraft und Geschick für die Verhandlungen!

Freundliche Grüße,
fabienne

PS: wörtliche Übernahmen aus dem Schreiben: kursiv

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Re: Rechtsgrundlage Teilkrankengeld 07 Jan 2008 13:30 #317062

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Nun gehöre auch ich dazu...

.... zu den Personen, die sich mit ihrer Krankenkasse auseinander setzen müssen, bzgl. Teilkrankengeldzahlung. Meine telefonische Auskunft ergab mehrere Weiterverbindungen... bis zur Vorgesetzten... und kein Mensch kennt das Teilkrankengeld. Meine Beraterin war aber so nett, dass sie sich die Zeit nehmen wird mal das Gesetzestext zu durchwühlen und die Vorgesetzten zu befragen.

Ich bin schon auf die Antwort gespannt, denn ich wollte die Anwort auch noch schriftlich haben *binjagemein..hihi*

Gruß
ladymaya

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Hi :)

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