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Fahrkarte zum Schwerbehindertenausweis 14 Jan 2008 12:36 #317074

  • Geierlein
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Mit einigem Erstaunen habe ich mal auf deisem Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes nachgelesen und da steht nix mehr vom ÖPNV, sondern nur vom öffentlichen Personenverkehr!

Ich weiß früher gab es sowas wie einen Radius von knapp 50 Kilometern, aber wie isses nun. Öffentlicher Personenverkehr wäre ja eigentlich auch die gesamte Bahn oder wie?

Werner

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Re: Fahrkarte zum Schwerbehindertenausweis 14 Jan 2008 14:25 #317075

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Hallo Geierlein

selbstverständlich gilt die 50 Km Regel. Das kannst Du hier und hier nachlesen.


Limo

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Re: Fahrkarte zum Schwerbehindertenausweis 14 Jan 2008 19:33 #317076

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Schön wärs. Die 50 km gelten weiter, da steht auch irgendetwas vom Nahbereich oder so ähnlich (ist bei mir jedenfalls so) im Bescheid.

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Re: Fahrkarte zum Schwerbehindertenausweis 15 Jan 2008 19:44 #317077

  • Roland
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Hallo

ich fahre mit der Bahn durch ganz Deutschland, ohne Probleme mit der Fahrkarte zum Schwerbehindertenausweis.
Natürlich nur RB und RE.
Bisher gab es keine Probleme.
Im Beiblatt zum Fahrschein steht ein Streckenverzeichnis und darunter steht ein Zusatz der einem erlaubt in jedem Regionalen Netz zu fahren.
Und da jede RB und RE Verbindung mit der Bahn auch mit einem Ticket des jeweilen Reginalverbundes befahrbar ist kann man auch diese Strecken fahren.
Schriftlich gibt es darüber keine Informationen aber in der Praxis funktioniert es.
Ich bin bisher lange Strecken in NRW, Niedersachsen, MVP, und in Brandenburg gefahren.
Bei manchen kontrollen hab ich mit dem Schaffner gesprochen und diese haben mir die Annahme bestätigt, daß ich im Regionalverkehr umsonst fahren kann unabhängig vom Streckenverzeichnis.
Nur seit letztem Jahr muss ich für das Fahrrad eine Extrakarte ziehen.

Gruss Roland

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Re: Fahrkarte zum Schwerbehindertenausweis 17 Jan 2008 19:05 #317086

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Hallo Werner,

der 50 km Radius gilt auch weiterhin, allerdings geben die Versorgungsämter kein Streckenverzeichniss mehr aus. ( zumindest nicht in Meckl.-Vorp. )
Du kannst außerdem mit der Regionalbahn innerhalb sämtlicher Verkehrsverbünde Deutschlands und mit allen Privatbahnen kostenlos fahren, wenn Du das Beiblatt mit Wertmarke zum Ausweis besitzt.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter am Bahnschalter mit der Auskunft über Freifahrstrecken vollkommen überfordert sind. Aber schau mal auf folgende Seite: www.oepnv-info.de Dort findest Du eigenlich alles was Du als behinderter Reisender brauchst.

Viele Grüße. Anja

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Hi :)

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