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Gehbehinderung 26 Jan 2008 13:36 #317106

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Hallo Miteinander,

kann mir einer sagen, was man genau beim Versorgungsamt einreichen muß, um die Gehbehinderung - also sprich Rolli-Parkplatz - ich glaube das ist das Merkzeichen G - eingetragen zu bekommen?
Bei meinem Mann gehen die Beinarterien langsam wieder zu und er kann kaum 10 Meter gehen. Eine OP ist im Moment sehr riskant, die Ärzte zögern. Das wird sich auf Dauer nicht mehr gravierend bessern und ich denke, es wäre längst überfällig, die Behinderung einzutragen.
Vielen Dank schon mal und schönes Wochenende
Gruß
Brandy

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Re: Gehbehinderung 26 Jan 2008 14:04 #317107

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Hallo Brandymaus, das gleiche Problem habe ich auch..
Du kannst es ja mal versuchen aber es wird schwierig, das sage ich dir gleich dazu...mir ist es selbst nach Widersprüchen nicht gelungen.

Stelle beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag. Du bekommst dann vom Amt die nötigen Unterlagen, das Amt holt sich die Infos beim Doc und dann wird nach Aktenlage entschieden.
Um einen Behinderten Parkplatz nutzen zu dürfen, benötigt man ein aG.......aussergewöhnliche Gehbehinderung...gibt es aber laut Versorgungsamt bis auf ganz wenige Ausnahmen nur für Beinamputierte.

ich drück dir die Daumen das Du Erfolg hast.
catwoman

Ps: besonders wichtig ist es jetzt, das dein Mann läuft auch wenn die Beine noch so schmerzen. Nur durch Bewegung kann man den totalen Verschluss noch hinauszögern.
Zu empfehlen ist ein Laufband... nicht ganz billig, aber effektiv

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Re: Gehbehinderung 26 Jan 2008 14:43 #317108

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Hallo Brandymaus,
für den Parkausweis auf Behindertenparkplätzen reicht das Merkzeichen G nicht aus, da brauchst Du schon das aG (außergewöhnlich gehbehindert).
Ich würde Euch empfehlen, einen sog Verschlechterungsantrag zu stellen (zuständig sind seit Jan. 2008 die Gemeinden, die Versorgungsämter wurden aufgelöst) und mit dem Antrag ein Attest des Arztes vorzulegen, worin dieser bescheinigt, dass Dein Mann nur noch wenige Meter ohne Schmerzen gehen kann. Bei arteriellen Durchblutungsstörungen hat man da ganz gute Chancen. Ggf. Befunde von Angiographien u. dgl. belegen.
Versuchne solltet Ihr es auf jeden Fall, kostet ja nichts. Den Antragsvordruck kann man im Internet finden und am PC ausfüllen.
Gruß, Roxanne

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Re: Gehbehinderung 27 Jan 2008 12:05 #317109

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Hallo Catwoman,

da frage ich mich aber schon, wieviele da irgendwas getrickst haben, wenn man sieht, wer alles auf Rolli-Parkplätzen steht, wenn man da mal beobachtet wer dann
da so einsteigt.
Wir werden es auf jeden Fall versuchen, aber das mit dem Laufband erscheint mir aussichtslos, da mein Mann von sowas nichts hält und von den Ärzten auch keiner auf Bewegung hingewiesen hat.
Ich hoffe, wir kriegen diese Woche ein Ergebnis, ob sie die OP wagen, dann hätte er wenigstens wieder eine zeitlang Ruhe.
Schönen Sonntag
Gruß
Brandy

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Re: Gehbehinderung 27 Jan 2008 12:06 #317110

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Hallo Roxanne,

hab ich mittlerweile gelesen, daß man dafür das aG braucht, ist denn dafür erst mal das G Voraussetzung?
Danke und schönen Sonntag
Gruß
Brandy

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Re: Gehbehinderung 27 Jan 2008 14:06 #317111

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Hallo Brandymaus, dann ist dein Mann aber von seinem Arzt nicht genügend aufgeklärt. Gerade Bewegung ist das aller wichtigste.
Zum verinnerlichen habe ich das mal auf die schnelle gefunden....das Netz ist voll mit Informationen zu gerade dem Thema.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Gruss catwoman

PS. wer kein Laufband mag, kann sich natürlich andere Wegstrecken aussuchen, ich wohne am Berg und mir is die Übung dort zu anstrengend.

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Re: Gehbehinderung 27 Jan 2008 15:00 #317112

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nein, ich hatte sofort aG

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Re: Gehbehinderung 27 Jan 2008 20:09 #317113

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Danke, ich werde den Arzt darauf ansprechen.
Gruß
Brandy

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Re: Gehbehinderung 28 Jan 2008 08:45 #317116

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Brandymaus schrieb:

> da frage ich mich aber schon, wieviele da irgendwas getrickst
> haben, wenn man sieht, wer alles auf Rolli-Parkplätzen steht,
> wenn man da mal beobachtet wer dann
> da so einsteigt.

Nicht jeder der auf solchen Plätzen parkt, gehört da auch hin. Die Leute tricksen mit abgelaufenen Ausweisen, Ausweisen, die von der verstorbenen Oma übriggeblieben sind oder einfachen Behindertenausweisen, die ja gar nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigen. Leider wird zu wenig kontrolliert und einge der freundlichen Damen in Blau trauen sich auch nicht Knollen zu schreiben, wenn nur irgendwas da liegt, was nach Behindertenausweis aussieht.

Zum Thema aG für Deinen Mann: Auch wen es bei 10 m Gehstrecke IMHO angemessen wäre, sieht es nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) wohl eher schlecht aus. Die entscheidende Stelle lautet:

(2) Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres
Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung
außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
(3) Hierzu zählen nach der VwV-StVO Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte,
Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte
und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande
sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen
können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere
schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung,
auch aufgrund von Erkrankungen, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis
gleichzustellen sind.
(4) Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen
Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht
auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage
der Gleichstellung von behinderten Menschen mit Schäden an den unteren
Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste
eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten
das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen
ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt
nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr
ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit
fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.

[Ende Zitat]

Aber versuchen würde ich es trotzdem. Leider werdet Ihr Euch wohl derzeit auf sehr lange Wartezeiten einstellen müssen. Nach meinen Informationen ist der Aktentransfer vom ehemaligen Versorgungsamt in die Kommunen und Kreise noch nicht abgeschlossen und viele Angelegenheiten können nicht bearbeitet werden.

(Für die Nicht-NRWler: In NRW hat die Landesregierung die Weisheit besessen, die bisher zuständigen Versorgungsämter aufzulösen und die Zuständigkeit für Schwerbehindertenangelegenheiten in die Hände der Kreise und kreisfreien Städte zu legen. Und wie bei vielen anderen Reformprojekten dieser Regierung ging Schnelligkeit mal wieder vor saubere Ausführung.)

Grüße

joe

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Re: Gehbehinderung 28 Jan 2008 14:08 #317117

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Hallo Joe,

das denke ich mir schon, daß es nicht einfach wird, aber wenn wir es nicht probieren, nützt das auch nix. Punkt (2) trifft ja voll zu, aber das wird wohl nicht reichen.
Die aktuellen Ergebnisse kriegen wir wahrscheinlich diese Woche, dann werde ich den Antrag einreichen.

Danke für den ausführlichen Hinweis, Gruß
Brandy

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Re: Gehbehinderung 02 Feb 2008 14:12 #317146

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Absolut! Oder du wirst sofort auf AG eingestuft!

Werner

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