Halo Sieglinde,
wie schön den alten Ausdruck Stempelgeld noch mal zu hören, den kennt ja kaum noch einer.
Grundsätzlich ist es natürlich für die entsprechenden Jahrgänge (über 58 Jahre alt, mindestens die letzten 48 Monate in die AL-Versicherung einbezahlt) seit Anfang des Jahres wieder möglich für 2 Jahre AL-Geld zu beziehen. Auch kann je nach aktuellem Verdienst auf der einen Seite und den erworbenen Rentenansprüchen auf der anderen Seite das ALG I höher sein als die dann zustehende Rente.
Wenn man dann noch einen Arbeitgeber hat, der einen kündigt, ohne dass die Arbeitsagentur Verdacht schöpft und genauer nachfragt, kann das ganze funktionieren. (Mindestens) Zwei Sachen sind aber zu beachten:
1) Sobald wir von einem Arbeitgeber reden, für den das Küdigungschutzgesetz gilt, wird eine betriebsbedingte Kündigung eines älteren und lange beschäftigten Arbeitnehmers nicht so ohne weiteres möglich sein (der Arbeitnehmer wäre bei einer rechtswidrigen Kündigung u.U. sogar verpflichtet sich gegen die Kündigung zu wehren) und bei einer personenbedingten Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperre beim ALG I. In einem Kleinbetrieb kann das aber funktionieren, weil kein Kündigungschutz gilt.
2) Die 58-Regelung (Man erklärt, so früh wie möglich Rente zu beantragen und muss dafür dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.) gilt so nicht mehr, das heißt grundsätzlich kann die Arbeitsagentur auch bei über 58-jährigen Vermittlungsbemühungen unternehmen, die dann auch eine entsprechende Mitwirkungspflicht des Arbeitslosen nach sich ziehen. Diese Gefahr ist allerdings sowieso gering und bei einer Dialysepatientin dieses Alters wohl ganz zu vernachlässigen.
HTH
joe