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Stempelgeld ?? 08 Jul 2008 21:07 #317318

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Hallo Ihr Lieben,

muss mal wieder für meine Mutter was fragen (der Computer ist immer noch ihr schlimmster Feind ;-) ).

Sie hat ja aufgrund der Nierenerkrankung 100 %. Auf Grund Ihres Alters (sie war im Mai 58) hat die Rentenberatung mitgeteilt, dass sie mit 60 Jahren abzugsfrei in Rente gehen kann (sie arbeitet im öffentlichen Dienst). Soweit so gut.

Nun hat ihr Bettnachbar heute Abend in der Dialyse erzählt, das er sich auf der Internetseite seiner Arbeitagentur sein Stempelgeld für 2 Jahre berechnet hat und er sich nunmehr im nächsten Jahr von seinem Arbeitgeber kündigen lässt und somit noch 2 Jahres dieses Geld bekommt, dass auch höher als die Rente wäre ??

Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen ??? Außerdem, wenn es so wäre, fragt das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit nicht nach, warum man so kurz vor der Rente gekündigt wird...

Wäre zwar schön, wenn Sie ein Jahr früher gehen könnte, aber wie gesagt, ich kann es mir nicht vorstellen.

Was meint Ihr dazu ??

Im Voraus Danke
LG Laura für Sieglind

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Re: 08 Jul 2008 21:29 #317319

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Wie lange ist denn Deine Mutti denn schon im öffentlichen Dienst?Wenn Du willst kannst Du mir mal mailen


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Re: 09 Jul 2008 08:45 #317320

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Halo Sieglinde,

wie schön den alten Ausdruck Stempelgeld noch mal zu hören, den kennt ja kaum noch einer.

Grundsätzlich ist es natürlich für die entsprechenden Jahrgänge (über 58 Jahre alt, mindestens die letzten 48 Monate in die AL-Versicherung einbezahlt) seit Anfang des Jahres wieder möglich für 2 Jahre AL-Geld zu beziehen. Auch kann je nach aktuellem Verdienst auf der einen Seite und den erworbenen Rentenansprüchen auf der anderen Seite das ALG I höher sein als die dann zustehende Rente.

Wenn man dann noch einen Arbeitgeber hat, der einen kündigt, ohne dass die Arbeitsagentur Verdacht schöpft und genauer nachfragt, kann das ganze funktionieren. (Mindestens) Zwei Sachen sind aber zu beachten:

1) Sobald wir von einem Arbeitgeber reden, für den das Küdigungschutzgesetz gilt, wird eine betriebsbedingte Kündigung eines älteren und lange beschäftigten Arbeitnehmers nicht so ohne weiteres möglich sein (der Arbeitnehmer wäre bei einer rechtswidrigen Kündigung u.U. sogar verpflichtet sich gegen die Kündigung zu wehren) und bei einer personenbedingten Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperre beim ALG I. In einem Kleinbetrieb kann das aber funktionieren, weil kein Kündigungschutz gilt.

2) Die 58-Regelung (Man erklärt, so früh wie möglich Rente zu beantragen und muss dafür dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.) gilt so nicht mehr, das heißt grundsätzlich kann die Arbeitsagentur auch bei über 58-jährigen Vermittlungsbemühungen unternehmen, die dann auch eine entsprechende Mitwirkungspflicht des Arbeitslosen nach sich ziehen. Diese Gefahr ist allerdings sowieso gering und bei einer Dialysepatientin dieses Alters wohl ganz zu vernachlässigen.

HTH

joe

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Re: Stempelgeld ?? 11 Jul 2008 15:30 #317324

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hallo,

ich glaube auch nicht das der betrieb ihr einfach so kündigt, ich habe jetzt von einer bekannten gehört das sie selber gekündigt hat und sich krankschreiben lassen hat und keine sperrfrist bekommen hat (den Tipp gab das AA!!) weil bezahlt wurde von der KK

Gruß Simone

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Re: Stempelgeld ?? 13 Jul 2008 21:42 #317327

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Hallo,

Danke für Deine Antwort... Ich denke auch, dass Risiko ist einfach zu hoch..... Es sind nur 1 1/2 Jahr bis zur Rente und auch die wird Sie noch hinter sich bringen...

LG und einen schönen Restsonntag
Laura

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Hi :)

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