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umschulung wg infektgefahr 15 Okt 2008 08:35 #317393

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hallo
mir brennt was auf der seele. ich mache seit fast 5 1/2 jahren dia, arbeite halbtags als erzieherin im kindergarten. ich schaffe die körperliche belastung nicht mehr so gut. mein arzt liegt mir schön länger damit in den ohren, dass ich mich umschulen lassen soll. die infektgafahr sei zu groß. das kommt auch hin, da ich dieses jahr durch erkältung, magen-darm-grippe schon 33 tage krank geschrieben war. ich arbeite bei der stadt, hatte ein treffen mit der schwerbehinderten vertretung. sie denkt, das beste sei es, wenn ich mich zur bürokauffrau oder ähnliches umschulen lasse. eine teilzeit umschulung dauert im schnitt 4 (!) jahre. bumm, das hat gesessen. vollzeit schaffe ich auf keinen fall, also kommt nur teilzeit in frage.
die schwerbehinderten vertretung sagt, dass die umschulung auf jeden fall komplett finanziert wird. ja, das freut mich auch sehr. aber was bekomme ich denn geldtechnisch?
steht mir überhaupt ein gehalt zu? schließlich mache ich die umschulung nicht aus spaß an der freude, sondern weil sie aus medizinischer sicht notwendig ist.
wir (mein freund und ich) kommen mit einem gahlt nicht weit.
versteht ihr, ich hab seitdem schlaflose nächte. ích hab so eine angst vor der zukunft. 4 (!) jahre ohne geld?
jetzt meine frage:
wer hat ähnliches erlebt, oder macht gerade das gleiche durch wie ich?
wer kennt sich mit der finanzierung einer umschulung aus?
ich danke euch im voraus...

lg jill

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Re: umschulung wg infektgefahr 15 Okt 2008 09:13 #317394

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Hallo Jill,

wenn Du aus gesundheitlichen Gründen umschulst, geht das über ein Verfahen zur Teilhabe am Arbeitsleben - ungangssprachlich berufliche Rehabilitation. Genau genommen musst Du den entsprechenden Antrag stellen und bekommst dann bei entsprechender Eignung eine Umschulung bewilligt. Kostenträger ist - je nach Rentenversicherungszeiten und einigen anderen Voraussetzungen - die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit. Während der Umschulung hast Du Anspruch auf die Übernahme aller Schulungskosten und Unterhalts- bzw. Übergangsgeld, das so um die 65-70 % Deines Nettogehalts beträgt. Die Verfahren zur Teilhabe am Arbeitsleben richten sich nach dem SGB IX (Sozialgesetzbuch 9), erster Teil. Die (Geld-)Leistungen währenddessen sind in den SGB III (Agentur für Arbeit) oder SGB VI (Rentenversicherung) geregelt.

Da Du noch in Arbeit bist, kann es sogar sein, dass Du diesen Weg gar nicht gehen musst. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Dein Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und dem Integrationsamt an einer Umsetzung auf einen gesundheitlich verträglichen Platz beim selben Arbeitgeber hinarbeiten kann.

Hierzu sollte Dir die Schwerbehindertenvertretung, der Personalrat oder der/die Zuständige für das betriebliche Eingliederungsmanagement helfen können.
Ich kenne zum Beispiel einen Fall, in dem eine Krankenschwester in einer städtischen Klinik bei derselben Stadt eine Ausbildung zur Verwaltungsangestellten gemacht hat und nun im Gesundheitsamt arbeitet. Die Stadt hat dafür eine Förderung von der Rentenversicherung bekommen.

Was für Dich das beste ist, lässt sich natürlich nur von Menschen vor Ort sagen. Lass Dich von unterschiedlichen Menschen beraten, lass Dich nicht zu schnell abwimmeln und prüf in Ruhe, was der richtige Weg für Dich ist. Bei Deiner Erzieherausbildung hast Du Sozial- und Arbeitsrecht ja zumindest in Ansätzen gelernt, sodass Du nicht völlig hilflos sein solltest.

Hoffe geholfen zu haben, besten Gruß, Kopf hoch

joe

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Re: umschulung wg infektgefahr 19 Nov 2008 15:20 #317403

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Hallo,

ich habe selbst auch kurze Zeit im Kindergarten gearbeitet und dann eine umschulung für Kauffrau im Gesundheitswesen gemacht.

Da ich hier ehr seeelten reinschaue, kann ich dir gerne anbieten, dass du dich bei mir per Mail meldest wenn du magst. Dann kann ich dir auch mehr schreiben etc :)

Schreib einfach an

:)

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Hi :)

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