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Fahrgelderstattung für ambulante Behandlung in der Ambulanz der UNI-Klinik 31 Jan 2009 00:20 #317463

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Hallo zusammen!

Meine ambulante Behandlung nach der NTX im Oktober 2007 erfolgt größtenteils in der nephrologischen Ambulanz beim Transplantationszentrum in Erlangen. Die Entfernung von meiner Wohnung zur Ambulanz beträgt 17 km, also hin und zurück 34 km.

Nach Antragstellung bei der Technikerkrankenkasse wurden mir Fahrtkosten mit eigenem PKW nur teilweise ersetzt. Im Antwortschreiben teilte man mir mit, dass im Nachgang zu einem stationären KH-Aufenthalt kulanterweise für nachstationäre Behandlung ein Erstattungsbetrag für 3 Fahrten in Höhe von 20,40 € überwiesen wird. Weitere 10 Fahrten im Laufe des Jahres 2008 wurden nicht anerkannt.

Als Begründung wurde angeführt, dass Fahrten zu ambulanten Behandlungen nur in seltenen Ausnahmefällen wie z. B. Fahrten zu Chemo- und Strahlentherapie bezuschusst werden. Man berief sich auf ein geltentes Beratungsblatt.

Da mir von anderen Patienten bekannt ist, dass dieses Thema von den Krankenkassen wohl unterschiedlich, um nicht zu sagen willkürlich gehandhabt wird, würden mich Euere Erfahrungen interessieren.

Für Antworten zu dieser Problematik bedanke im mich schon im Voraus recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

alfra

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Re: Fahrgelderstattung für ambulante Behandlung in der Ambulanz der UNI-Klinik 31 Jan 2009 14:24 #317464

  • quetsch
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Hallo Alfra!
ich habe mich mit unserer Taxifahrerin unterhalten und sie hat mir auch bestätigt , dass normalerweise drei Fahrten nach der Transplantation übernommen wÜrden.
Eine Bekannte fährt deshalb immer mit dem eigenen PKW und reicht dann die Kosten über die Steuererklärung ein, als außergewöhnliche Belastung.
Aber es gibt da wirklich ganz verschiedene Regelungen.
quetsch

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Re: Fahrgelderstattung für ambulante Behandlung in der Ambulanz der UNI-Klinik 31 Jan 2009 18:23 #317466

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Hallo alfra,

ich habe einmal gelesen, dass Fahrten zur ambulanten Transplantationsnachsorge ins Transplantationszentrum nur noch für 3 Monate nach der NTX bezahlt werden - und zwar nur, wenn eine Verordnung des Arztes vorliegt. Frag mich nich, wo ich das gelesen habe...
Darüber hinaus werden keinerlei Fahrtkosten zur ambulanten TX-Nachsorge ersetzt.

VG
MaRIO

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Re: Fahrgelderstattung für ambulante Behandlung in der Ambulanz der UNI-Klinik 31 Jan 2009 21:49 #317467

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Hallo alfra,

genau wie Mario schreibt wurde es bei mir gehandhabt. 3 Monate nach NTX hat die KK auf Anfrage und mit Bescheinigung des Arztes bezahlt. Jetzt muss ich selber fahren. Nur in außergewöhnlichen Fällen, wie bei meiner Bekannten wird auf Antrag mit Bescheinigung vom Arzt (der muss das aber gut begründen)nochmals für 3 Monate bezahlt.

Gruß Elke

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Re: Fahrgelderstattung für ambulante Behandlung in der Ambulanz der UNI-Klinik 03 Feb 2009 16:24 #317474

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Hallo alfra,
wir haben die Kosten für 3 Monate nach Tx erstattet bekommen. Wir sind auch bei der TK versichert und nach dem Beratungsblatt, von dem Sie schreiben, bekommt man mit einem H, Bl oder aG im Behindertenausweis 20 Cent pro km abzgl. einer Eigenbeteiligung von 10% der Kosten, mindestens aber 5 Euro, maximal 10 Euro pro einfache Fahrt. Die Fahrten muss man sich von der Ambulanz bestätigen lassen.
Bei 34 km wird aber nach der Regelung nicht viel zu erstatten sein. Wir haben von dieser Regelung zufällig erfahren. Schade, dass man darüber nicht informiert wird.
Viele Grüße sw

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Hi :)

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