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Hinzuverdienst 23 Mai 2009 18:05 #317675

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Ich spiele mit dem Gedanken, doch (wenigstens eine teilweise) Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Gilt bei der Hinzuverdienstgrenze das Brutto-Entgelt oder das Netto-Entgelt?

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Re: Hinzuverdienst 23 Jun 2009 14:20 #317691

  • Lando
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Das wird aus deinem Lohn der letzten 3 Jahre errechnet mit verschidenen Faktoren.(Tielrentenfaktor X monatlicher Bezugsgröße x Summe der Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn = Individuelle Hinzuverdinstgrenze) Teilerntenartfaktor 1/3-TR = 0,25 / 1/5 TR - 1,9 / 2/3 TR =0,13 . Bei Vollrente beträgt der zuverdinst seit 01,01,2008 400Euro monatlich.Ihr könnt euch an die Rentenkasse wenden und euch beraten lassen so habe ich es auch gemacht

LG Andre

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Hi :)

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