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Informationspflicht bei Schwerbehinderung 16 Sep 2009 08:32 #317722

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Hallo,

eine Frage: wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat, ist man dann in der Pflicht, den Arbeitgeber darüber zu informieren? Wie sieht das genau aus bei einem Jobwechsel?

Ich möchte nicht, dass eine offizielle Schwerbehinderung ein Hinderniss bei einer Bewerbung ist. Kann man diese verschweigen (wenn man nicht direkt gefragt wird), wenn man denkt, dass es ein Contra-Argument beim Arbeitgeber auslöst? Dass man dann Vorteile wie zusätzl. Urlaub einbüßt ist mir klar. Aber darf man das?

die-tina

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Re: Informationspflicht bei Schwerbehinderung 16 Sep 2009 10:19 #317723

  • Hobbit
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Dieser link erklärt die rechtliche Seite.

Ich bin bisher immer ganz gut damit gefahren, es im Vorstellungsgespräch zu erwähnen, wenn aufgrund des bisherigen Verlaufs klar war, dass der AG an mir interessiert war und aus meiner Biographie weiß, dass ich trotzdem voll leistungsfähig im Beruf bin und viele meiner gesunden Kollegen übertreffe.

Man muss bedenken, dass für den AG auch Vorteile entstehen (können), wenn er Schwerbehinderte einstellt.

Gruß
joe

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Hi :)

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