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Nachteilsausgleich 25 Jan 2010 12:06 #317845

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Hallo!
Ich bin an der Dia und habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100 und EU-Rentner.
Nun habe ich folgendes im Internet gefunden:

Schwerbehinderte mit einem GdB von wenigstens 70 und Gehbehinderung (Ausweismerkzeichen G) oder mit einem GdB von wenigstens 80 können in angemessenem Umfang auch die Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten geltend machen, die nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden können. Als angemessen gilt im Allgemeinen ein Aufwand für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Privatfahrten von 3.000 km jährlich.

Kann mir jemand darüber mehr sagen? Was es dafür für Anforderungen gibt?
Muß man ein Fahrtenbuch führen oder kann man die 3000km pauschal anrechnen lassen? Muss ich das bei der Steuererklärung angeben? Ich hoffe, jemand kann mir Auskunft geben.

Danke im Vorraus,
Schwede

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Re: Nachteilsausgleich 25 Jan 2010 12:30 #317846

  • Roland
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Hallo,

die 3000 km kannst du Pauschal in der Steuerklärung angeben.
Wenn mehr Kilometer anfallen musst du diese belegen, ob da ein Fahrtenbuch ausreicht weiss ich nicht.
Das ganze funktioniert leider nur über die einkommenssteuer, also wenn du keine einkommenssteuer bezahlst gibt es auch nichts.
Und umso niedriger dein Steuersatz ist, umso geringer fällt die Erstattung aus.

Gruss Roland

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Re: Nachteilsausgleich 25 Jan 2010 16:40 #317847

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Hallo Roland,

wo genau gehört es denn hin?? Unter diesen Punkt zumutbare Eigenbelastung (oder wie auch immer das genau heißt)?

Gruß
Mena

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Re: Nachteilsausgleich 25 Jan 2010 20:30 #317848

  • Roland
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Zeile 103(andere aussergewöhnliche Belastungen)
da schreibt dann mein Steuerprogramm;-):
siehe Anlage Privatfahrten bei Behinderung 900,00

Und dann in der Anlage

Privatfahrten bei Behinderung
Die Voraussetzung für den Ansatz sind für 12 Monate erfüllt !
Fahrtkoten mit dem eigenen PKW (ohne Nachweis) (3000 km x 0,30)
Anzusetzen 900,00

Zugegeben ohne Lonsteuerprogramm st das fast eine unverschämtheit, aber so ist das hiesige Steuerrecht: immer zugunsten der Steuerberater!![lol][lol]

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Re: Nachteilsausgleich 25 Jan 2010 22:03 #317849

  • Mena
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Vielen Dank Roland! Das hab ich mir schon gedacht, weil ich mich vor ein paar Jahren schon damit beschäftigt hatte und seitdem ignoriere ich diesen Punkt immer. Leider (seufz) komme ich einfach nie über diese mistige 5 %-Hürde, da ich verheiratet bin und beide berufstätig sind...
Schönen Abend noch!
Gruß
Mena

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Re: Nachteilsausgleich 09 Apr 2010 12:27 #317919

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Hallo Schwede,

hier geht es um Deine Einkommensteuererklärung (arbeite übrigens im Steuerbüro).

Es reicht eine Kopie Deines Behindertenausweises mit der Steuererkärung
einzureichen. Du kannst dann hinten unter der Rubrik
sonstige Außergewöhnliche Belastungen die km Beispielsweise
wie folgt ausrechen: 3000 km x EUR 0,30 = ...
Dieser Betrag bleibt dann bis zur zumutbaren Eigenbelastung
Steuerfrei.
Absolut perfekt ist es natürlich wenn du Dir Deine Arztermine
bzw. Dia Termine bestätigen läßt hier auf Deine 3000 km kommst
und die Bestätigung mit einreichst.

In der Regel gibt es aber keinerlei Probleme beim geltendmachen
der Fahrtkosten.

Lg monster

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Hi :)

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