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Sonderurlaub 29 Apr 2010 20:55 #317969

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Hallo !!!

ich bin diesen Monat in das 7. Berufsjahr gekommen. Das ist eine Erhöhung von 230 Euro ..... Meine Chefin meint nun, dass sie mir nun nur 120 Euro zahlen muss. Sie begründet es damit, dass ich ja nun durch die Schwerbehinderung 1 Woche Zusatzurlaub hab und sie das ja irgendwie ausgleichen muss.... Ich war ehrlich gesagt sprachlos, wo sie mir das gesagt hat.....

Wer weiss, ob das zulässig und rechtens ist ? In meinen Augen ist das eher diskriminierend und ein großer Nachteil für mich.....

Wer kann mir da weiter helfen und an wen kann ich mich wenden ???

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Re: Sonderurlaub 29 Apr 2010 21:45 #317970

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Hallo Schnuffinchen,

ich denke das ist nicht der Sinn des Zusatzurlaubes, kann Dir aber auch nicht so aus dem Bauch die Rechtslage begründen.
Hilfe könntest Du bekommen beim Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung, insofern es sowas bei Euch gibt. Ansonsten gibt es z.B. bei uns Sprechstunden für Schwerbehinderte vom Bezirksamt, wo mam bei diesen Fragen Rat bekommt. Sicher gibt es sowas auch außerhalb von Berlin bei den entsprechenden Stellen oder auch beim Integrationsamt.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Sonderurlaub 29 Apr 2010 23:01 #317971

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Hallo Schnuffinchen,
deine Chefin hat nicht recht, der Zusatzurlaub muß durch nichts ausgeglichen werden. Du kannst Auskunft bei einem Anwalt für Arbeitsrecht bekommen, bei der Beratungsstelle des Arbeitsgerichtes oder bei der Gewerkschaft(allerdings nur für Mitglieder). Deine Chefin ist ein ausgebufftes Luder, auf solch eine Idee muß man erst mal kommen. Für dich gelten genauso die Tariferhöhungen oder Höhergruppierungen wie für deine Kollegen.
Laß dir nichts gefallen gruß quetsch

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Re: Sonderurlaub 29 Apr 2010 23:08 #317972

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Hallo,

die Zusatzinfos gibt es nicht: vielviel Mitarbeiter, Gewerkschaft, Stimmung.

Von Dir:Ich arbeite als Pharmazeutisch - technische Assistentin in einer größeren Center-Apotheke in Bremen.
Natürlich möchtest Du beides haben, mehr Geld und Weiterbeschäftigung. Bist Du in einem Gespräch in der Lage Dienen Vorgestzten klar zu machen, das Deine Leistung für die Firma einen wesentlich höheren Wert hat als Du der Firma kostet? Wenn das so ist suche da Gespräch, kämpfe darum mit dem Rückhalt einer neue Firma.

vG peter

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Re: Sonderurlaub 29 Apr 2010 23:44 #317973

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Ganz toller Ratschlag ! Ich kann nur den Kopf schütteln. Solltest Du beim VDK sein, der hilft Dir auch weiter. LG Albertine

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Re: Sonderurlaub 30 Apr 2010 07:56 #317974

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Ganz so unrecht hat Kuntpeter nicht, ohne einen starken Betriebsrat würde ich
schon überlegen gleich mit VDK oder Anwalt aufzufahren.
Auch mit 100% Schwerbehinderung kann man fürher oder später die
Kündigung erhalten.
Ist leider so.

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Re: Sonderurlaub 30 Apr 2010 09:14 #317975

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Hallo,

Knut-Peter hat insofern recht, als dass Du wichtige Informationen verschweigst. Ist Deine Chefin überhaupt Mitglied im Arbeitgeberverband? Bist Du Gewerkschaftsangehörige? Habt Ihr die Geltung des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag vereinbart? Welches TV überhaupt? In dem, den ich finde klick wäre erst im 8. Jahr die nächste Erhöhung fällig, zumindest wenn Deine Berufsbezeichnung auf Deiner User-Seite korrekt ist.

Grundsätzlich ist natürlich ein Gehaltsabschlag für den Sonderuralub nicht zulässig, da es sich ja eben um einen Nachteilsausgleich handelt. Wenn aber (in einer kleinen Apotheke nicht unwahrscheinlich) weder Tarifsvertragbindung besteht, noch ein Betriebsrat oder eine Schwerbehindertenvertretung existieren, kämpfst Du unter Umständen auf verlorenem Posten. In diesem Fall ist ein Gespräch mit Deiner Chefin um auszuloten wieviel Du ihr wert bist sinnvoller.

Im Zweifelsfall oder falls Du einen Kampf ausfechten willst, mach Dir klar wo Du hinwillst. Mehr Geld um jeden Preis, anderen Job, Mobbing riskieren, selber künidgen ....

Gruß
joe

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Hi :)

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