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Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 07:29 #318107

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Ich habe hier leider noch kein Post-System gefunden mit dem man User direkt anschreiben kann, deshalb mach ich mal einen neuen Thread auf.

Im Mehrbedarf gem. SGB Thread meinte TalliaX, dass Sie als Studentin einen Antrag darauf gestellt hat. Ich würde gerne wissen was daraus geworden ist.

Bin selber Student und bekomme inzwischen kein Bafög mehr, vom Amt gibt es als Student auch kene Leistungen, so dass ich überhaupt kein Einkommen habe.

Ich arbeite neben Studium und Dialyse ein paar Stunden im Monat und lebe bei einen Eltern, so dass ich ein kleines Taschengeld habe. Wenn man vom Amt noch ein paar Euros holen könnte wäre mir das sehr recht.

Über andee Tipps freue ich mich natürlich auch.

Seyn

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Re: Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 08:06 #318108

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Deine Eltern könnten Dich von der Steuer absetzten, bei Dialyse 100%.
LG
Elvi

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Re: Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 09:04 #318110

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Hallo Seyn,

gibt es beim Bafög kein Möglichkeit der Verlängerung, weil Du behindert bist? Du könntest doch evtl. einen Nachweis vom Arzt bringen, daß Du wegen der Dialyse länger zum Studium brauchtest?

Liebe Grüße
Sabine

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Re: Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 09:23 #318111

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Liebe Seyn, aktuell wir der Antrag noch bearbeitet, Mehrbedarf und evtl. Zuschüsse im Rahmen von Hartz4 bekommt man nur wenn man absolut Mittellos ist (d.h. da du bei deinen Eltern Wohnst ist das schon wieder schwierig, da die für dich Zahlen müssen sofern sie ein Einkommen über 1100€ haben). Da lässt das Amt auch garnicht mit sich reden.

Die Bafög Verlängerung werde ich vermutlich auch machen müssen, ich war wärend der letzten Klausurenphase Krank, so das ich dieses Jahr 12 Klausuren schreiben müsste. Das schafft nicht mal ein Gesunder, daher teile ich dem BaföG Amt mit, dass ich länger brauche.

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Re: Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 10:30 #318112

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Ich bin inzwischen im 7 Semester, mir fehlt aber eine Prüfung aus dem Grundstudium, weshalb ich vorerst kein Bafög mehr bekomme. Ich habe zur Zeit auch noch Probleme mit der Hochschule, weil die von mir die 500 EUR Studiengebühren verlangen. Wir haben zum Glück einen (Schwer-)Bindertenberater, der sich sehr für mich einsetzt, aber auch noch keine großen Forthritte gemacht hat.

Vorgestern habe ich meine letzte Prüfung für das Semster gehabt und kann mich jetzt erst wieder um den Papierkram kümmern. Am Ende der vorlesungsfreien Zeit habe ich das Grundstudium komplett und versuche nochmal Bafög zu beantragen. Es wäre trotzdem interessant, ob ma vom Amt irgendwie an Geld kommt.

Zu Beginn meiner Dialysezeit hatte ich für ein Jahr mein Studium unterbrochen und in der Zeit Hartz4 bekommen. Für mich total unterverständlich, wieso ich 500 EUR bekomme, wenn ich zu Hause rumsitze und nichts mache und als Student um jeden Euro kämpfen muss.

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Re: Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 10:49 #318113

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Hallo Seyn,
musst du denn überhaupt Studiengebühr bezahlen, wenn du schwerbehindert bist? Meines Wissens wird man da doch befreit, oder?
VG
Renata

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Re: Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 10:57 #318114

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Mir wurde das so erklärt, dass ich nur für die Zeit befreit werden kann, die ich länger als ein Gesunder studiere. Und da ich schon 3 Semester befreit war und in einem Jahr fertig bin muss ich jetzt zahlen. (Regelstudienzeit 6 Semester, ich komme ins 8., nach 9 bin ich fertig) Ich bin da noch dran, muss ja erst in einem Monat überweisen, aber ich glaube, dass ich wohl zahlen muss.

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Re: Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 14:52 #318115

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Das ist falsch!!!! Die dürfen von dir keine Studiengebühren verlangen, egal wie lange du Studierst. Das ist jetzt mein 2t Studium und eigentlich müsste ich auch Zahlen. Die Studiengebühren enfallen, da du den Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen kannst. Geh mit deinem Behinderten-Ausweis ins Studienbüro und lass dich befreien. Die Aussage, das du dich nur Beurlauben kannst. Ist auch nicht richtig, das sollte dein Behindertenbeauftragter aber wissen.

Schau mal bei www.studentenwerk.de nach, da gibt es eine Broschüre über Behinderte Studierende. Du kannst da auch Anrufen die helfen dir 100% weiter.

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Re: Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 15:09 #318116

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Danke für den Hinweis. Für NRW gilt leider:

§ 8 des Gesetzes zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben:
Ausnahmen von der Abgabenpflicht, Abgabenermäßigung und Abgabenerlass
(3) Von der Beitragspflicht auf der Grundlage der Beitragssatzung (...) wird auf Antrag eine Befreiung oder Ermäßigung gewährt für (...) die studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung.
Außerdem gilt:
(4) Der Studienbeitrag (...) kann auf Antrag von der Hochschule teilweise oder ganz erlassen werden, wenn seine Einziehung aufgrund besonderer und unabweisbarer Umstände des Einzelfalls zu einer unbilligen Härte führen würde, die die wirtschaftliche Existenz der oder des Beitragspflichtigen gefährden würde; bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen. Das Vorliegen einer unbilligen Härte ist glaubhaft zu machen.

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Re: Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 17:26 #318117

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Bei mir hat es ausgereicht vom Arzt ein Schreiben vorzulegen, um die 500€ nicht zahlen zu müssen. Galt dann auch immer für 2 Semester. Und ich hab auch mehr als 4 Semester über die Zeit der gesunden studiert, da ich zwischenzeitlich von einer TH an die FH gewechselt hatte.

Gruß, Elena.

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Re: Mehrbedarf @TalliaX 15 Jul 2010 17:38 #318118

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Ich habe vorher in Köln studiert, über die studienzeit hinaus. es gab keine probleme, zudem stellt deine situation ja exakt diese unbillige härte dar. du könntest aus wirtschaftlicher lage dann nicht weiter studieren und das muß dir die uni aufgrund deiner behinderung ermöglichen.

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Hi :)

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