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Parkausweis light 19 Jan 2012 15:13 #479069

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Habe heute einen neuen Anlauf auf den Parkausweis light gemacht, ab nicht daheim beim Straßenverkehrsamt, sondern direkt beim Versorgungsamt und habe auf die alte Aktenlage bei denen und die aktuellen gesundheitlichen Probleme hingewiesen.

Die wussten auch sofort was gemeint ist, es wurde ein entprechender Antrag - der im Computersystem vorlag ausgefüllt und ich soll bald Bescheid bekommen - ich werde über das Ergebnis berichten!

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Re: Parkausweis light 19 Jan 2012 15:53 #479073

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Was ist denn bitte ein Parkausweis light ?

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Re: Parkausweis light 19 Jan 2012 17:44 #479077

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Für Schwerbehinderte ohne das aG - erlaubt kostenloses Parken auf allen kostenpflichtigen Plätzen aber nicht auf Schwerbehindertenplätzen!

Gibt es hier viel drüber zu lesen und sogar den link wo der Gesetzestext drin ist. Früher nur in manchen Bundesländern gültig - heute ein Bundesgesetz.

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Re: Parkausweis light 19 Jan 2012 19:29 #479079

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Interssant!
Hast Du hier mal nen Link dazu?
Gruss Edgar

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Re: Parkausweis light 19 Jan 2012 22:13 #479084

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Link

Hier ist ein Link. Es ist der orangene Ausweis - sozusagen das light-modell...

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Re: Parkausweis light 20 Jan 2012 04:51 #479094

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Wenn man hier nach dem Thema nur sucht findet man den link zu einer PDF der Stadt Wuppertal wo in einer Infoschrift alles beschrieben ist! Ich habe diesen link nicht mehr, da ich die PDF abgespeichert habe!

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Re: Parkausweis light 21 Jan 2012 03:26 #479139

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Interessant. Das trifft aber wohl für Dialysepatienten nur selten zu. Ich hatte mal eine Fortbildung in der Innenstadt von Berlin. Da ich von dort aus immer gleich zur Dialyse musste, bekam ich eine Bescheinigung vom Arzt, das ich ein rechtzeitiges Erscheinen nur per PKW erreichen könne.Auf Antrag bekam ich unbürokratisch eine Ausnahmegenehmigung, so daß ich keine Parkgebühren bezahlen brauchte. Leider galt die nur ein halbes Jahr.8-)

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Re: Parkausweis light 24 Jan 2012 11:25 #479283

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Das Merkzeichen G wird ja jeder Dialysepatient erhalten, aber zusätzlich noch das Merkzeichen B (=auf ständige Begleitung bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen). Das ist meistens oder immer der Fall bei Behinderten, die Querschnittsgelähmt sind, Ohnhändern, Blinden, erheblich Sehbehinderten....

Denke kaum, das man diesen Vermerk B als normal kranker Dialysepatient erhält, bei dem nur die Nieren versagt haben.

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Re: Parkausweis light 24 Jan 2012 12:05 #479285

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Hallo!

Wieso bekommt jeder Dialysepatient das Merkzeichen G?
Ich z.B. habe es nicht bekommen.
Gibts es vllt. Neuerungen von den ich noch nichts weiß?

VG
Schwede

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Re: Parkausweis light 24 Jan 2012 20:18 #479299

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Keine Bange. Du bist voll up-to-date! (tu) Natürlich bekommt NICHT jeder Dialysepatient das Merkzeichen G. Keine Ahnung, wo twselig das aufgeschnappt hat...

VG
MaRIO

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Re: Parkausweis light 25 Jan 2012 05:49 #479302

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Der Parkausweis light bezieht sich aber nur auf G !

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Re: Parkausweis light 25 Jan 2012 06:22 #479303

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Hallo Geierlein...
Und du hast G?Wozu dann n Parkausweis light?Dann kriegste doch n normalen..Versteh das alles hier irgendwie nicht.Dieser abgeschwächte Parkausweis setz auch Merkzeichen voraus.Ich war Diapatient,aber dadurch doch nich laufschwach.Dieser dämliche Schwerbehindertenausweis liegt...ich weiß icht mal wo.Ich nutz den nich...
Lieben Gruß Kerstin

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Re: Parkausweis light 25 Jan 2012 08:19 #479307

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Nöö, also ich hab nur ne Niereninsuffizienz, keine Beininsuffizienz....., daher auch kein G, hatte ich auch nie beantragt.

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Re: Parkausweis light 25 Jan 2012 09:24 #479308

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Hi,

es gibt da so eine schöne Broschüre:

Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) - Versorgungsmedizinische Grundsätze
Herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hierin ist festgehalten im Teil D unter Merkzeichen
1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)

....Auch bei anderen inneren Leiden mit einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit, z.B. chronische Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie, sind die Voraussetzungen als erfüllt anzusehen.

D.h., jeder chronische Dialysepatient, der regelmäßig Epo-Gaben erhält, die ja die Blutarmut verringern sollen, hat grundsätzlich einen Anspruch auf dieses Merkzeichen G.

Ich selbst hab das erst im Oktober 2011 zufällig erfahren, gleich einen Änderungsantrag bei meinem Versorgungsamt gestellt auf Zuerkennung des Merkzeichens G, mit meinem behandelnden Arzt dann entsprechend gesprochen, wegen der Anämie usw., der hat entsprechend dem Versorgungsamt geantwortet und drei Wochen später kam ein neuer Bescheid mit dem Merkzeichen G, voilà.



Das Gesetz, auf das sich die Versorgungsmedizinverordnung bezieht, ist

Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV) vom 10.12.2008

Die Publikation, in der es steht ist:
Bundesminnisterium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion, 53107 Bonn, Stand: Januar 2009
Best.-Nr. K 710, Tel.: 0180- 5151510
Email: ,
Internet: www.bmas.de

Hoffe, geholfen zu haben. :o)

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Re: Parkausweis light 25 Jan 2012 10:10 #479311

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Hallo,

leider stimmt das so nicht. Der orangene Ausweis bekommt man mit G und B:

Parkerleichterungen mit dem orangenen Ausweis

Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung auch noch den orangenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben:
?schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).

?schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

?schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.

?schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.


Grüßle
Olli

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Re: Parkausweis light 25 Jan 2012 11:03 #479316

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Hallo twselig,

Du hast also trotz EPO eine Anämie? Dann lass mal Dein Ferritin überprüfen, wenn der Eisenspiegel zu niedrig ist, dann nützt alle EPO nichts.

Ich glaube, früher (vor EPO) war das üblich, daß Dialysepatienten ein G bekommen, eben aufgrund der Anämie, heute ist das eigentlich nicht mehr nötig.

LG
Sabine

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Re: Parkausweis light 25 Jan 2012 12:02 #479323

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D.h., jeder chronische Dialysepatient, der regelmäßig Epo-Gaben erhält, die ja die Blutarmut verringern sollen, hat grundsätzlich einen Anspruch auf dieses Merkzeichen G. schrieb:


Das ist falsch! (siehe sabine)

VG
Mario

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Re: Parkausweis light 25 Jan 2012 15:37 #479339

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Aber wenn Epo oder Retacrit gespritzt wird geht doch der HB hoch, bekommt man dann trotzdem das G?
Ich spritze mir nähmlich Retacrit:Wirkstoff Epoetin zeta
Grüße Elvi

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Re: Parkausweis light 25 Jan 2012 16:39 #479342

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Ein Mitpatient von mir bekam das G, weil er bei Antragstellung zu Beginn seiner Dialysezeit starke Anämie hatte. Nach 4 Wochen war das durch EPO behoben und er war wieder fit. Trotzdem hat er das G auch bei Verlängerung und auch nach der Transplantation behalten. Kann mich nur ärgern, daß ich den Antrag erst nach der EPO Behandlung gestellt habe. 8-)Ansonsten hätte ich auch seit 15 Jahren G.

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Re: Parkausweis light 25 Jan 2012 21:37 #479353

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Ich habe G, denn ich habe ja nicht nur die Nierenproblematik! Augenblicklich ist mein Wirkungskreis so knapp bei 100 Metern (im Flachen), danach tut jeder Schritt weh. Die nächste Bushaltestelle ist so ca. 300 Meter entfernt! Und in unserer Stadt gibt es eine nahezu komplette Parkraumbewirtschaftung .... d.b. wenn man mit dem Auto in die Innenstadt will, muss man Eintritt bezahlen. Dazu noch großteils mit Parkticket, so dass man noch zum Automaten latschen muss!

Meine Idee das Ding wieder zu fordern war: die Aktenlage beim Versorgungsamt ist mind. 5 Jahre alt und hat mit dem augenblicklichen Status kaum was zu tun. Daher sollte die augenblickiche Behinderung bewertet werden und nicht die Aktenlage von 2005, aufgrund der das 2 x abgeschmettert wurde!

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Re: Parkausweis light 26 Jan 2012 06:59 #479355

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Wenn Du auf eine Rollstuhl angewiesen bist, steht Dir auf jeden Fall die blaue Sonderparkgenehmigung und ein aG (außergewöhnlich gehbehindert) im Behindertenausweis zu.
Damit wrd dann nur das nächste Problem auf Dich zukommen. Die Behindertenparkplätze sind oft von Lieferfahrzeugen zugeparkt. Und da sie extra breit sind (1,5 fach breiter) stellt sich oft ein ganz Schlauer dazwischen, dass der Behinderte seine Autotür nicht mehr weit genug aufkriegt.
LG, beri

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Re: Parkausweis light 26 Jan 2012 17:09 #479386

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Nur geht es um diesen Ausweis hier nicht - sondern um den in rosa!

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Re: Parkausweis light 26 Jan 2012 18:21 #479389

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Wenn Du nur noch geradeso 100 Meter auf eigenen Beinen laufen kannst, brauchst Du doch sicher für draußen einen Rollstuhl. Die blaue Sonderparkgenehmigung ist doch in dem Fall viel sinnvoller als ein rosa Ausweis.
beri

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Re: Parkausweis light 26 Jan 2012 19:43 #479397

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Nein Rollstuhl würde mich noch mehr behindern .... nutze aber nun einen Gehstock! Wenn es mehr als die 100 Meter sind tut es halt weh oder ich verzichte auf den lauf. Ich kann mir kaum Vorstellen, dass mich jemand wegen der Stenosen in den Beinen in den Rollstuhl verbannt!

Nein, für diese leichteren Fälle ist ja der light Parkausweis gedacht und das würde mir reichen!

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