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Sozialwohnung 23 Mär 2012 11:16 #481353

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Hallo zusammen,
weiß jemand von Euch, wie viel Extra-Wohnraum einem als Heimdialysepatient zusteht?
Danke und liebe Grüße,
Klatschmohnalisa

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Re: Sozialwohnung 23 Mär 2012 11:32 #481355

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Moin,

ich habe vom Wohnungsamt aufgrund dessen, dass es nicht ganz so einfach
war eine bezahlbare Wohnung zu finden, wo ich auch dialysieren kann,
vom Wohnungsamt eine 55 qm zwei Zimmer Wohnung haben dürfen.
Es ist eine Wohnung für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich
ist, ich zahle sie aber vollständig selbst.
Ich meine bis zu 60 qm wären in Ordnung gewesen.

Schöne Grüße,

Boris

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Re: Sozialwohnung 23 Mär 2012 11:35 #481356

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Ja lese hier
Starseite Broschüren
linke Seite Soziales
Broschüre Dialyse und Soziales
Seite 10
Punkt
2.4
Alles Gute

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Re: Sozialwohnung 24 Mär 2012 22:13 #481407

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Hallo,

schließe mich mal obiger Frage an.
Die von elvi genannte Broschüre kenne ich. Aber wenn ich damit vor irgendeinem Beamten rumwedel, lacht der sich krumm.
Sprich, ich suche schon ewig eine Rechtsgrundlage für diese Behauptung oder eine Richtlinie oder irgendsowas handffesteres (mit dem ich ggf. wedeln könnte).

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Sozialwohnung 25 Mär 2012 11:04 #481417

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Ja berechtigte Frage, vielleichte im Wohngeldgesetz, oder Schwerbehindertenrecht , oder wie es heißt.

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Re: Sozialwohnung 25 Mär 2012 14:07 #481423

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Hallo zusammen,

da ich mich im letzten Jahr aus aktuellem Anlass mit dem Thema befasst habe,
hab ich meine alten Links nochmal durchgesehen, allerdings keine allgemeinverbindlichen
Daten gefunden, grundsätzlich wurden häufig diese Daten referenziert:

für einen Alleinstehenden: 45 Quadratmeter
für einen Zwei-Personen-Haushalt: 60 Quadratmeter Wohnfläche oder zwei Wohnräume
für einen Drei-Personen-Haushalt: 75 Wohnfläche oder drei Wohnräume
für einen Vier-Personen-Haushalt: 85 bis 90 Quadratmeter Wohnfläche oder vier Wohnräume

In meinem Falle hat das Wohnungsamt der Stadt mir irgendwann per Mail mal mitgeteilt,
dass mir ein Wohnberechtigungsschein über bis zu 75 qm und drei Zimmer ausgestellt
werden könnte, was nun tatsächlich draufstand, kann ich leider nicht mehr in Erfahrung
bringen.

Diese Zahlen gelten aber wohl nur für die Standardfälle, meines Erachtens handelt es sich
bei Behinderungen, die selten sind (also z. B. Heimdialyse, egal ob PD oder HD) immer um
Einzelfallentscheidungen, die im Ermessen des Sachbearbeiters liegen, eine Richtlinie in der
steht, ein alleinstehender Heimdialysepatient hat Anspruch auf zwei Zimmer und mindestens
x qm existiert nicht.

Weiterhin sind diese Entscheidungen immer auch abhängig von der Lage vor Ort, da sich
der Wohnungsmarkt innerhalb Deutschlands doch deutlich unterscheidet.

Schöne Grüsse und noch einen sonnigen Sonntag wünscht

Boris

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Re: Sozialwohnung 25 Mär 2012 23:48 #481446

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Hallo Boris,

jetzt wo Du es afgeschrieben hast kann ich mich erinnern. Vor etlichen Jahren hatte ich mich auch mal dafür interessiert. Die Zahlen waren wohl die gleichen denke ich. Und die Sachbearbeiter/Ämter habeeinen Ermessensspielraum von 3-4qm wenn ich ich reht entsinne.
Möglicherweise gibt es da aber vielleicht auch Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Beim Wohngeld wird jedenfalls nur diese qm Zahl berechnet. Ist die Wohnug grösser für die das Wohngeld bantragt wird, gehen die übrigen qm ausschliesslich zu lasten des Mieters.
Jedenfalls ist es in Berlin so. Ob das überall so gehndhabt wird, weis ich nicht.

eine gute Woche wünscht
Limo

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Re: Sozialwohnung 26 Mär 2012 13:20 #481465

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Hallo Limo,

in Berlin geht es nach Miete. Beim Wohngeld wird jeder Cent der die Grenze überschreitet nicht berechnet, bei ALG II im schlimmsten Fall (das erste halbe Jahr und in bestimmten Fällen-Alter, lange Mietzeit sind sie da aber kulant bis jetzt jedenfalls, meine berufliche Erfahrung) bekommt man die Miete nur bis zu dieses Summe und den Rest muß man sich vom Mund absparen.
Für eine Person ist die Grenze zur Zeit noch 375€ oder so in diesem Bereich jedenfalls. Allerdings wird diese Summer zur Zeit heiß diskutiert, weil es ja in den letzten Jahren zur Wohnraumverknappung und Mietsteigerungen kam.

Ich finde diese Lösung ganz vernünftig, weil ich vor Jahren (als es noch nur nach m² ging) mal einen Fall auf Arbeit hatte: Eine junge Familie, die von damals noch Sozialhilfe lebte, hatte eine billige abgewohnte zu große Wohnug. Sie zogen freudestrahlend nun in eine viel teuere, aber etwas kleinere Wohnung, die aber auch einen viel höheren Standart hatte. Erstere Wohnung zahlte das Amt nicht (zu groß), die zweite schon (m² stimmten).

viele grüße
hati

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Hi :)

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