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Hinzuverdienstgrenze 27 Jun 2012 17:02 #484368

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Hallo Leute,

kann mir jemand von Euch sagen, ob bei der Hinzuverdienstgrenze für die Ewerbsminderungsrente auch der Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen zu berücksichtigen ist?
Ich habe immer gedacht ich läge unter der Grenze... bis heute, da kam ein Brief von der Renteversicherung. Mein Gehalt liegt ünter der Grenze, aber mit den vermögenswirksamen Leistungen bin ich monatliche rd. 2,--EUR über der Grenze und soll nun die Hälfte (!) der in 2011 bezogene Rente zurückzahlen.

Hat schonmal jemand von Euch versucht, nachträglich auf Gehaltsanteile zu verzichten um wieder unter die Grenze zu kommen?

Viele Grüße von einer völlig zerknischten

Jette

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Re: Hinzuverdienstgrenze 05 Jul 2012 17:41 #484572

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Hallo, ich bekomme auch EU Rente und arbeite nebenbei im Lager.
Die Grenze ist 400 €. Alles was drüber ist wird entsprechend auf die Rente
angerechnet. Bei der RV gibt es dafür extra Tabellen.
Grüße rako

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Re: Hinzuverdienstgrenze 05 Jul 2012 18:08 #484575

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400€ darf man zur EU Rente monatlich dazuverdienen und 2x im Jahr darf man 800€ dazuverdienen.
Alles was darueber ist wird von der Rente abgezogen.

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Re: Hinzuverdienstgrenze 05 Jul 2012 22:51 #484586

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kommt man öfter als 2 mal über die 400€ muß man auch damit rechnen,daß die rente in eine berufsunfähigkeitsrente umgewandelt wird...lg taffi

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Re: Hinzuverdienstgrenze 06 Jul 2012 14:01 #484596

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Hallo taffi,
Wieso das denn?
Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente, da ich hoechstens 3 Std. tgl. arbeiten kann. Aber ich bin ja nicht berufsunfaehig, nur weil man mal mehr arbeitet.

Michaela

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Re: Hinzuverdienstgrenze 06 Jul 2012 21:43 #484608

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hallo Mizzy !berufsunfähig bedeutet wohl,daß du eben mehr als die 15 stunden pro woche arbeiten kannst ,aber nicht mehr voll und nicht in deinem beruf...und wenn man mehr als 3 monate über die 400 euronen kommst ,liegt wohl die vermutung nahe........mir ist es mit meinem 400€ job auch mal so gegangen als ich über weihnachten vertretung gemacht habe ,die umsatzprovision sehr hoch war ...
erstmal wollte die rentenstelle alles neu überprüfen und ich hatte wohl glücklicherweise einen vernünftigen sachbearbeiter ....lg taffi

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Re: Hinzuverdienstgrenze 07 Jul 2012 01:45 #484613

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Hallo taffi,

eine Bekannte musste mal eine Prämie in Höhe von 750,00€ für langjährige hervorragende Arbeit als physikalisch-chemische Assistentin ablehnen. Ihre Rentenversiherung wollte eben wegen dieser Prämie dauerhaft an ihre Rente.


Limo

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Re: Hinzuverdienstgrenze 07 Jul 2012 10:26 #484618

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Hallo taffi,

ich dachte, diese EU-BU-Geschichte gibts gar nicht mehr, heißt das jetzt nicht alles Erwerbsminderungsrente, weniger als 3 Stunden gibts die volle, bei 3-6 Stunden gibts dann eine teilweise Erwerbsminderungsrente? Oder ist das doch wieder alles anders? Na ja, das Rentenrecht ist ja auch ziemlich kompliziert.

LG
Sabine

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Re: Hinzuverdienstgrenze 07 Jul 2012 12:05 #484625

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hallo sabine ! wie es nun gerade heißt,kann ich dir nicht sagen ......es geht ja hier darum ,daß die volle rente dann auf eine teilrente gemindert wird ,egal wie sie nun genannt wird ---ich weiß nicht .......jedenfalls den überschüssigen lohn zurückzahlen wäre das kleinste problem (die regelung hat aber in meinen augen sinn,ich kenne auch leute wo ich die rentenanerkennung nicht verstehe ,die sich von einer krankheit wieder erholt haben und jede menge zuverdienen---das darf ja auch nicht sein )lg taffi

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Re: Hinzuverdienstgrenze 07 Jul 2012 19:08 #484642

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Hallo,
aus Jettes Beitrag geht nicht hervor, ob sie eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt. Wer eine volle Rente (Arbeitsfähigkeit für max. 3 Stunden proTag) bekommt, darf 400€ monatlich hinuverdienen.

Sollte sie eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente (Arbeitsfähigkeit 4-6 Std. tgl.) beziehen, richtet sich die Hinzuverdienstgrenze nach ihrem letzten Verdienst vor Rentenbezug. Sie ist im Rentenbescheid individuell angegeben.

Wenn eine volle EU-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt (weil z.B. keine Teilzeitbeschäftigung am alten Arbeitspatz möglich ist) gelten wieder andere Richtlinien. Da würde ich mich mit dem Sachbarbeiter der Rentenversicherung kurzschließen.

Vorsicht ist auch geboten bei Arbeitszeiten, die die 3 bzw. 6 Stunden am Tag übersteigen. Es besteht die Gefahr,dass eine volle EU-Rente in eine Teilrente umgewandelt oder sogar der Bezug aberkannt wird. Wer 8 Stunden arbeitsfähig ist, bekommt auch keine Teilrente.

LG Ines

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Hi :)