Folgendes las ich grad in meiner Tageszeitung.
GEZ.....und die neues Gebühren...
. Einfach. Für alle. So werben die öffentlich-rechtlichen Sender für den neuen Rundfunkbeitrag, der ab Januar kommenden Jahres startet. Doch so einfach ist es nicht für alle: Mit Einführung der neuen Regelung entsteht eine neue Belastung für die wirklich schwächsten Personen in unserer Wohlstandsgesellschaft, schreibt beispielsweise unser Leser Jürgen Ballschmieter aus Neubrandenburg und viele andere äußerten sich in jüngster Zeit ähnlich. Jürgen Ballschmieter schildert den Fall seiner 91-jährigen Mutter: Sie lebt seit etwa acht Jahren wegen ihrer Behinderungen im Pflegeheim. Neben anderer Umstände ist sie stark sehbehindert und wurde von den Gebühren - Kennzeichen ,RF auf ihrem Schwerbehindertenausweis befreit. Mit Einführung der neuen Regelung müssen auch die bisher Befreiten eine Drittelbetrag leisten. Ganz nebenbei bemerkt ist ihre Rente seit 1995 bis zum heutigen Tag um vier Euro verringert.
Dass nun auch bisher Befreite plötzlich Gebühren berappen sollen, bestätigen die Sender. Künftig beteiligen sich auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Damit folgt der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt, sagte eine Sprecherin des für die neue Gebührenregelung zuständigen Projektbüros. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen demnach auf Antrag einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro im Monat. Empfänger der Blindenhilfe und taubblinde Menschen seien auch künftig befreit, wenn sie den entsprechenden Nachweis erbringen. Befreit sind nach Angaben des bundesweit größten Sozialverbandes VdK auch Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten. Das seien dann beispielsweise die, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG beziehen. Der Sozialverband VdK habe sich vehement dafür eingesetzt, dass auch behinderte Menschen mit RF vollständig befreit bleiben - bislang leider ohne Erfolg, hieß es seitens des Verbandes.
Im Gegenzug zu der Beitragserhebung auch für Menschen mit Behinderung würden ARD, ZDF und Deutschlandradio alles daran setzen, den barrierefreien Zugang zu ihren Programmangeboten für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, teilten die Sender mit. So werde ab 2013 der barrierefreie Anteil der Programmangebote weiter ausgebaut werden. Künftig sollten beispielsweise alle Erstausstrahlungen im Hauptprogramm Das Erste vollständig untertitelt und weitere Programmformate in einer Hörfilmfassung bereitgestellt werden, erläuterte die Sprecherin.
Wie berichtet, wurde für TV- oder Radiogeräte sowie auch für internetfähige Computer und Handys bisher die geräteabhängige Rundfunkgebühr fällig. Im Januar löst der sogenannte Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Es bleibt zunächst bei 17,98 Euro im Monat, der alten Fernsehgebühr. Diesen Betrag muss fortan auch zahlen, wer gar keine Geräte besitzt. Der Beitrag wird nicht mehr an einzelnen Geräten festgemacht, sondern pro Wohnung fällig - dafür aber unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben.
Mit der neuen Regelung setze der Gesetzgeber ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2000 um, das eine Befreiung aus rein körperlichen Gründen als gleichheitswidrig ansah, so die öffentlich-rechtlichen Sender. Dies sei insoweit nachvollziehbar, als die Befreiung nur wirtschaftlich bedürftigen Menschen zugutekommen soll. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht und durch die Belastung mit einer Rundfunkabgabe in seinem Existenzminimum gefährdet wäre, könne sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Dagegen besteht kein sachlicher Grund, einen schwerbehinderten, aber wohlhabenden Menschen vollständig von der Beitragspflicht auszunehmen, sagte die Sprecherin