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Zuverdienstgrenze 22 Feb 2015 08:26 #503516

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Hallo,
ich beziehe eine volle Erwerbsminderungrente und habe eine Zuverdienstgrenze von 450,-€. Nun habe ich eine Firma angemeldet und arbeite auf Selbstständiger im Marketingbereich. Meinen Umsatz pro Monat begrenze ich so, dass ich nach Abzug meiner Kosten auf diese 450,-€ komme (und 2x im Jahr 900,-€). Nun muss ich diesen Umsatz ja noch versteuern und KV Beiträge zahlen. Dadurch komme ich auf einen Nettogewinn von ca. 340,-€.
Oder könnte ich mehr Umsatz machen, um diesen Nettogewinn nach Steuer und KV auf die 450,-€ zu heben? Ich wäre ja sonst gegenüber eines abhängig Beschäftigten im Nachteil der, z.B. im Minijob von seinen 450,- € nur die RV zu zahlen hätte.
Habe bei der BFA angefragt. Bekam aber nur eine Kopie des Gestzestextes, den ich nicht verstand.

Danke im Vorraus

gerdgerd

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Re: Zuverdienstgrenze 22 Feb 2015 10:04 #503517

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Was Du dann über die 450€ verdienst, bekommst Du dann von Deiner Rente abgezogen.:S

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Re: Zuverdienstgrenze 22 Feb 2015 18:07 #503538

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bei mehrerdienst wird überprüft ,ob die rente überhaupt berechtigt ist ......lg taffi

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Re: Zuverdienstgrenze 23 Feb 2015 09:20 #503543

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Ich verstehe deine Rechnung nicht ganz. Als Selbstständiger bist du nicht kv-pflichtig, da bist du über deine jetzige KV abgesichert. Das gilt, solange du bei den max. 450.- € bleibst. Steuerpflichtig ist die 450.- Geschichte nur, solange dies als selbstständiges Einkommen zu deiner steuerpflichtigen Rente dazugerechnet werden muss. Dazu kenne ich deine Situation zu wenig. Richtig ist, dass du deinen betrieblichen Gewinn rechnen musst, und das ist vor kV und EK Steuer. Deshalb schauen, wie du deine Kosten geltend machen kannst, vllt. hast du da noch etwas Luft nach oben. Kannst mir gerne auch eine Mail schicken. Grüßle hemago

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Re: Zuverdienstgrenze 23 Feb 2015 16:19 #503550

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Hallo Hermago,
und danke für deinen Hinweis. Da mit den Kosten werde ich beachten.
Aber mit der KV liegst du eindeutig falsch. Die KV der Rentner bezahlt die Hälfte der KV. Für deinen Zusatzverdienst bist du mit der vollen Rate dran. Bei meiner KV 15,2%. Und das jeden Monat auf Basis der Umstzschätzung für 2015 da ich den Job erst seit Anfang des Jahres mache.
Die BfA informiert dazu: „Die Beiträge zur KVdR müssen von der Rente gezahlt werden. Das gilt auch, wenn Krankenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften (z. B. aufgrund einer Beschäftigung) besteht. Hat der Rentner weitere Einnahmen, die mit der Rente vergleichbar sind (Versorgungsbezüge) oder Arbeitseinkommen als Selbständiger, so sind auch diese Einnahmen beitragspflichtig. Bezieht ein Berechtigter mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Versicherten- und Witwen(r)rente), sind alle Renten beitragspflichtig.“
Gruß

gerdgerd

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Re: Zuverdienstgrenze 24 Feb 2015 10:03 #503556

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Was zuerst zu klären wäre, sind diese 450 Euro wie ein Minijob zu beurteilen,
d.h. mit pauschaler Krankenversicherung etc. oder
als normales sozialversicherungspflichtiges Gehalt von dem wie bei normalen Arbeitnehmern Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen ?

Da wäre es vielleicht am sinnvollsten, wenn Du Dich zuerst bei der Bundesknappschaft/Minijobzentrale erkundigst und versuchst einen kompetenten Mitarbeiter ans Telefon zu bekommen.
Manchmal hilft auch der Arbeitgeberservice dort weiter- die AOK in Düsseldorf z.B. hat für Arbeitgeber ein Team was in Spezialfragen weiterhilft. Vielleicht kannst Du das als Selbstständiger auch in Anspruch nehmen, einfach mal nachfragen.

Wenn die Frage geklärt ist, müsstest Du eine Grundlage haben um das mit der Rentenversicherung klären zu können.

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Re: Zuverdienstgrenze 25 Feb 2015 10:04 #503559

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Danke für die Info. War für mich neu, bin halt (noch) kein Rentner. In die kosten kann mn manchmal mehr reinpacken als man denkt, z.B. Verpflegungspauschalen, Telefon ... Da kommt richtig was zusammen. Viel Erfolg dabei. hemago

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Re: Zuverdienstgrenze 26 Feb 2015 10:26 #503561

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Hola,
und danke allen.
Es scheint sich so das Bild zu geben, das du als Selbstständiger nebenrentlich Beschäftigter gegenüber einem Minijober die A..-karte gezogen hast. Mit 600,- € Umsatz nach Abzug meiner Kosten bin ich bei den 450,- € dann noch 15,5% KV und Steuer 11,2% das sind dann ca. 330,- € Netto.
Wie Hemago sagte, Kosten erhöhen.
Aber Vorsicht mit den Verpflegungspauschalen! Zwar habe ich von der BFA die Aussage bekommen, das meine Fahrten zu den Aufträgen (diese Touren sind für mich auch immer kleine Kurzurlaube mit Essengehen und Sightseeing) NICHT zur Arbeitszeit gehören und ich auch, wenn ich 5h unterwegs bin nur die reine Arbeitszeit vor Ort zählt----aber ob das FA das auch so sieht ist eine ganz andere Frage. Und aus böser Erfahrung weis ich, dass die BFA sofort die Sicht des FA annimmt und sich ganz schnell nicht mehr um ihr eigenes Gewäsch vom Vortage kümmert.

gruß

GerdGerd

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Re: Zuverdienstgrenze 28 Feb 2015 06:45 #503572

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Hallo GerdGerd,

zu allen Unwägbarkeiten kommt noch etwas ganz anderes hinzu.

Verschiedene Finanzämter haben mitunter zu den selben Sachverhalten auch verschiedene Meinungen dazu wie dieser Sachverhalt zu behandeln ist und können sich durchaus auch sehr gnadenlos verhalten. Vor etlichen Jahren hat das ein Finanzamt mal bis vor Gericht durchgezogen und VERLOREN **doppelgrins**.

Ich hatte mich vorher bei Kollegen aus anderen Bundeländern angefragt die z. T. ihre Finanzämter bzw. Steuerberater fragten. Einige schickten mir die schriftlichen Ergebnisse die alle nahezu identisch lauteten. Mein zuständiges Amt sah das aber anders und klagte (frei nach dem Motto -es kostet ja nicht unser Geld-).

Zumindest bei dder ersten bzw. auch bei den esten beiden würde ich vorher zum Steuerberater gehen und mich dort beraten lassen.
Steuerberater können im Zweifel auch bei den Ämtern anfragen (ohne dem Amt gegenüber offenlegen zu müssen für wen sie anfragen = also völlig anonym), den Sachverhalt genau schildern und bekommen entsprechende Antwort.
Natürlich kostet der Steuerberater erst einmal Geld, aber zumindest solltest Du anschliessend auf der sicheren Seite sein. Und so gesehen sollte sich diese einmalige oder zweimalige Geldausgabe auch durchaus lohnen.
Zumal das ja auch Kosten sind für die Steuererklärung.

Bevor Du mit den Verpflegungspauschalen anfängst (können bei manchen Ämtern auch ein weites Feld sein), denke an die Kilometer, daran das Deine Kunden etc. auch alle mal Geburtstag haben (kleine Geschenke erhalten die Freundschaft), mal eins kann man auch mit einem essen (nicht grossartig tafeln, aber normal eben) gehen (den eigenen Kostenanteil aber abziehen), usw. usw.
Und nicht jeder Steuerberater kennt sich in jeder Berufsbranche aus.

Aber letztendlich ist es relativ egal was wir hier schreiben. Keiner von uns kennt Deine konkreten Umstände etc. und daher würde ich den Weg zum Steuerberater empfehlen.


Alles Gute und viel Erfolg wünscht

Limo

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Hi :)

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