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Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 09 Jul 2015 16:14 #504896

  • Cyrous
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Hallo Leute,

kennt sich jemand mit dem Rentenrecht aus? Ich habe die volle und unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, diese wird nun aufgrund einer Beschäftigungsaufnahme und des Hinzuverdienstes eingestellt werden. Soweit so gut. Allerdings wäre die Frage, was passiert, wenn man nun doch z. B. nach 11 Monaten merkt, dass man keiner Beschäftigung nachgehen kann? Wird die Erwerbsunfähigkeitsrente problemlos weiter bezahlt oder wird dann erneut wieder der Anspruch überprüft? Ein Telefonat mit der Bearbeiterin ergab keine 100%ige Auskunft. Es hieß, dass wieder geprüft werden kann aber nicht muss. Einen Paragrafen oder sonstige Vorgaben konnte sie mir nicht nennen, denn genau die wären interessant, um den ganzen Prozess nachvollziehen zu können. Weiterhin frage ich mich, ob die Einzahlungen in die Rentenkasse, die ich jetzt durch meine Beschäftigung leisten werde, berücksichtig, falls ich wieder auf die Erwerbsunfähigkeitsrente angewiesen bin?

Und meine letzte Frage bezieht sich auf die Anforderung eines ärztlichen Befundberichtes. Diesen hat die BFA mit dem Bescheid über die Einstellung der Rente mitgeschickt. Das soll vom Nephrologen ausgefüllt werden. Die Bearbeiterin meinte, wenn der Nephrologe einträgt, dass ich weiterhin nur unter 3 Stunden arbeiten gehen kann, ist die Beschäftigung ein Risiko meinerseits, allerdings, wenn ich das richtig verstanden habe, ist es so, dass wohl die Erwerbsunfähigkeitsrente problemlos und ohne Überprüfung fortgeführt werden kann, wenn der Nephrologe einträgt, dass nur unter 3 Stunden am Tag gearbeitet werden kann.

Hat hierzu jemand Erfahrungen? Ist es also sinnvoll, wenn der Arzt einträgt, dass ich eigentlich weiterhin gar nicht unter 3 Stunden arbeiten gehen kann? Über Feedback und evtl. hilfreiche Links danke ich euch.

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 10 Jul 2015 23:29 #504905

  • Krischan
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Ich bin kein Rentenexperte, aber ich war in ähnlicher Situation. Allerdings ist das schon Jahre her und es könnte sich da auch etwas geändert haben.

Die Rente wurde immer für 2 Jahre befristet gewährt.
Das Arbeitsentgeld wurde insoweit angerechnet, das ab einem bestimmten Betrag 1/3 der Rente gestrichen, ab einen höheren Betrag 2/3 der Rente gekürzt wurden.
Bis € 400,- war ganz frei.

Als ich dann gar nicht mehr arbeiten konnte, habe ich das der Rentenversicherung mitgeteilt musste auch einen neuen Antrag ausfüllen. Der Anspruch wurde dann wohl auch wieder für 2 Jahre medizinisch überprüft. (Ich weis aber nicht mehr, ob die Verlängerung nicht sowieso gerade fällig war)
Bei den Anträgen wurde dann oft, aber nicht immer, auch ein externes Gutachten von einem Vertrauensarzt erstellt.
Aber als Dialysepatient war das nie ein Problem.

Irgendwann wurde mir dann mal auf Antrag die Rente auf unbestimmte Zeit gewährt, da eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr zu erwarten ist.

Trotzdem bekomme ich ab und an noch eine Anfrage der Rentenversicherung in dem mein Arzt bestätigen soll, das ich keiner Spontanheilung anheim gefallen bin >:D<

Die Paragrafen und die einzelnen Hinzuverdienstgrenzen kannst Du hier nachlesen:

www.eurente.org

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 10 Jul 2015 23:52 #504906

  • Cyrous
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Hallo Krischan,

danke für deine Einschätzung. Ich habe ja die unbefristete EU-Rente, bei mir wurde die ganzen Jahre nichts geprüft. Auch hatte ich immer gearbeitet und das der BFA mitgeteilt. Entweder wurde etwas von der Rente gestrichen oder gar nichts, wenn die Grenze von 450,-€ eingehalten wurde (vormals 400,-€).

Mich würde aber interessieren, was passiert, wenn jetzt die Rente komplett eingestellt wird, weil ich die Hinzuverdienstgrenze übersteige. Ich hatte heute mit meinem Nephrologen gesprochen und er sagte, aus ärztlicher Sicht sei ich nicht voll arbeitsfähig und das er das auch in dem Schreiben für die BFA dokumentieren wird.

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 11 Jul 2015 21:04 #504912

  • RIO
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Entweder wurde etwas von der Rente gestrichen oder gar nichts, wenn die Grenze von 450,-€ eingehalten wurde (vormals 400,-€). und Mich würde aber interessieren, was passiert, wenn jetzt die Rente komplett eingestellt wird, weil ich die Hinzuverdienstgrenze übersteige.

Also Cyrous, mal ehrlich. Dir wurde ja scheinbar schon mehrmals die Rente gekürzt und sicherlich auch darauf hingewiesen, dass Du den Rentenanspruch KOMPLETT verlieren kannst/wirst, wenn Du die Hinzuverdienstgrenze weiterhin überschreitest.

Du hast sie trotz der drohenden Konsequenzen erneut überschritten. WARUM? Wie kann man heutzutage eine unbefristete Rente durch solchen Quatsch (entschuldige) aufs Spiel setzten? Das verstehe ich nicht...

Wenn Du wieder Rente haben willst, wirst Du einen komplett neuen Antrag stellen müssen und Du darfst versichert sein, dass sie Dich noch genauer prüfen werden als jeden anderen. Wenn Du Pech hast, wird sich bis zu einer eventuellen Neuberechnung und Gewährung die Gesetzeslage ändern - mit Sicherheit nicht zum Vorteil für neue Rentner. Du verlierst also nun auch Deinen Bestandsschutz.

Alles wegen dem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze. Ich verstehs nicht, sorry...

Übrigens: Wenn der Nephrologe Dir bestätigt, dass Du nur weniger als 3 Stunden arbeiten kannst und Du arbeitest trotzdem länger, zeigst Du der Rentenstelle doch, dass das Gutachten des Nephrologen nicht stimmen kann. Der macht ja ein Gutachten über Deinen Ist-Zustand und nicht darüber, wie es bei Dir in einem Jahr aussieht. Also alles ziemlich komisch bei Dir und da widerspricht sich einiges.

VG MaRIO

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 11 Jul 2015 22:42 #504913

  • taffi
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hallo RIO ! ich verstehe nicht so ganz deine empörung ....wenn jemand eine tätigkeit ausführen kann trotz krankheit ,womit er in der lage ist ,seinen lebensunterhalt zu bestreiten ----prima so ! da braucht man doch keine rente .. das hat doch nichts mit glück oder pech zu tun,daß es nun keine rente mehr gibt. für den zwischenfall gibt es noch die erwerbsminderungsrente ,wenn man über 450 € erreicht . wer früher auf dem bau gearbeitet hat ,schafft sicher mit dialyse keine 3 stunden am tag mehr und bekommt die volle rente ....aber geistige tätigkeiten ,eventuell noch am computer während der dialysezeit ,da ist bei gleicher krankheit die sachlage ganz anders----du bist sonst so sozial engagiert,da passen deine hier geschrieben vorwürfe meine meinung nach nicht so ganz dazu ----oder hat das soziale nur von oben herab auf alle zu regnen ?? lg taffi

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 12 Jul 2015 01:27 #504914

  • Cyrous
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Hallo MaRIO,

du hast gar nicht mal so unrecht mit dem, was du schreibst. Und ehrlich gesagt, ist es auch keine einfache Entscheidung für mich gewesen, daher habe ich mich auch an euch gewendet, ich brauchte eine Einschätzung eurerseits.

Zu deiner Frage, wie man solchen Quatsch aufs Spiel setzen kann. Nun, wir teilen ja alle das gleiche Schicksal, daher wissen wir (hoffentlich) um diese Krankheit. Ich hoffe ja, dass ich nichts aufs Spiel setze, sondern das es sich zum Guten wendet. Ich habe damals die EU-R. erhalten, weil ich zu nichts mehr in der Lage war, nachdem ich mein Transplantat verloren hatte. Mittlerweile habe ich mein Studium abgeschlossen und eine völlig andere Qualifikation, die mir auch noch völlig andere Berufsmöglichkeiten eröffnen. Und jetzt habe ich die Chance erhalten, nach meinem Studium eine langfristige Anstellung zu erhalten und mich beruflich zu entwickeln. Es ist nicht bloß ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze, sondern eine unbefristete Festanstellung auf Vollzeit. Wie hättest du entschieden, wenn du diese Möglichkeit hättest?

Meine Sorge ist einfach, und hier bitte ich nicht um Verständnis, sondern ich setze voraus, dass die meisten das im Forum einschätzen können, dass in unvorhersehbarer Zeit wieder der Fall eintreten könnte, dass man zu nichts in der Lage ist und sich erst einmal wieder regenerieren muss. Und hier war meine einfache Frage, ob man problemlos wieder die EU-R. erhalten würde. Nach weiteren Gesprächen mit anderen Personen, stellte sich heraus, dass die EU-R., sofern man sie wieder fortführen würde, nicht neu berechnet wird. Sie könnte also, nach dem man sich einen Lebensstandard erarbeitet hat, viel zu niedrig sein. Alles nicht so einfach. Ich könnte natürlich nichts aufs Spiel setzen, weiterhin die EU-R. erhalten und dann? Aber mich würde mal ernsthaft deine Entscheidung interessieren.

Gruß

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 12 Jul 2015 11:45 #504915

  • Hati
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Hallo,

Cyrous ich kann mir jetzt ehrlich nicht vostellen, dass nachdem Du z.B. 5,6 Jahre gearbeitet hast mit entsprechendem Verdienst und dann ev. wieder EU-Rente beantragen mußt, dass die nicht neu berechnet wird unter Einbeziehung der Beiträge aus dieser Zeit. Es müssen doch bei der Rentenberechnung alle (bewiesenen) Beiträge und Zeiten berücksichtigt werden.

@RIO, wieso ist es Quatsch, seinen Lebensunterhalt (weitgehend) selbst zu verdienen, wenn man es kann und die Möglichkeit dazu hat, statt von der Rente zu leben? Hinzu kommt, unser Gesundheitszustand ist nichts statisches. Da kann es sein, man kann zu Dialysebeginn nicht arbeiten, später dann schon, irgendwann nach de TX dann auch oder eben bei Verlust des Transplantates nicht....Manchmal gibt es Komplikationen und man kann nicht mehr arbeiten, manchmal erholt man sich nach ein paar Jahren wieder usw. Insofern muss eine einmal festgestellte Arbeitsfähigkeit von unter 3h nicht für immer gelten...
Gerade wer berentet ist, sich nach einiger Zeit aber wieder fitter fühlt, kann nicht genau einschätzen, ob diese Fitness für mehr als 3h reicht (und auch kein Arzt kann das). Das muss man ausprobieren. Aber es ist kein Quatsch als Mensch im arbeitsfähigen Alter wieder die Normalität des Arbeitslebens anzustreben. Wenn es denn gelingt, kann es für den Patienten sogar ein großer Zugewinn an Lebensqualität sein.

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 12 Jul 2015 12:32 #504916

  • RIO
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Hallo Cyrous,

das klingt schon ganz anders. Natürlich ist es richtig, und ich würde das auch so machen, dass man eine Festanstellung immer einer Rente vorzieht - sofern man dazu in der Lage ist.

In Deinen vorherigen Postings klang es für mich aber so, dass man dir die Rente entzogen hat, weil Du mehr als 3 Stunden täglich gearbeitet bzw. mehrmals den Hinzuverdienst überschritten hattest.

Und Du hast geschrieben, dass Du Dir unsicher bist, ob Du es körperlich schaffst und Dein Nephrologe Dir bestätigt, dass Du nicht voll arbeiten kannst. Trotzdem willst Du eine Arbeit in Vollzeit aufnehmen und hoffst nun, wenn Du es nicht schaffst, die Rente dann ohne erneute Prüfung weiter zu bekommen. Hab ich das so richtig verstanden?

Wenn ja, wird das so einfach nicht funktionieren, weil:

Die Rentenhöhe die eine Sache ist. Die wird man vielleicht nicht grundsätzlich (nur Deine neu eingezahlten Beiträge müssen berücksichtigt werden) neu berechnen müssen, wenn sich die Gesetzeslage bis dahin nicht ändert. Ändert die sich aber in der Zwischenzeit, wirst Du mit Sicherheit weniger Rentenanspruch haben als heute, denn von einer Besserstellung von Rentnern in der Zukunft sollte man wohl eher nicht ausgehen. Mit der (auch vorläufigen) Beendigung des Rentenbezuges verlierst Du jeden Bestandsschutz.

Ja, Deine Rentenbeiträge, die Du durch Deine Vollzeittätigkeit einzahlen würdest, werden dann natürlich auf eine evtl. neue Rente angerechnet. Ob das sehr viel ausmachen wird, wage ich zu bezweifeln.

Das eigentliche Problem, dass ich sehe: Du gehst voll arbeiten, obwohl Dir Dein Nephrologe bescheinigt, dass Du das eigentlich gar nicht kannst. Du führst also das „Gutachten“ Deines Nephrologen ad absurdum. Deshalb bin ich mir ziemlich sicher, dass Du bei einem neuen Rentenantrag in der Zukunft sehr intensiv durchgecheckt werden wirst. Sichtwort Medizinischer Dienst.

Keine leichte Entscheidung für Dich. Einen Rat kann ich Dir da auch nicht geben. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, bist Du Deine Rente doch eh schon los. Von daher hast Du ja nichts mehr zu verlieren…

@ Hati und taffi:
Wenn ihr mein erstes Posting vielleicht noch mal aufmerksam lest, werdet ihr feststellen, dass ich keinesfalls von Quatsch im Zusammenhang mit dem Wunsch nach einer Vollzeitbeschäftigung geschrieben habe - sondern im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze und der max. erlaubten Arbeitszeit bei Rentenbezug.
Aber egal…

VG MaRIO

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 12 Jul 2015 16:23 #504919

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das gutachten des nephrologen sollten wir alle hier doch verstehen : 3 stunden am tag arbeiten bedeutet 15 stunden in der woche ...3 tage weg durch dialyse ,also kommt man auf 2 tage mit 7,5 stunden und die schafft ein dialysepatient nur mit großer anstrengung aber ich würde mal meinen ,das kann keiner unbedingt fordern ,zumal es auch tage gibt wo es nicht alles so gut ist....natürlich ist es meiner meinung nach das beste vor allem am anfang der dialyse ,wenn man alles möglich macht ,um im arbeitsleben zu bleiben,das hält auch fit und lenkt ab ....aber es gibt eben auch menschen ,die nicht die notwendige stärke und willenskraft aufbringen können und denen sollte man ohne wenn und aber auch ihre rente zugestehen,rein arbeitszeitrechnerisch ,siehe oben ,kein problem .....lg taffi

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 12 Jul 2015 17:02 #504921

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Wieso schafft das ein Dialysepatient nur mit großer Anstrengung? Immer dieses Pauschale...

Ich ziehe die Vollzeit locker durch. hab die wenigsten fehltage (1).

Ich sehe eher das manche das nicht schaffen und manche aus Prinzip nicht Arbeiten können weil sie Krank sind. Krank fühle ich mich gerade mit der Bronchitis und sitze draußen im Regen mit Schirm beim Schach....


Soll er es ausprobieren und wenn es klappt umso besser.

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 12 Jul 2015 17:51 #504922

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selbstverständlich schafft ein dialysepatient die gleiche leistung wie wie gesunder nur mit größerer anstrengung --liegt daran ,daß der körper quasi ständig mit vergiftung und wassereinlagerung zu kämpfen hat ---wenn dir und vielen anderen dieses nicht mehr auffällt ,weil man es eben nicht mehr anders kennt ,ist das um so besser !! lg taffi

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 18 Jul 2015 03:20 #504973

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Hallo Laphroaig,

wenn auch wieder einmal etwas verspätet, stimme ich Dir doch zu.

1. sind die Menschen nun mal verschieden und können daher schon mal nicht pauschal alle über einen Kamm ........
2. sind nicht alle Tätigkeiten für den Körper gleich anstrengend.
3. gibt es z. B. Leute die zu Hause dialysieren und das auch noch täglich für 2 oder 3 Stunden machen und am Wochenende vielleicht etwas länger. Wichtig ist letztlich das Resultat, also Dialysequalität, die Blutwerte und die Lebensqualität.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Fall der Fälle bei Rückkehr zur Rente keine Neuberechnung erfolgen solle vielleicht aber sehr viel genauer etc.

Bei der Rentenberechnung wird natürlich dann auch Dein neues Einkommen berücksichtigt. Vermutlich müsste es schon ziemlich hoch sein damit es zu einem echt spürbaren Effekt bei der Rentenhöhe kommt.

Das Alles kann Dir aber vermutlich nur ein kompetenter Rentenberater erklären.


Abschliessend eine Verständnisfrage von mir, damit ich nicht durcheinander komme. Ich dachte immer, dass es früher die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU - Rente) gab und es inzwischen seit nun schon etlichen Jahren die Erwerbsminderungsrente (EM - Rente) gibt.


Allen Alles Gute und gaaanz viel Rente wünscht

Limo

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 23 Jul 2015 21:55 #505006

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hallo Limo ! erwerbsunfähigkeitsrente ist wie der name schon sagt eine volle rente ,weil eben nicht über 3 stunden am tag gearbeitet werden kann----erwerbsminderungsrente ist eine anteilige rente ,wo der betreffende über 3 stunden am tag aber nicht mehr voll arbeiten kann ( über 450 € derzeit ) lg taffi

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 24 Jul 2015 00:54 #505011

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Hallo Limo,

ich hatte die volle und unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Nun wird sie komplett eingestellt, Arzt hat ein Formular ausgefüllt, welches mir von der BFA zugesendet wurde.

Ich finde derartige Diskussionen interessant, bei der man von sich auf andere schließt. Ich glaube, ich war auch mal so. Es sollte jeder so entscheiden, wie er es für richtig hält. Wenn jemand meint, er kann die volle Leistung bei voller Dialysezeit bringen, warum nicht. Andere aber sind wiederum körperlich gar nicht in der Lage, weil sie sich danach dermaßen kaputt fühlen, dass sie sich einfach nur hinlegen wollen. Ich kenne beide Seiten und momentan fühle ich mich fit und gestärkt, ich weiß aber, dass sich das jederzeit radikal ändern kann. Und genau das ist meine größte Sorge. Aber diese Sorge soll mich nicht daran hindern, es trotzdem zu versuchen und genau das ist meine Entscheidung.

Es kann ja z. B. passieren, dass man stationär liegen muss, da kommt man schon mal auf mehr als einen Fehltag im Jahr.

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Re: Aufnahme einer Beschäftigung trotz Erwerbsunfähigkeitsrente 24 Jul 2015 11:24 #505016

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taffi schrieb:
> hallo Limo ! erwerbsunfähigkeitsrente ist wie der
> name schon sagt eine volle rente ,weil eben nicht
> über 3 stunden am tag gearbeitet werden
> kann----erwerbsminderungsrente ist eine anteilige
> rente ,wo der betreffende über 3 stunden am tag
> aber nicht mehr voll arbeiten kann ( über 450 €
> derzeit ) lg taffi

Hallo taffi,

Limo hat da vollkommen Recht, die Erwerbsunfähigkeitsrente ist
ein alter Begriff, eine EU-Rente gibt es nicht mehr, das stammt noch
aus der Zeit als die gesetzliche Rentenversicherung auch Berufs-
unfähigkeitsrente gezahlt hat.

Geben tut es heutzutage eine Erwerbsminderungsrente und zwar
wegen voller (< 3h arbeitsfähig) oder wegen teilweiser (< 6h arbeitsfähig)
Erwerbsminderung.

Die Hinzuverdienstgrenze hat mit der Bezeichnung der Rente gar nichts
zu tun bzw. es ist unerheblich, es zählt nur was man nach Gutachten leisten
kann.

Schöne Grüße,

Boris

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