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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 10 Sep 2016 02:35 #506934

  • Cyrous
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Hallo DO-Gemeinde,

vielleicht erinnert ihr euch noch an meinen Beitrag vom letzten Jahr zur Frage der Erwerbsminderungsrente und einer Vollzeitbeschäftigung (hier nachzulesen: dialyse-online.de/index.php/forum/sozial...bsunfaehigkeitsrente).

Entdeckung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente
In der Zwischenzeit ist etwas mehr als ein Jahr vergangen und ich habe bereits nach sechs Monaten einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Mein Arbeitgeber hat nun nach ca. sechs Monaten entdeckt, dass ich die volle Erwerbsminderungsrente erhalte. Dies haben sie deshalb entdeckt, weil ich weiterhin den "Status voll erwerbsgemindert" habe und somit keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie einen verminderten Beitrag zur Krankenversicherung bezahle, welche von der Krankenkasse mittels der Beitragsgruppenschlüssel übermittelt wurde. Ich habe zwar weiterhin den Status, erhalte aber keine Zahlungen mehr von der BfA, weil ich die Hinzuverdienstgrenze überschreite. Sollte ich arbeitslos werden, erhalte ich kein Arbeitslosengeld sondern die Erwerbsunfähigkeitsrente und sollte ich länger als sechs Wochen krank sein, erhalte ich keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sondern ebenfalls meine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Nun habe ich folgendes Problem:
Bei meinem Arbeitgeber scheidet ein Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zum Ende des Monats aus, sobald er die Altersrente oder die Erwerbsminderungsrente erhält. Mir war das ziemlich unangenehm (ignoratia iuris nocet) und ich versuche aktuell eine Lösung zu finden. Da mein Manager (auch die Personalabteilung) bezüglich meiner Gesundheit informiert ist, mich auch unterstützt und auch beruflich fördert, habe ich die BfA kontaktiert und gefragt, ob die Möglichkeit bestünde, die Erwerbsunfähigkeitsrente "aberkennen" zu lassen. Ich kann in dem Job meine Gesundheit mit der Arbeit sehr gut vereinbaren, da ich z. B. von zu Hause arbeiten und meine Zeiten selbst einteilen kann. Zudem strengt mich die geistige Arbeit nicht an, d. h., ich habe keinerlei beschwerden. Auch habe ich keine Erschöpfungszustände o. ä.

Prinzipiell möglich:
Prinzipiell sei das möglich, ich müsse dann eine Antrag auf "Überprüfng und Feststellung, dass ich nicht mehr erwerbsgemindert bin" stellen. Vor ein paar Wochen hat mein neuer Nephrologe in Frankfurt der routinenmäßigen Überprüfung durch die BfA dokumentiert, dass sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat und ich somit weiterhin erwerbsgemindert bin. Die Sachbearbeiterin der BfA am Telefon sagte mir nun, ich müsse medizinisch begründen, warum ich dennoch arbeiten kann und somit praktisch die Aussage meines Nephrologen widerlegen.

Ideen eurerseits?
Hat jemand triftige und überzeugende medizinische Gründe, die ich nennen kann, damit der Medizinische Dienst der BfA meinen Antrag stattgeben wird (da mihi facta, dabo tibi ius)? Es wäre schade, wenn ich die Stelle deswegen verlieren würde. Vielen Dank.

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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 12 Sep 2016 16:09 #506940

  • Mena
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Hallo,
ich bin keine Expertin, aber vielleicht geht ja eine Umwandlung in eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente, wenn du ein paar Stunden aufgrund deiner Erkrankung reduzierst und nur noch 6 Stunden am Tag arbeitest. Das hört sich alles ganz schön kompliziert an... ich drücke die Daumen, dass sich das irgendwie "aufdröseln" lässt.
Gruß Mena
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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 13 Sep 2016 10:53 #506946

  • Cyrous
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Hallo Mena,

danke für deine Antwort. Arbeitsvertraglich ist leider auch eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente nicht möglich. Ich habe nun den Antrag grob formuliert. Im Wesentlichen stützen sich meine ("medizinischen") Argumente darauf, dass ich seit Anstellung keinen einzigen Krankheitstag habe, mit meinem Manager vereinbart habe, jederzeit von zu Hause arbeiten zu dürfen und ich meine Arbeitszeit frei und selbstständig einteilen kann. Richtige medizinische Gründe, warum ich wieder Vollzeit arbeiten kann, fallen mir leider nicht ein, weshalb ich ja meine Frage hier im Forum gestellt habe.

Wäre nachteilig, wenn ich nicht mehr aus der EU-Rente raus komme. Falls noch jemand medizinische Argumente hat, wäre ich euch dankbar.

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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 13 Sep 2016 11:46 #506947

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das ist jetzt kein physiologischer Grund, aber du könntest natürlich argumentieren, dass Beschäftigung sich positiv auf die Psyche auswirkt, was ja wiederum immer einen Teileinfluss auf den Gesamtzustand hat.
eventuell hat sich dein Gesundheitszustand auch stabilisiert im Vergleich zu vorher, das könntest Du auch als Argument nehmen, warum jetzt wieder Arbeiten möglich ist.
da dein neuer Nephrologe angegeben hat, dass dein Zustand sich verschlechtert hat, würde sich eventuell ein weiteres ärztliches Statement lohnen. kann ja vielleicht noch ein anderer Arzt machen.

ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg, das Ganze erscheint mir eine unheimlich komplizierte Situation...

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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 13 Sep 2016 14:09 #506949

  • Cyrous
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Hallo Bellymountain,

das ist eine sehr gute Argumentation, klingt auch sehr plausibel, diesen werde ich ebenfalls in meinem Antrag einfügen. Solche Antworten von euch sind sehr hilfreich und geben meinem Antrag den letzten Schliff :) Vielen Dank.

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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 13 Sep 2016 14:31 #506950

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Hallo Cyrous,
vielleicht könnte ein Anruf beim BIH Integrationsamt helfen?
Grüße, Martina

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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 13 Sep 2016 16:27 #506952

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Hallo Martina,

danke für deinen Tipp. Ein Versuch ist es wert.

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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 14 Sep 2016 14:50 #506954

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cambodunum schrieb: Hallo Cyrous,
vielleicht könnte ein Anruf beim BIH Integrationsamt helfen?
Grüße, Martina


Ich habe soeben mal beim Integrationsamt angerufen. Die Aussage war, dass Sie nichts machen können, da ich eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente habe. Hätte ich eine befristete EU-Rente, hätten sie widersprechen können.

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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 14 Sep 2016 17:40 #506955

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Hallo,
ich habe seinerzeit ebenfalls gearbeitet bei voller Erwerbsunfähigkeit.
Damals wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente dann immer entsprechend gekürzt. Dennoch blieb ich im Prinzip Erwerbsunfähig.
Später dann, als es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich war weiter zu arbeiten, bekam ich dann die volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Soviel vorab, nun zu Deinem Problem:

Meiner Meinung nach ist es kaum möglich und auch nicht sinnvoll den Status "Erwerbsunfähigkeit" einfach so abzulegen, wenn sich an Deinem Gesundheitszustand nichts geändert hat.
Sinnvoll deshalb nicht, weil es dann umso schwieriger sein wird diesen Status wieder zu erlangen, falls das mit Deinem Job dann doch nicht mehr klappt.

Der entsprechende Passus im Arbeitsvertrag wird meines Wissens nach dort nur aus dem Grunde hinein geschrieben um sicher zu stellen, das ein Arbeitnehmer, der aufgrund Altersrente oder Erwerbsunfähigkeit ausscheidet automatisch nicht mehr als Betriebsangehöriger gilt.
Das bedeutet meiner Meinung nach aber nicht, das Du, wenn Du dort erscheinst und arbeitest, auch automatisch ausscheiden musst, wenn Du eine Rente beziehst.
D.h. Du musst das arbeitsvertraglich regeln.
Entweder wird das einfach in Deinem Fall nicht beachtet, Du bekommst weiterhin Dein Arbeitsentgelt für die von Dir geleistete Arbeit, worauf Du auch einen Rechtsanspruch hast.
Die Erwerbsminderungsrente wird dann ( wie bisher) nach den jeweiligen gesetzlich geregelten Hinzuverdienstgrenzen gemindert.
oder:
Du setzt Dich mit Deinem Arbeitgeber, eventuell auch mit dem Betriebsrat, zusammen und beantragst, das dieser Passus für Deinen besonderen Fall ausser Kraft gesetzt wird.
Allerdings bin ich kein absoluter Fachmann im Arbeits und Sozialrecht. Habt ihr eventuell einen Sozialarbeiter im Dialysezentrum, der sich da ganz genau auskennt ?
Auf keinen Fall würde ich bei der Erkrankung den bereits festgestellten Status der Erwerbsunfähigkeit freiwillig ablegen, was nach meinen Informationen auch gar nicht geht
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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 15 Sep 2016 00:03 #506962

  • Cyrous
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Hallo Krischan,

danke für deine ausführliche Antwort. Leider habe ich meinen Antrag heute an die BfA gefaxt und ihn auch entsprechend begründet. Möglich ist es auf jeden Fall, die EU-Rente "aberkennen" zu lassen. Das Verfahren, dass die EU-Rente bei Erreichung einer bestimmten Hinzuverdienstgrenze gekürzt wird, ist mir bekannt. So hatte ich bisher seit Erhalt der EU-Rente auch immer verfahren. Seit Beendigung meines Studiums habe ich aber einen Vollzeitjob.

Momentan duldet mein Arbeitgeber noch stillschweigend, dass ich die EU-Rente erhalte (die Zahlung der EU-Rente ist aber wegen der Hinzuverdienstgrenze ausgesetzt!). Es sollte auch von den Juristen im Unternehmen geklärt werden, wie es weitergehen soll. Einer Beurteilung der Juristen wollte ich zuvorkommen, in dem ich den Antrag auf Überprüfung und Festellung der EU-Rente gestellt habe.

Warum? Denn erschwerend kommt hinzu, dass ich zwar, sollte ich gesundheitlich so stark angeschlagen sein, wieder auf die EU-Rente angewiesen bin, die EU-Rente problemlos weiter bezahlt bekomme. Aber diese EU-Rente entspräche nicht dem Standard, den ich mir durch den neuen Job erarbeiten würde. Von den Lebenshaltungskosten in Frankfurt ganz zu schweigen, das wäre mit meiner aktuellen EU-Rente in der Form gar nicht möglich. Durch den Vollzeitjob zahle ich auch wieder in die Rentenkasse ein. Sollte ich nun irgendwann wieder auf die EU-Rente angewiesen sein, würdei ch einen neuen Antrag stellen (müssen).

Laut Aussagen der BfA-Mitarbeiter würde die EU-Rente, sofern wieder volle fünf Jahre eingezahlt wurde, neu berechnet werden. Die Ärzte müssten dann unabhängig von meiner Vergangenheit urteilen und können nicht argumentieren, der bekommt keine EU-Rente mehr, weil er sie hat aberkennen lassen. Weiterhin besteht das Problem, dass ich durch den "Status EU-Rente" keine Arbeitslosenversicherung sowie einen verminderten Beitrag zur Krankenversicherung zahle. Werde ich also arbeitslos, bekäme ich wieder die EU-Rente monatlich bezahlt. Und sollte ich länger als sechs Wochen krank sein, würde ich kein Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten sondern wieder die EU-Rente.

Alles etwas schwierig, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass ich das schaffen werde. Und gibt es in den Dialysezentren Sozialarbeiter? In Kiel in den Zentren hatten wir keinen, soweit ich weiß und in Frankfurt, wo ich jetzt lebe, ist alles etwas chaotischer :cheer:

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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 15 Sep 2016 07:23 #506963

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Hallo Cyrous,

für KfH Dialysen gibt es Sozialarbeiter, habe mich selbst schon beraten lassen. Bei den anderen weiss ich es nicht.

Schöne Grüße
Sabine
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Antr. auf Aberkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente 23 Sep 2016 21:13 #507017

  • Cyrous
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Danke, ich werde mich mal nach einer KfH in Frankfurt am Main erkundigen.

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