Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche Post von meiner Krankenkasse (der TK) bekommen, die mich richtig wütend gemacht hat.
Aber von Beginn an:
Ich bin seit 8 Jahre an der Dialyse, fühle mich soweit in Ordnung und fahre mit meiner Frau deshalb auch
jedes Jahr in den Urlaub. Zuerst nur innerhalb von Deutschland dann aber auch innerhalb von Europa.
Anfangs war das auch völlig unkompliziert, man holte sich bei der Krankenkasse eine Kostenübernahme und die
Auslandsdialyse rechnete direkt mit der Krankenkasse ab - also völlig unkompliziert.
Vor etwa 4-5 Jahren ging das dann auf einmal nicht mehr: Man musste wie Privatpatienten die Rechnung erst mal bezahlen
und dann mit dem Überweisungsträger (damit man sich um Gotteswillen nicht etwa bereichert) bei der Krankenkasse einreichen.
Fand ich schon straff: Man muss mit 1.500 € in Vorleistung gehen und bekommt das Geld nach ca. 4 Wochen überwiesen.
Nicht jeder kann sich das leisten, der Krankenkasse das Geld mal vorzuschießen - ganz abgesehen von Porto usw.
Aber dieses Jahr bin ich richtig wütend:
Mir hat meine Krankenkasse mitgeteilt, dass sie für die Bearbeitung der Rechnung einen Abschlag von 12%!!!,
mind. 5 und max. 50€ einbehalten muss, was ich eine absolute Frechheit finde.
Für eine Verwaltungsakt von 5 min, der meiner Meinung in einem geeinten Europa völlig überflüssig sein müsste.
Hier also meine Fragen:
- Hat jemand Erfahrung mit solchen Praktiken und wie hat er sich verhalten?
- Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf deren Basis dies möglich ist?
- Gibt es Stellen, wo man sich, abgesehen von der TK selbst- über so etwas beschweren oder auch klagen kann?
PS: Die Reise soll übrigens nach Portugal gehen.