Hiho,
hey Rina, das was du da durch machst wurde doch vom EU-Gerichtshof für illegal erklärt.
Eine Frau darf heutzutage nicht mehr zu einer Bedarfsgemeinschaft verpflichtet werden, weil du eben nicht verheiratet bist.
Das schafft ein Abhängigkeitsverhältnis, welches nicht mit den Menschenrechten im Einklang steht.
Aus juristischer Sicht gibt es den Begriff des "Gemeinsamen Haushalt" (/"Bedarfsgemeinschaft"). Das bedeutet es wird aus "einem Topf", also einer Einkommensquelle gemeinsam gewirtschaftet. Alle Haushaltsmitglieder zahlen freizügig in den Topf ein, alle Mitglieder dürfen daraus entnehmen und darüber bestimmen.
Dann gibt es noch den Umgangssprachlichen Begriff des "Gemeinsamen Haushalts", der eigentlich juristisch eine "Wohngemeinschaft" darstellt. Darunter fallen auch sexuelle Beziehungen ohne Heirat oder gegenseitigen Unterhaltsanspruch.
Rein rechtlich hat dein Freund das Recht, dass du garnicht über SEIN Einkommen verfügen darfst, er ist dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
In deinem Fall ist die "Bedarfsgemeinschaft" freiwillig, weil du sie am Formular angeführt hast. Könnte aber jederzeit in eine Wohngemeinschaft umgewandelt werden, weil kein Unterhaltsanspruch besteht.
Sobald du keinen Zugriff auf sein Geld hast, weil er einen Tag lang motzig auf dich ist, ist es schon keine Bedarfsgemeinschaft im rechtlichen Sinne.
Wenn auf Formularen von Agentur für Arbeit oder Jobcenter dann nach weiteren Haushaltsmitgliedern gefragt wird, wird aus juristischer Sicht garnicht nach Wohngemeinschafts-Mitgliedern gefragt, sondern nach Personen die dir freizügig ihr Geld anbieten und dies entweder müssen oder wollen.
Sobald dein Sexualpartner dir nicht freizügig sein Geld anbieten will, ist es weder eine Bedarfsgemeinschaft, noch ein gemeinsamer Haushalt sondern nur eine Wohngemeinschaft mit knuddeln und vögeln, bei der keine finanziellen Verpflichtungen besteht.
Bevor ich Dialysepatient wurde, war ich gesundheitlich total gebrochen, als meine Ödeme bis zu den Knien wuchsen und nicht weniger wurden.
Mir hat das Amt eingeredet, ich hätte keinen Anspruch, weil ich bei den Eltern lebe und das wäre ein Gemeinsamer Haushalt, heute weiß ich das ist nicht so und ich wurde angelogen.
Ich bekam von 2012 bis 2017 keinen Cent vom Staat, hätte mir aber zugestanden.
Ich hatte bei den Eltern gewohnt, gratis Essen und Wohnen, aber kein Geld um zu Bewerbungsgesprächen zu fahren.
Als ich Dialysepatient wurde, hat mir keiner ein Formular für Invalidenrente geben wollen, weil ich eh keinen Anspruch hätte. Ich musste einmal aus der Intensivstation auf Reverse nachhause um rechtzeitig meine Krankenversicherung zu verlängern, die sonst bei Entlassung ausgelaufen wäre. (war damals selbstversichert, weil ohne Geldleistung oder Mitversicherung hast du automatisch keine mehr., obwohl Versicherungspflicht besteht...)
Hab mir alles selbst ausgedruckt, abgeschickt und wenige Monate später wurde mir Rehageld bewilligt. (hab Invalidenrente beantragt und bekommen hab ich Rehabilitationsgeld mit 1x jährlich Befund schicken, damits jährlich verlängert wird.)
Bei Invaliden ist der juristische Status noch ein Stückchen anders, weil jemand der arbeitsunfähig ist auch innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft seinen eigenen Anspruch auf eine Geldleistung hat.
Im Prinzip muss ein Invalider als sein eigener Haushalt betrachtet werden wenn gegen niemanden Unterhaltspflicht besteht und somit er für seine Rehabilitation alleine Verantwortung tragen muss.
Und auch ein unterhaltspflichtiger Invalider hat das Recht sich kurzfristig der Gemeinschaft zu entziehen um sich auf die eigene Gesundung zu konzentrieren.
So hab ich mir legal den Status des Gemeinsamen Haushalts ein für alle mal abgeschafft und wenn ich jetzt transplantiert werde, gelte ich als mein eigener Haushalt und wirtschafte unabhängig nur für mich. Es ist mein Geld und somit mein eigener Haushalt, das wird sich nichtmehr ändern, egal mit wievielen Menschen ich in einer Wohngemeinschaft lebe und egal mit wievielen davon im selben Bett.
lg
Chris
P.S.
Abgrenzung zwischen Bedarfsgemeinschaft, Wohngemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft
Die Bedarfsgemeinschaft unterscheidet sich von der Wohngemeinschaft. Wohngemeinschaften sind Gemeinschaften von Personen, die zusammen wohnen, ohne aufgrund familiärer oder persönlicher Bindungen füreinander verantwortlich zu sein. Sind sie füreinander verantwortlich, weil sie beispielsweise verheiratet sind oder dauerhaft als Partner zusammenleben, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.
Eine Haushaltsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen beispielsweise auf familiärer Grundlage zusammen wohnen und wirtschaften („Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft“). Der Begriff ist eng auszulegen. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt nicht vor, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam bewohnt, jedoch selbständig und getrennt gewirtschaftet wird.[14]
Leben Verwandte oder Verschwägerte in Haushaltsgemeinschaft, so wird vermutet, dass die Verwandten oder die Verschwägerten einem Hilfebedürftigen Leistungen erbringen, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Die Vermutung bewirkt – im Unterschied zur vermuteten Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft – nicht das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft, sondern mangelnde Hilfebedürftigkeit aufgrund (fiktiven) Unterhalts. Auch eine solche Vermutung kann widerlegt werden.
Quelle:
de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaf...aushaltsgemeinschaft
PPS: dauerthafte Partner sind in Deutschland Schwule, die eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, nicht du und dein Freund. Rein rechtlich seid ihr nicht dauerhaft. ;)
Auf eben dieser Grundlage hab ich schon vielen "Paaren"(Chatbekanntschaften) ein getrenntes Einkommen verschafft, sowohl in Deutschland alsauch in Österreich.
Weil ich eben diese juristischen Spitzfindigkeiten selbst erst alle recherchieren musste und Ö und D sich hier so ähnlich sind. Man lässt den Partner beim Formular weg, beharrt auf der Rechtsgrundlage und hat schnell sein eigenes Einkommen.