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Pflege...Entlastungsgesetz 01.01.2020 18 Aug 2020 07:46 #514199

  • Rina81
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Hallo,

hat hier jemand Erfahrung mit dem neuen Entlastungsgesetz was Pflege und Unterhalt der Kinder für die Eltern angeht? Mein Vater muss ins Pflegeheim und ich stehe jetzt auf den Schlauch, weil ich nicht weiß, wer es bezahlt. Seine Rente und das Geld, was der Pflegegrad hergibt, werden nicht reichen, um alle Kosten zu decken.

Ich hatte mich schon beim Sozialamt erkundigt. Dort erklärte mir man das mit den 100.000 Euro Einkommen in einem Jahr und wenn man da nicht drüber liegt ist man was Unterhalt für die Eltern betrifft raus. Was ich nicht verstanden habe, ist, dass der Herr mir dann was von Sozialhilfe erklärte und da wäre alles wieder eine Bedarfsgemeinschaft und jeder wird zur Kasse gebeten. Nun verstehe ich nur noch "Bahnhof". Mit dem Sozialdienst des Krankenhauses habe ich schon gesprochen. Dort meinte man, dass das Pflegeheim dann auf mich drauf zukommt, zwecks Sozialamt.....

Kennt sich hier jemand aus?

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Pflege...Entlastungsgesetz 01.01.2020 18 Aug 2020 13:01 #514201

  • Christian
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Hallo,

lässt du dich schonwieder von Beamten veräppeln?! ;)

Lies doch mal den Artikel auf Wikipedia zur Bedarfsgemeinschaft in Deutschland: de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
-> Angehörige der Bedarfsgemeinschaft
-> Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft
-> Sowohl Gesetzliche Vermutung alsauch wie dies zu Wiederlegen ist.

Mit wem will dich der Beamte alles verheiraten um auf 100.000€ Einkommen zu kommen XD

Zur Kasse bitten können die bald mal jemanden. Bei uns in Österreich wird auch jedem Verwandten eine Zahlungsaufforderung geschickt, obwohl jeder weiß, dass das keiner zahlen muss^^
Bei meiner Oma wurden damals die Pflegekosten auf die Erbschaft abgewälzt, das Erbe hat keiner angenommen und der Staat blieb auf den Kosten sitzen.
Zu Erben gabs dann sowieso nichts mehr. Meine Oma hatte 24-Stunden-Betreuung, die Pfleger haben sämtliche Sparbücher geplündert und das Bankkonto sehr sehr sehr hoch verschuldet.....

lg
Chris

P.S.
Ganz besonders wichtige Punket:


„Eine Vermutung für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft … setzt … im Sinne der Norm mehr voraus als ein bloßes zusammen Wohnen. Erforderlich ist ein Zusammenleben in Form einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft als Abgrenzung zu einer bloßen Wohngemeinschaft. Der Vermutungstatbestand greift nur dann ein, wenn ein Wirtschaften 'aus einem Topf' vorliegt.“

– Sozialgericht Detmold: Aktenzeichen S 11 AS 97/10[8]

Um die Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu rechtfertigen, genügt es also nicht, nur in derselben Wohnung zu wohnen, sondern es kommt auf das „zusammenleben“ an.[9] Das Zusammenleben ist eine Vermutungstatsache, die zuständige Behörde muss also nach wie vor nachweisen, dass es sich um eine Beziehung handelt, die über gemeinsames Wohnen hinausgeht. Erst dann liegen die Voraussetzungen dafür vor, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu vermuten mit der Folge, dass von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist.

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Pflege...Entlastungsgesetz 01.01.2020 18 Aug 2020 22:45 #514205

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Hallo Rina, lass Dich vom Pflegestützpunkt beraten. Das ist für alle kostenlos. Goggel mal, wo in Eurem Landkreis der zuständige ist. Ansonsten fällt mir noch der VdK ein. Liebe Grüße, Ulrike

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Pflege...Entlastungsgesetz 01.01.2020 01 Okt 2020 20:26 #514439

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Hallo Rina,

Generell gilt, dass nur direkte Nachfahren für ihre Eltern zahlen müssen. Sofern dein Einkommen aber 100.000 Euro nicht übersteigt, kannst du dafür auch nicht zur Kasse gebeten werden. Die Pflegekasse unterstützt dich dann mit einem festgelegten Betrag, der abhängig ist von der Pflegestufe des Dementen. Außerdem unterscheidet sich die Höhe der Förderung, ob der Betroffene im Pflegeheim oder zuhause gepflegt wird.

Worauf dein Sachbearbeiter hinaus wollte, ist vermutlich dieser Absatz:
"Zusätzlich soll es viele Freibeträge geben, sodass nur noch die Personen, die ein besonders hohes Einkommen haben, finanziell für die Pflege ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zahlen müssen. Diese Gesetzesänderung gilt auch für Angehörige, die bereits Pflegegeld für ihre Angehörigen zahlen. Nur Personen bei denen der Sozialhilfeträger vermutet, dass ein höheres Einkommen vorliegt, müssen Ihre Einkünfte offenlegen. Bisher lag die jährliche Einkommensgrenze bei Alleinstehenden bei 21.600 € und bei Familien bei 38.800 € (netto). Somit ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass ein Zuschuss durch direkte Angehörige gezahlt werden muss."
Quelle: www.wohnen-im-alter.de/demenz/betreuung-pflege

Außerdem arbeiten Bekannte in dem Bereich, die haben mich noch einmal auf diese Seite verwiesen.

Beste Grüße
Hannah

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Hi :)

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