Hallo,
lässt du dich schonwieder von Beamten veräppeln?! ;)
Lies doch mal den Artikel auf Wikipedia zur Bedarfsgemeinschaft in Deutschland:
de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
-> Angehörige der Bedarfsgemeinschaft
-> Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft
-> Sowohl Gesetzliche Vermutung alsauch wie dies zu Wiederlegen ist.
Mit wem will dich der Beamte alles verheiraten um auf 100.000€ Einkommen zu kommen XD
Zur Kasse bitten können die bald mal jemanden. Bei uns in Österreich wird auch jedem Verwandten eine Zahlungsaufforderung geschickt, obwohl jeder weiß, dass das keiner zahlen muss^^
Bei meiner Oma wurden damals die Pflegekosten auf die Erbschaft abgewälzt, das Erbe hat keiner angenommen und der Staat blieb auf den Kosten sitzen.
Zu Erben gabs dann sowieso nichts mehr. Meine Oma hatte 24-Stunden-Betreuung, die Pfleger haben sämtliche Sparbücher geplündert und das Bankkonto sehr sehr sehr hoch verschuldet.....
lg
Chris
P.S.
Ganz besonders wichtige Punket:
„Eine Vermutung für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft … setzt … im Sinne der Norm mehr voraus als ein bloßes zusammen Wohnen. Erforderlich ist ein Zusammenleben in Form einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft als Abgrenzung zu einer bloßen Wohngemeinschaft. Der Vermutungstatbestand greift nur dann ein, wenn ein Wirtschaften 'aus einem Topf' vorliegt.“
– Sozialgericht Detmold: Aktenzeichen S 11 AS 97/10[8]
Um die Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu rechtfertigen, genügt es also nicht, nur in derselben Wohnung zu wohnen, sondern es kommt auf das „zusammenleben“ an.[9] Das Zusammenleben ist eine Vermutungstatsache, die zuständige Behörde muss also nach wie vor nachweisen, dass es sich um eine Beziehung handelt, die über gemeinsames Wohnen hinausgeht. Erst dann liegen die Voraussetzungen dafür vor, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zu vermuten mit der Folge, dass von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist.