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Bürgergeld- Mehrbedarf nach TP 01 Jul 2023 17:06 #523283

  • Rhein-Niere65
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Hallo liebe Mitlesende,

leider habe ich meinen alten Zugang vergessen und habe mich nochmal neu anmelden müssen für diese spezifische Frage :

Obwohl ich recht bewandert bin mit den Rechten rund um Dialyse und Sozialrecht stellt sich bei mir nun grade (aus freudigem Anlass heraus) eine neue Frage:

Ich habe seit einiger Zeit leider "Bürgergeld" beziehen müssen und nach vielem Papieraustausch auch einen Mehrbedarf genehmigt bekommen.
Das läuft seitdem einwandfrei durch.

Nun wurde ich endlich transplantiert und es läuft zumindestens stabil, sodass seit 6 Wochen keine Dialyse nötig war. :yeehaa:

Ich habe sowohl bei der Entschuldigung und Einreichung einer Krankmeldung bei der Behörde "ARGE" klar kommuniziert, dass eine TP stattgefunden hat bzw grade dabei ist,
weswegen ich zu dem vorgeladenen Termin halt nicht erscheinen konnte. Bei dem danach anstehenden Weiterbewilligungsantrag habe ich ebenfalls bei "Änderungen im Haushalt" angegeben,
dass ich transplantiert wurde.
Netterweise bzw beunruhigenderweise habe ich nun eine Weiterbewilligung der Leistung erhalten , komplett mit Mehrbedarf.

Was ist zu tun ?

Steht mir der Mehrbedarf denn weiterhin zu ?
gibt es eine Übergangszeit wo dieser sowieso weiterbezahlt wird?
Gibt es rechtliche Konsequenzen OBWOHL ich meiner Mitteilungspflicht nachgekommen bin falls dem nicht so ist?

Liebe Grüße vom Rhein

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Bürgergeld- Mehrbedarf nach TP 01 Jul 2023 19:01 #523284

  • Christian
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Gönns dir und belass es dabei.

Direkt nach TX ist nochnicht von einer Resozialisierung und einer möglichen Wiedereingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu reden.
Das ist ein schleichender Prozess der Monate dauern kann, solange steht dir das Bürgergeld auch noch zu.

Nichtmehr zustehen tut es dir, wenn du ein Jobangebot unterschrieben hast und bald zum Arbeiten anfängst.

Mach nicht den Fehler dir nach TX zuviel zuzumuten, deine Nahe Zukunft ist noch unvorhersehbar. Geh es langsam an, hol dir dein Leben zurück und stell das Bürgergeld erst ab wenn du auf eigenen Beinen wieder stehst.

Außerdem ist deine Krankenversicherung an die Sozialgeldleistung gekoppelt, das Bürgergeld zahlt deine Krankenbeiträge, darum bist du versichert. Egal wie du deine Situation in nächster Zeit ändern möchtest - stell sicher, dass du Krankenversichert bleibst.

Oder ums in Fachchinesisch auszudrücken, die Berufsunfähigkeit besteht nach Transplantation noch für voraussichtlich 6-12 Monate, danach steigt dir die Behörde aufs Dach und schaut wo du bleibst.

lg
Chris

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Bürgergeld- Mehrbedarf nach TP 01 Jul 2023 19:47 #523286

  • Feodora
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@Christian
Wenn ich das richtig lese, geht es Rhein-Niere65 doch nicht ums Bürgergeld, sondern um den weiterhin bewilligten Mehrbedarf.

@Rhein-Niere65
Leider weiß ich deine Frage nicht zu beantworten. Wofür genau gab es denn den Mehrbedarf? Vermutlich wird der Mehrbedarf nach der Transplantation nicht mehr benötigt; deshalb kam die Fragestellung bei dir auf, oder?
Du hast aber doch deutlich formuliert, dass du nunmehr eine Transplantation hinter dir hast. Wenn die bei der behördlichen Stelle nicht richtig lesen können... - sollte das deren Problem sein.

Wenn sie es dann jedoch bemerken, müsstest du den Mehrbedarf im schlimmsten Fall wohl zurückzahlen. Das wäre dann auch doof.

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Bürgergeld- Mehrbedarf nach TP 03 Jul 2023 11:44 #523289

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@Rhein-Niere65
Moin,
gibt es in irgend einer Form etwas Schriftliches darüber, dass du die TP kommuniziert hast?
Es gibt den Grundsatz, der Bürger muss nicht schlauer sein als die Behörde.
Von daher hast du deiner Mitwirkungspflicht Genüge getan.
Der genehmigte Mehrbedarf bezieht sich mglw. auch weiterhin wie vorher auf einen Grund, der bis zur Neubewertung oder Neuantragstellung Wirkung hat.
Ergo: Nach meiner Lesart ist Alles ok.
Und noch Etwas: Du hast ein Recht darauf, dir Hilfe zu holen. Dafür ist das Bürgergeld da! Also brauchst du dich nicht zu entschuldigen.

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Bürgergeld- Mehrbedarf nach TP 10 Jul 2023 01:25 #523322

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Moin Rhein-Niere,

mein Sohn bekommt den Mehrbedarf bei der Grundsicherung auch....er hat den Mehrbedarf schon bekommen bei Niereninsuffienz, die Mitarbeiterin vom Amt hatte mich darauf hingewiesen, obwohl er nicht dialysepflichtig war.


Du hast ja ein Formular vom Arzt abgegeben....bei unheilbaren Erkrankungen wird es "dauerhaft " vermerkt und man muss nicht jedes Jahr wieder den Fragebogen vom Arzt vorlegen.Es kann auch so sein das nämlich die Krankenkostzulage können auch Genesende erhalten, wenn eine kostenintensivere Ernährung Teil der Nachsorge
ist....wenn der ernährungsbedingter Mehrbedarf medizinisch Notwendig ist. Vom Amt sollte jährlich nachgefragt werden, ob eine Transplantation statt gefunden hat.
Dein Nephrologe stellt dir bestimmt ein neues Attest aus.Die Sachbearbeiter geben das oft dem Amtsarzt weiter, der dann entscheidet. Kann ja sein das noch nicht alle werte okay sind.

ZITAT: Terminale Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie: 25,10 € (= 5 % der Regelbedarfsstufe 1, siehe auch Nierenerkrankungen > Ernährungstherapie). Der Mehrbedarf wird dauerhaft gewährt und erst nach einer erfolgreichen Nierentransplantation neu geprüft.
Liegt zusätzlich zur Niereninsuffizienz eine Mangelernährung vor, werden beide Mehrbedarfe zusammengerechnet: 75,30 € (= 15 % der Regelbedarfsstufe 1).

Man muss den Leistungsträgern ja alles melden...wenn man z.B einen Krankenhausaufenthalt hat, der länger andauert, wird dies bei der Grundsicherung wieder gekürzt, wegen der Ersparnis bei der Vollverpflegung....ich habe die Aufenthalte immer gemeldet und sie Mitarbeiterin der Behörde meinte, die Leistungen werden nach 4 Wochen gekürzt, genauso auch das Pflegegeld, das nach 4 Wochen Krankenhausauftenhalt od. Reha gekürzt wird.

Wenn du das schriftlich denen mitgeteilt hast, hast du deine Mitwirkungspflicht erfüllt.

Solltest du einen SBA haben, steht dir da auch ein Mehrbedarf zu.

Ich denke das auch die MitarbeiterInnen teilweise Probleme haben, nach den Neuregelungen Bürgergeld / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung richtig zu gewähren. Fängt schon an, zu den unterschiedlichen Aussagen des Schonvermögens.

Alles Gute und ganz viel Freude mit deinem Diamanten bleib gesund,


3fachmami
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Bürgergeld- Mehrbedarf nach TP 10 Jul 2023 08:41 #523327

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@3fachmami
Moin,
ich habe bis zur Transplantation auch Mehrbedarf erhalten. Das hörte aber sofort nach Tx auf, und ein Rezept habe ich auch nicht bekommen, weil es sei ja jetzt nicht mehr nötig.
Also bestehendes Recht und Ärztemeinung sind zwei sich diametral gegenüberliegende Pole.

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Hi :)

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