Hallo fritella!
a) Quelle:
Homepage
(= nicht objektiv)
Wird milgamma® protekt von meiner Krankenkasse erstattet?
Gesetzliche Krankenkassen ersetzen die Kosten für rezeptfreie Präparate, wie milgamma protekt, leider nicht.
Anders sieht es dagegen bei den privaten Krankenversicherern aus. Sie erstatten die Kosten für milgamma® protekt in den meisten Fällen. Dies sollten Sie jedoch direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären. Lassen Sie sich bei Bedarf eine Bescheinigung von Ihrem Arzt ausstellen, in der die medizinische Notwendigkeit für die Einnahme von milgamma® protekt näher begründet wird.
b) Quelle:
Stiftung Warentest
, 08.04.2004
Apothekenpflichtige, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, die im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nur noch verordnungsfähig sind für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen und für Erwachsene, wenn die Mittel als Therapiestandard zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen gelten. [...]
Arzneimittel aus dem Selbstmedikationsbereich:
Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure (5mg) als Monopräparate
Indikationen (z.T. komprimiert):
nachgewiesener, schwerwiegender Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann
Präparate (Beispiele): Vitamin B2 Jenapharm,
milgamma mono
c) Quelle:
Hersteller
Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur in Ausnahmefällen, wenn es sich um einen besonders schweren Krankheitsverlauf handelt und ein Vitamin B1-Mangel nicht ernährungsmäßig behoben werden kann. Für die Kassenmedizin gilt die Faustregel der lediglich „ausreichenden Versorgung“, was bekanntlich ja der Schulnote 4 entspricht. Anders sieht es dagegen bei den privaten Krankenversicherern aus, sie erstatten die Kosten für milgamma®protekt in den meisten Fällen. Dies sollten Sie jedoch direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung abklären. Lassen Sie sich bei Bedarf eine Bescheinigung für die private Krankenversicherung von Ihrem Arzt ausstellen, in der die medizinische Notwendigkeit für die Einnahme von milgamma®protekt näher begründet wird.
Mein Fazit: Das wirst Du wohl nur individuell mit Deiner Krankenversicherung klären können.
Freundliche Grüße,
fabienne