@MaWa
Du hast den komplizierten Teil ausgelassen, wie die 365-Tage-Regelung von Deutschland aktuell funktioniert, vorher wars ja eine 90-Tage-Regelung.
III.4.4 Wartezeit
Die Wartezeit beginnt mit dem ersten Tag der chronischen Dialy-
sebehandlung (Hämo- oder Peritonealdialyse). Die Wartezeit
wird in Tagen berechnet und in einer Punktzahl ausgedrückt. Die
Punktzahl wird wie folgt berechnet:
Punkte pro Jahr: 33 (d. h. pro Tag Wartezeit: 0.091)
Bei Retransplantationen beginnt die Wartezeit mit dem Tag der
ersten Dialyse nach Verlust der Transplantatfunktion.
Besteht nach der Transplantation weiterhin eine chronische Dia-
lysepflichtigkeit oder tritt der Transplantatfunktionsverlust inner-
halb von 365 Tagen nach der Transplantation auf, gelten folgen-
de Regelungen für die Anrechnung der vor der Transplantation
bestehenden Wartezeit:
– Anrechnung von 100% der vorbestehenden Wartezeit
bei Eintritt einer chronischen Dialysepflichtigkeit im
Zeitraum von 0 – 91 Tagen nach Nierentransplantati-
on,
– Anrechnung von 75% der vorbestehenden Wartezeit
bei Eintritt einer chronischen Dialysepflichtigkeit im
Zeitraum von 92 – 183 Tagen nach Nierentransplanta-
tion,
– Anrechnung von 50% der vorbestehenden Wartezeit
bei Eintritt einer chronischen Dialysepflichtigkeit im
Zeitraum von 184 – 275 Tagen nach Nierentransplan-
tation,
– Anrechnung von 25% der vorbestehenden Wartezeit
bei Eintritt einer chronischen Dialysepflichtigkeit im
Zeitraum von 276 – 365 Tagen nach Nierentransplan-
tation,
– Anrechnung von 0% der vorbestehenden Wartezeit
bei Eintritt einer chronischen Dialysepflichtigkeit ab
366 Tagen nach Nierentransplantation.
Patienten, die nach einer Lebendnierentransplantation ein termi-
nales Nierentransplantatversagen erleiden und die die in III.1 ge-
nannten Voraussetzungen zur Listung für eine postmortale Re-
Nierentransplantation erfüllen, wird die Wartezeit angerechnet,
die zum Zeitpunkt der vorangegangenen Lebendnierentransplan-
tation bestand.
Das steht auf der rechten Seite oberhalb vom Missmatch-Programm.
Man bekommt also Wartezeit nur zurück, wenn man das Organ innerhalb von 365 Tagen verliert. In fast allen anderen Ländern wird es eben aliquot gerechnet.
Wobei Deutschland da wohl strenger sein muss, weil ihr zuwenig Organe für zuviele Menschen braucht.
Also eine Möglichkeit die alte Wartezeit teilweise zu behalten, wenn der Transplantverlust innerhalb der ersten 365 Tage eintritt.
Hatte euch neulich ja erst erzählt, wird hatten einen Deutschen an der Dialyse der seinen Dialysebeginn bewusst nach Österreich verlegt hat um hier auf die Warteliste zu kommen....
Aber wie kommt man von Deutschland so schnell ins Wiener AKH wenn die Niere dann da ist?
Antwort: Man chartet sich ein Kleinflugzeug(2-sitzer z.B.) und einen Piloten und braucht zwischen 1 und 2 Stunden je nachdem wo man gerade in Deutschland ist. Kostenpunkt liegt im kleinen 4-stelligen Bereich.
Ein Flug von Berlin nach Wien dauert in Flugstunden nur 1ne Stunde und 15 Minuten.