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Wartezeit 16 Mär 2025 08:55 #527311

  • Annarchi
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Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die Berechnung der Wartezeit.
Ich habe erstmals 2010 HD gemacht, habe dann dank einer Lebendspende meiner Mutter bis Oktober 2023 ohne Dialyse leben dürfen. Seither 10/23 mache ich nun PD und bin gelistet. In dem Brief aus dem TX Zentrum steht „Wartezeitbeginn 2010“, also das Datum meiner ersten Dialyse.
Weiß jemand, ob die Jahre ohne Dialyse rausgerechnet werden? Oder zahlen tatsächlich alle Jahre vollständig ein? Mein Arzt konnte mir das so spontan nicht beantworten, wusste er selbst auch nicht.
Vielen Dank & einen schönen Sonntag :regenbogen:

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Wartezeit 16 Mär 2025 10:03 #527313

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Bei mir hat die zweite Wartezeit mit der ersten Dialyse nach der Transplantation begonnen.

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Wartezeit 16 Mär 2025 20:05 #527339

  • Christian
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Ist im Prinzip wie Ulrike sagt, gibt ja klare Regeln bei Eurotransplant.
Nur wenn die Spenderniere im ersten Halbjahr bereits versagt gilt die Transplantation als fehlschlag und man verliert die Wartezeit nicht. Ansonsten gilt der 2te Dialysebeginn.

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Wartezeit 19 Mär 2025 21:51 #527368

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Ich habe nachfolgend mal den Passus Wartezeit aus den Richtlinien zur Organvergabe der Bundesärztekammer angefügt:
Die letzten 2 markierten Zeilen sollten auf dich zutreffen.
So wie ich das verstehe, knüpfst du an deine "alte" Wartezeit vor der Lebendspende an. Die Zeit mit dem Transplantat zählt nicht mit.

III.4.4 Wartezeit
Die Wartezeit beginnt mit dem ersten Tag der chronischen Dialysebehandlung (Hämo- oder Peritonealdialyse). Die Wartezeit wird in Tagen berechnet und in einer Punktzahl ausgedrückt. Die Punktzahl wird wie folgt berechnet:
Punkte pro Jahr: 33 (d. h. pro Tag Wartezeit: 0.091)
Bei Retransplantationen beginnt die Wartezeit mit dem Tag der ersten Dialyse nach Verlust der Transplantatfunktion. Besteht nach der Transplantation weiterhin eine chronische Dialysepflichtigkeit oder tritt der Transplantatfunktionsverlust innerhalb von 365 Tagen nach der Transplantation auf, gelten folgende Regelungen für die Anrechnung der vor der Transplantation bestehenden Wartezeit:
– Anrechnung von 100% der vorbestehenden Wartezeit bei Eintritt einer chronischen Dialysepflichtigkeit im Zeitraum von 0 – 91 Tagen nach Nierentransplantation,
– Anrechnung von 75% der vorbestehenden Wartezeit bei Eintritt einer chronischen Dialysepflichtigkeit im Zeitraum von 92 – 183 Tagen nach Nierentransplantation,
– Anrechnung von 50% der vorbestehenden Wartezeit bei Eintritt einer chronischen Dialysepflichtigkeit im Zeitraum von 184 – 275 Tagen nach Nierentransplan tation,
– Anrechnung von 25% der vorbestehenden Wartezeit bei Eintritt einer chronischen Dialysepflichtigkeit im Zeitraum von 276 – 365 Tagen nach Nierentransplantation,
– Anrechnung von 0% der vorbestehenden Wartezeit bei Eintritt einer chronischen Dialysepflichtigkeit ab 366 Tagen nach Nierentransplantation.
Patienten, die nach einer Lebendnierentransplantation ein terminales Nierentransplantatversagen erleiden und die die in III.1 genannten Voraussetzungen zur Listung für eine postmortale ReNierentransplantation erfüllen, wird die Wartezeit angerechnet, die zum Zeitpunkt der vorangegangenen Lebendnierentransplantation bestand.

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Wartezeit 20 Mär 2025 02:13 #527369

  • Christian
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Ja ziemlich komplexe Regeln wenns um Lebendspende geht bei Eurotransplant.......

Heißt also im Klartext, dass die Wartezeit von 1ter Dialyse bis zur Lebendspende angerechnet wird in Tagen.
d.h. die Zeit ohne Dialyse wird herausgerechnet. Das war ja die eigentliche Kernfrage.

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Hi :)

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