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Schwerbehindertengrad nach Transplantation 28 Nov 2001 17:42 #57296

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Ich bin seit 2 jahren transplantiert und habe jetzt eine Überprüfung durch das Versorgungsamt anstehen. Wer hat Erfahrungen damit?

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 28 Nov 2001 19:10 #57298

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Mein Grad d. Behinderung blieb in der ganzen dreijährigen Transplantationszeit auch bei 100 %. Allerdings hatte ich von Anfang an eine kranke Niere mit cron. Abstoßung. Ich weiß nicht, wie es aussieht, wenn alles normal und gesund abläuft. Viele Grüße Kira

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 28 Nov 2001 21:55 #57308

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Mir hat man gesagt, dass man höchstens auf 70% runtergestuft werden kann.

Zu diesem Thema habe ich auch noch eine Frage:
Irgendwo habe ich gelesen, dass man dem Versorgungsamt melden muss, dass man transplantiert worden ist, aber die Sozialarbeiterin im Zentrum hat gesagt, dass die ersten 2 jahre Heilbewährungszeit sind und so lange müsse man denen nichts sagen. Was stimmt?

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 28 Nov 2001 22:06 #57311

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Hallo,
bei mir stand eine Überprüfung etwa ein Jahr nach TPL statt. Ich denke, dass sind Routinetermine, die nicht unbedingt etwas mit dem TPL-Termin zu tun haben.
Mir wurden nach wie vor die vollen hundert Prozent mit Merkzeichen G nach Begutachtung zuerkannt. Wie man mir sagte, hängt die Beurteilung nicht in erster Linie damit zusammen, wie lange man schon ohne Abstossung transplantiert ist, sondern vom Allgemeinzustand, also von der Anzahl und Schwere der Folgeerkrankungen durch Dialyse und Nebenwirkungen von Medikamenten. D.h., es ist ein indiviuelles Verfahren, und lässt sich wohl ein bisschen dadurch beeinflussen, was Dein Hausarzt oder Nephrologe an Unterlagen einschickt, die dann dem Gutachter des Versorgungsamtes als Entscheidungsgrundlage dienen. Diese Begutachtung ist bei mir jetzt fünf jahre her; der Ausweis wäre also 12/2001 abgelaufen, wurde aber vom Versorgungsamt auf Anfrage ohne weitere Begutachtung im November (und zwar sehr schnell und unbürokratisch! ich war angenehm überrascht!) für weitere fünf Jahre wie gehabt verlängert.
Grüsse und viel Erfolg,
Sara

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 28 Nov 2001 22:13 #57312

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Hallo!
Ich hatte auch gehört, dass man eine Transplantation beim Versorgungsamt melden muss. Deshalb hatte ich da angerufen und es ihnen mitgeteilt. Der Sachbearbeiter fragte mich nur: Wollen sie eine Verschlimmerung melden? Und ich sagte, nein im Gegenteil. Da meinte er, es bliebe alles so wie es ist (nämlich bei 100%) . Seitdem ist mein Ausweis schon zweimal verlängert worden, wozu ich ihn zum Versorgungsamt schicken muss und er kam immer ohne Beanstandung und Nachfrage zurück. Eine Bekannte von mir wurde allerdings nach erfolgreicher Transplantation auf 80% zurück gestuft...hatte ich vielleicht nur Glück? Vielleicht ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Würde mich interessieren.
Viele Grüße von Lilly65

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ation 29 Nov 2001 09:10 #57321

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Vielen Dank für die Beiträge.

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 29 Nov 2001 09:15 #57322

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Danke Lilly65. Nett formuliert. Wo kommst du her? Melde dich doch bei mir. Antibes

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 29 Nov 2001 09:24 #57323

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Vielen Dank für die Ausführungen. Hilft mir viel weiter. Bist du in Niederbayern zu Hause. Wenn nicht, kennst du unser Versorgungsamt noch nicht. War an der Dialyse und wurde von Anfang an mit 40% eingestuft. Wenn ich nicht mit dem VDK Kontakt aufgenommen hätte, bliebe es bis heute so. Ich bekam natürlich 100%. Jetzt bin ich 2 Jahre transplantiert. Mein Zustand ist hervorragend. Ich denke, daß ich weit zurückgestuft werde. Ich kenne die Statuten nicht, nach dem diese Bürokraten sich richten. meine Steuerbefreiung ist gefährdet, das bringt mir unwarscheinlichen finanziellen Verlust, zumal ich in den Vorruhestand versetzt worden bin, und irgendwie darauf angewiesen bin. Übrigens bin ich erst 38 Jahre alt....

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 29 Nov 2001 09:26 #57324

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Danke für den Beitrag. Hilft mir ein bisschen weiter, obwohl unser Versorgungsamt in Landshut nicht gerade das beste ist.

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 29 Nov 2001 11:44 #57326

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Ich habe im Sonderheft Transplantation des DD e.V. gelesen, dass man nicht unter 50 % zurückgestuft werden kann und das auch erst nach 2 (oder 3?) Jahren. Die Festsetzung richtet sich nach dem Allgemeinzustand unter Berücksichtigung der verschiedenen Nebenerkrankungen. Es kommt also darauf an, was Dein Arzt über Dich schreibt. Mein Ausweis läuft nächstes Jahr ab, etwa 1 1/2 Jahre nach der Transplantation. Ich werde versuchen, die 100 % zu behalten, zumal ich im Dezember wegen Cortisonreduzierung eine Abstoßung hatte und noch nicht alle Medikamente planmäßig abgesetzt sind.

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 29 Nov 2001 17:09 #57330

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Zur Dialysezeit hatte ich 100 %. Nach 2 Jahren erfolgreicher und problemloser Transplantation hat man mich auf 50 % heruntergestuft. Wenn es einem gut geht und man nahezu keine Einschränkungen hat ist das m.E. auch in Ordnung. Immerhin hat man ja auch dann noch einen Teil der Steuerbefreiung (meinen Job habe ich während der Dialysezeit und der Transplantationszeit immer voll gemacht, zur Zeit bin ich wieder Dialysepflichtig und mache die nächtliche Heimdialyse wobei es auch dann kein Problem ist voll zu arbeiten) bekommt und die 5 Tage zusätzlichen Urlaub auch gerne mitnimmt ...

Gruß
Michael

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 29 Nov 2001 23:14 #57340

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Hallo Antibes!
Da du keine E-mail Adresse angegeben hast, schreibe ich dir nochmal hier. Nach diesen ganzen Beiträgen zum Schwerbehindertengrad nachTPL bin ich ganz unsicher, ob ich nochmal beim Versorgungsamt nachfragen sollte?! Aber soll man schlafende Hunde wecken...? Und was kann passieren, wenn nach mittlerweile 10 Jahren herauskäme, dass ich eigentlich niedriger einzustufen sei? Hm.. Ich arbeite und habe außer dem Freibetrag beim Finanzamt und den 5 Tagen Sonderurlaub wegen Schwerbehinderung keine weiteren Vergünstigungen. Also, wenn das sogar bei 50% so bleibt, warum sollte ich irgendwas ändern?
Ich komme übrigens aus dem Saarland.
Viele liebe Grüße nach Frankreich (Antibes :-) )
Lilly65

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 30 Nov 2001 07:56 #57341

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Hallo, Lilly(65?)
Es tut mir leid, daß ich vor lauter schreiben vergessen habe, dir meine Email-adresse zu senden. Deine Ausführungen sind schon in Ordnung, und ich hätte auch keine Gedanken darüber verschwendet, wenn ich nicht von eben diesem Amt angeschrieben worden wäre. Aber ich denke, ich werde mich zur Wehr setzen. Ich komme übrigens aus Niederbayern.Aus Mallersdorf-Pfaffenberg, das ist in der Nähe von, das heißt in der Mitte von Landshut,Regensburg,Straubing, falls du dich wunderst und sagst:wo ist den des?Ich war bei der Deutschen Post beschäftigt. Dadurch konnte ich immerhin nach 16 Jahren Arbeit noch eine Pension einschieben. Jetzt arbeite ich noch nebenbei bei verschiedenen Leuten, als Vermessungsgehilfe, Schreibkraft, Hausmeister usw. Ein bisschen Haushaltsgeld nebenbei. Da du mir sehr sympatisch zu scheinen scheinst(???). Hmm tolle Satzstellung. Es wäre schön, wenn du ab und zu mit mir kommunizieren könntest.
Ich heisse Armin, bin 39 Jahre alt. blond, schlank(na ja), 168 groß und eigentlich ein kleiner Rüpel.Etwas zu ehrlich. Ich bin verheiratet(leider mit einigen Problemen).

Meine persönliche Email ist:
kanape ist niederbayrisch und heißt übersetzt Sofa.
na ja, vielleicht schreibst du mir . chiao bis blad(bald). Armin

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 30 Nov 2001 16:37 #57342

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Im Schwerbehinterengesetz (Z.B. Beck-Texte im dtv) sind die Minderungen der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Grad der Behinderung (GdB) genau festgelegt. Daran sollten sich auch die Versorgungsämter halten.
Da es viele Bestimmungen gibt möchte ich nur die Wesentlichen herausstellen:

Nierenfunktionsstörungen leichten Grades (Krea < 2 mg/dl) ohne wesentliche Störung des Befindens: 20 - 30%
-- mittleren Grades (Krea 4 - 8) und Allgemeinbefinden stärker beeinträchtigt: 50 - 70%
-- schweren Grades (Krea > 8 mg/dl) und stark gestörtes Allgemeinbefinden: 80 - 100%
Dialysepatient: 100%
Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsbewährung (im allgemeinen 2 Jahre) abzuwarten, danach abhängig von verbliebener Nierenfunktion, jedoch nicht weniger als 50%.

Das sind also die gesetzlich festgelegten Bestimmungen.

Mit freundlichen Grüßen.

Dr. Manfred Grieger

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 03 Dez 2001 12:15 #57377

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Vielen Dank für Ihren Beitrag. Sehr informativ. Trotzdem hätte ich eine persöhnliche Einschätzung von Ihnen, soweit möglich. Wie sie wissen spielen hier nicht immer die Prozente eine Rolle sondern auch eine Finanzielle. Zu meiner Person. Ich wurde vor 2 Jahren transplantiert. Ursprünglich sollte ich um 19.30 Uhr operiert werden. Letztlich kam ich am nächsten tag um 5.00 Uhr an die Reihe. Schon etwas unnormal. Die op verlief denke ich , auch nicht ganz normal. Auf alle Fälle wurden mir 10 Liter Wasser hineingepumpt. Das Kreatinin war um die 2.0 und stabilisiert sich so um die 2,6. Manchmal 2,4 und manchmal um die 3,0. Jetzt ist die Lage so, daß ich Postbeamter war und 16 jahre bei der Firma war. Ich wurde dienstunfähig und wurde in den Vorruhestand versetzt. Bei einer Gehaltsstufe von A4 leider nicht viel Pension. Jezt arbeitet meine Frau(muß auch mit 3 Kindern). Wenn ich den Steuerfreibetrag von derzeit 6.000 Dm bei 100% verliere, oder sogar ganz weg ist, kann meine Frau das Arbeiten aufhören, zumal sie mit 5er Lohnsteuer arbeitet und sowiso nur die Hälfte bekommt. Bisher konnten wir mit der Lohnsteuer noch einiges ausgleichen. Sagen sie mir, ob dies gerecht ist, oder ob es hier vielleicht Mittel gibt.
Im vorraus herzlichen Dank.

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 03 Dez 2001 17:16 #57380

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Ob das immer alles gerecht ist, kann ich nicht entscheiden. Hinter jeder Erkrankung steckt viel menschliches Leid, und manchmal fühlt man sich auch ungerecht behandelt. Gegen den Wortlaut des Gesetzes habe ich aber keine Argumentationsmöglichkeiten. Ich empfehle Ihnen mit Ihrer Selbsthilfegruppe und Ihrem Arzt zu überlegen, welche Möglichkeiten es gibt. Vielleicht gibt es für einige andere Zusatzerkrankungen noch anrechenbare Prozente. Ich denke, Sie sollten diesen Weg wählen, auch wenn er durch manche Gutachten bis vor dem Sozialgericht manchmal als demütigend empfunden wird. Da Ihr betreuender Nephrologe möglicherweise auch Begutachtungen in dieser Frage macht kann er Ihnen medizinische Ratschläge geben. Was die juristischen Dinge angeht haben Sie sicher in der Selbsthilfe der Dialysepatienten Deutschlands kompetente Ansprechpartner. Verstehen Sie aber bitte auch, dass diese Dinge überprüfbar sein müssen, und dass man Ihnen keine Gefälligkeitsgutachten ausstellen wird. Auch bezüglich der Gestaltung der Steuerfreibeträge und Klassen gibt es gute Berater, damit am Ende des Monats noch Geld in der Haushaltskasse ist.

Mit freundlichen Grüßen.

Dr. Manfred Grieger

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 05 Dez 2001 01:49 #57410

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heute ist der 4. Dezember. ich warte. ich glaube, ich habe endlich jemand gefunden, den ich viel oder auch wenig oder alles erzählen kann.
bitte laß mich nicht hängen. Armin

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Re: Schwerbehindertengrad nach Transplantation 01 Feb 2002 20:11 #57832

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Hallo liebe Leidensgenossen,

Ihr redet alle nur von dem Schwerbehindertengrad nach Transpl. Dieser bringt aber lediglich höchsten 2760,- DM Steuerfreibetrag bei 100 %.
Was ist aber mit der Rente aus der Dialysezeit ???
Ich bin 1987 bei Eintritt der Dialyse mit 25 Jahren quasi in die EU-Rente abgeschoben worden. 3-1990 erfolgreiche Transplantantation. Alle 2 Jahre wurde die Rente über Gutachter nachgeprüft und die BFA kam immer zu dem Ergebnis: Die Vorraussetzungen für den Bezug von Rente liegen weiter vor.
Bis Ende 2000 nach 10,5 Jahren Transplantation. Nach einem erneuten Gutachten soll auf einmal trotz neuerer Zusatzerkrankung (Colitis ulcerosa = chronische Darmentzündung - erfordert täglich 4 Tabletten zusätzlich) eine vollschichtige Leistungsfähigkeit für Ganztags-Job vorliegen. Ergebnis: 1 Woche nach Bescheid der BFA wurde die Rentenzahlung eingestellt und ich von der Krankenkasse abgemeldet.Nach 14 Jahren in Rente besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und mit knapp 40 Jahren auch kaum die Chance auf Arbeitsplatz.Werde also zum Sozialfall. Bin nun seit Mai 2001 im Wiederspruchsverfahren mit Rechtsanwalt (Hohe Kosten) und gezwungen, zur Not KLage vorm Sozialgericht einzureichen (Klageverfahren dauert auch wieder ca. 3 Jahre). Suche dringend Kontakt zu Betroffenen, die ähnliches erleben/erlebt haben oder Angst haben, daß ihnen ähnliches passieren kann.
Siehe meine Anzeige im dialysepatienten juli 2001. Leider kaum Reaktion:
Wovor haben alle Angst? - Habe mittlerweile (leider) auch einige juristische Erfahrungen, womit ich gerne diene. Meine E-Mail: . Meldet Euch bitte - Gruß Peter

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