Mitglieder privater Krankenversicherungen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse angehören , haben die Möglich-
keit, im Rahmen ihres Versicherungsvertrages Erstattung
verschiedener Kurleistungen zu beantragen.Offizielle
Antragsformulare haben die privaten Versicherungsgesellschaften nicht.Zur Klärung der Formalitäten wird meist ein Anruf bei der nächsten Filiale
oder dem Versicherungsvertreter ausreichen. Die meisten Versicherungen werden ein ärztliches Attest verlangen,
das die Kurbedürftigkeit bestätigt.
Privatpatienten müssen grundsätzlich alle Kosten am Kurort selbst bezahlen.Auf Grund der Rechnungen erstatten dann
dann Arztkosten ,Kurmittel, Anwendungen,Medikamente-
vorausgesetzt, der Versicherungsvertrag sieht Kurerstattungen vor. Da die Tarife privater Kassen jedoch
gewisse induviduelle Gestaltungsmöglichkeiten vorsehen,
kann es auch sein , daß ein Vertrag solche Leistungen nicht vorsieht.
TIP:Informieren Sie sich vorab , welche Kurleistungen Ihre
private Krankenversicherung als erstattungsfähig anerkennt
und welche nicht. Besprechen Sie am Kurort mit dem Badearzt , daß nach Möglichkeit die erstattungsfähigen
Anwendungen optimal eingestzt werden.
TIP:Für den Fall, daß Ihr persönlicher Krankenversicherungs-
vertrag keine Erstattung von Kurleistungen vorsieht,können
Sie Ihre Versicherung fragen ob der Abschluß einer zusätzlichen Kurkosten-Versicherung möglich ist , was es kostet , welche Leistungen er vorsieht und welche Karenzzeit bis zum Antritt einer Kur erfüllt werden muß. In
vielen Fällen wird es ein Rechen exempel sein, ob man eine solche Kurkosten-Versicherung und ggf. nach der Kur
wieder kündigt.
TIP:Wenn eine Erstattung von Kurkosten und der Abschluß
einer Kurkosten -Versicherung nicht möglich ist, bleibt immer noch die Möglichkeit , am Kurort eine erforderliche ärztliche
Behandlung fortzusetzen oder aus aktuellem Anlass
-bei akuten Beschwerden- einen Arzt aufzusuchen. In solchen Fällen wird es der Versicherung schwerfallen,
die Erstattung von Arztkosten, Medikamenten und Anwendungen zu verweigern, die zur Therapie akuter Beschwerden erforderlich sind. Allerdings darf nicht mehr
von einer Kurdie Rede sein, und es dürfen keine Maßnahmen zur Erstattung eingereicht werden , die auf eine
regelrechte Kur schließen lassen. Dagegen bleibt es unbenommen, zusätzliche Kuranwendungen auf eigene Rechnung durchzuführen. Mit dem Arzt am Kurort müssen
diese Fragen exat besprochen werden, damit er entsprechende getrennte Rechnungen ausstellen kann.
Erwarten Sie aber bitte vom Arzt nicht , daß er für Sie die Versicherung bemogelt.
TIP: Privat Krankenversicherte haben grundsätzlich auch Anspruch auf eine Kur die gesetzliche Rentenversicherungsträger (BfA LVA) wenn sie rentenversichert sind oder mindestens 5Jahre lang waren.
Insbesondere kommen Anschlußheilbehandlungen nach
Krankenhausaufenthalt Sanatoriumskuren und Rehabilitationskuren infrage. Auskunft gibt es dann auch für die Privatversicherte bei Orts und Betriebskassen.
Kuranträge könne auch bei folgenden Instanzen gestellt werden Unfallversicherungsträger z.B. Berufsgenossenschaften nach Arbeitsunfall Wegeunfall
Schul-und Kindergartenunfall, Müttergenesungswerk,
Sozialamt immer dann wenn der betroffene werder gesetzlich noch privat rentenversicherungspflichtig oder
krankenversichert und Unterstützungsempfenger ist.