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um die OP und drum herum 01 Mai 2003 14:52 #65200

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Liebe Leidensgenossen und -genossinnen - ich (42) bin noch nicht an der Dialyse - stehe aber nun zum 2. mal kurz davor und werde, wenn alles gut geht, von meinem Bruder eine Niere bekommen - da ich freiberuflich arbeite, möchte ich mir ein Bild davon machen, wie die Situation um die TX herum aussieht - wie lange hat es bei Euch gebraucht, bis ihr wieder einsatzbereit wart? Wie fühltet ihr Euch nach der TX, Was kann man noch für sich tun, damit es einem besser geht? - da ich alleine lebe, frage ich mich, ob ich eine Haushaltshilfe für die erste Zeit benötige? Wird es eventuell empfohlen, eine Reha zu machen - eine Kur bezahlt glaube ich keine Kasse selbst nicht die Privatversicherung - oder? Wie ist es mit stärkenden Naturheilkundlichen Mitteln? kann man das alles nicht nehmen? wie ist es mit Homöopathie? hat jemand Erfahrung mit Unterstützung durch Naturheilkunde?
VIele viele Fragen - sie müssen ja nicht alle gleichzeitig beantwortet werden.
Vielen dank
Marie-Therese

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Re: um die OP und drum herum 01 Mai 2003 19:35 #65216

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Hallo Marie Therese, ich habe meinem Mann im Juni letzten Jahres eine Niere geschenkt. Einiges zu diesem Thema habe ich schon in diesem Forum geschrieben. Einiges steht auf meiner User-Seite. Du kannst mir auch eine Mail schicken, ich geb dir dann meine Telefon-Nr. Bis dahin alles Gute für dich und liebe Grüsse auch an deinen Bruder.

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Re: um die OP und drum herum 01 Mai 2003 23:50 #65223

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Hallo Marie-Theres,

vom Verein Junge Nierenkranke Deutschland eV gibt es im Juni ein ausführliches Seminar zum Thema NIerentransplantation, ein ganzer Tag nur Lebendspende. Dort könnten sicherlich all Deine Fragen (und die Deines Bruders) beantwortet werden.

Weitere Infos auf www.junge-nierenkranke.de

Beste Grüße
Monika

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Re: um die OP und drum herum 04 Mai 2003 00:43 #65250

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on 1. Mai 2003 14:52 mthhediger wrote:
> Wird es eventuell empfohlen, eine Reha zu machen - eine Kur
> bezahlt glaube ich keine Kasse selbst nicht die Privatversicherung - oder?

Hallo Marie-Therese,

was ich aus eigener Erfahrung jedem nach der NTx empfehlen würde, ist eine Reha in Form einer Anschlussheilbehandlung (AHB). Die wird nach vorheriger Genehmigung auch von der Privatversicherung gezahlt, da es sich um eine stationäre Maßnahme handelt. Bei der Beantragung und Anmeldung hilft Dir der Sozialdienst des TX-Zentrums.
Die AHB dauert mindestens 3 Wochen und kann je nach Gesundheitszustand verlängert werden. Dort erfährt man sehr viel Wichtiges über Ernährung nach Tx, Medikamente, Immunsuppression, Sport nach Tx etc. Und was ganz wichtig ist, man hat die nötige Ruhe, um fit für den Neuanfang zu werden.


> VIele viele Fragen - sie müssen ja nicht alle gleichzeitig beantwortet
> werden.

Gern beantworte ich Dir auch weitere Fragen, z.B. zu einer geeigneten Klinik für die AHB etc. Doch das würde den Rahmen hier sprengen.
Du kannst mir gerne mailen () dann kann ich Dir gern noch einiges mehr schreiben.

Viele Grüße
Matze

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Re: um die OP und drum herum 10 Mai 2003 21:55 #65347

  • elvi
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Mitglieder privater Krankenversicherungen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse angehören , haben die Möglich-
keit, im Rahmen ihres Versicherungsvertrages Erstattung
verschiedener Kurleistungen zu beantragen.Offizielle
Antragsformulare haben die privaten Versicherungsgesellschaften nicht.Zur Klärung der Formalitäten wird meist ein Anruf bei der nächsten Filiale
oder dem Versicherungsvertreter ausreichen. Die meisten Versicherungen werden ein ärztliches Attest verlangen,
das die Kurbedürftigkeit bestätigt.
Privatpatienten müssen grundsätzlich alle Kosten am Kurort selbst bezahlen.Auf Grund der Rechnungen erstatten dann
dann Arztkosten ,Kurmittel, Anwendungen,Medikamente-
vorausgesetzt, der Versicherungsvertrag sieht Kurerstattungen vor. Da die Tarife privater Kassen jedoch
gewisse induviduelle Gestaltungsmöglichkeiten vorsehen,
kann es auch sein , daß ein Vertrag solche Leistungen nicht vorsieht.
TIP:Informieren Sie sich vorab , welche Kurleistungen Ihre
private Krankenversicherung als erstattungsfähig anerkennt
und welche nicht. Besprechen Sie am Kurort mit dem Badearzt , daß nach Möglichkeit die erstattungsfähigen
Anwendungen optimal eingestzt werden.
TIP:Für den Fall, daß Ihr persönlicher Krankenversicherungs-
vertrag keine Erstattung von Kurleistungen vorsieht,können
Sie Ihre Versicherung fragen ob der Abschluß einer zusätzlichen Kurkosten-Versicherung möglich ist , was es kostet , welche Leistungen er vorsieht und welche Karenzzeit bis zum Antritt einer Kur erfüllt werden muß. In
vielen Fällen wird es ein Rechen exempel sein, ob man eine solche Kurkosten-Versicherung und ggf. nach der Kur
wieder kündigt.
TIP:Wenn eine Erstattung von Kurkosten und der Abschluß
einer Kurkosten -Versicherung nicht möglich ist, bleibt immer noch die Möglichkeit , am Kurort eine erforderliche ärztliche
Behandlung fortzusetzen oder aus aktuellem Anlass
-bei akuten Beschwerden- einen Arzt aufzusuchen. In solchen Fällen wird es der Versicherung schwerfallen,
die Erstattung von Arztkosten, Medikamenten und Anwendungen zu verweigern, die zur Therapie akuter Beschwerden erforderlich sind. Allerdings darf nicht mehr
von einer Kurdie Rede sein, und es dürfen keine Maßnahmen zur Erstattung eingereicht werden , die auf eine
regelrechte Kur schließen lassen. Dagegen bleibt es unbenommen, zusätzliche Kuranwendungen auf eigene Rechnung durchzuführen. Mit dem Arzt am Kurort müssen
diese Fragen exat besprochen werden, damit er entsprechende getrennte Rechnungen ausstellen kann.
Erwarten Sie aber bitte vom Arzt nicht , daß er für Sie die Versicherung bemogelt.
TIP: Privat Krankenversicherte haben grundsätzlich auch Anspruch auf eine Kur die gesetzliche Rentenversicherungsträger (BfA LVA) wenn sie rentenversichert sind oder mindestens 5Jahre lang waren.
Insbesondere kommen Anschlußheilbehandlungen nach
Krankenhausaufenthalt Sanatoriumskuren und Rehabilitationskuren infrage. Auskunft gibt es dann auch für die Privatversicherte bei Orts und Betriebskassen.
Kuranträge könne auch bei folgenden Instanzen gestellt werden Unfallversicherungsträger z.B. Berufsgenossenschaften nach Arbeitsunfall Wegeunfall
Schul-und Kindergartenunfall, Müttergenesungswerk,
Sozialamt immer dann wenn der betroffene werder gesetzlich noch privat rentenversicherungspflichtig oder
krankenversichert und Unterstützungsempfenger ist.

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Hi :)