Hallo Evi, ich habe deinen Beitrag heute erst gelesen. Meinem Mann ging bzw. geht es genauso, hier unser etwas längerer Bericht.
Mein Mann war ab Juli 1999 wegen Versagen der Zystennieren an der Dialyse. Während der ersten drei Monate der Dialyse meldete dann die Firma, bei der mein Mann beschäftigt war, Insolvenz an. Mein Mann war zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben und ihm wurde fristgerecht gekündigt. Die Krankenkasse übernahm die Zahlung des Krankengeldes. Im Dezember 1999 wurde er von der Krankenkasse bedrängt, doch einen Antrag auf Reha zu stellen mit dem Erfolg?, dass er im Februar zur Kur fahren durfte. Mit Abschluss der Kur wurde festgestellt, dass er weiterhin arbeitsunfähig ist. Im Oktober 2000 bekamen wir die Nachricht, dass ab November EU-Rente auf Zeit gezahlt wird und die Rente ab dem Ende der Kur zusteht, und die Verrechnung mit der Krankenkasse (Krankengeld) erfolgt. Für uns hatte das damals keine ersichtlichen Nachteile. Die EU-Rente musste immer neu beantragt werden, ca. 3-4 Monate vor Ablauf, aber dann wurde gezahlt. Nach 2 Jahren Dialyse erfolgte die bis heute erfolgreiche Transplantation (August 2001). Die auf Zeit gezahlte EU-Rente wurde noch ein halbes Jahr gezahlt, dann Neubeantragung und Weiterzahlung für ein halbes Jahr. Im Frühjahr 2002 beantragten wir wieder Weiterzahlung der EU-Rente ab Juli 2002. Es folgte wieder eine Kur, Ergebnis arbeitsunfähig. Die BfA kam allerdings im August 2002 ohne erneuten Arztbesuch zu einem anderen Ergebnis und zahlte ab sofort nur noch BU-Rente, mein Mann kann vollschichtig wieder arbeiten. Also zum Arbeitsamt und arbeitslos gemeldet. Aber Arbeitslosengeld gibts auch nicht, er war in den letzten 3 Jahren nicht mind. 1 Jahr pflichtversichert. Wie denn auch, er bekam ja EU-Rente nahtlos an das Krankengeld. Nun zählt zwar Kranksein zu versicherungspflichtigen Zeiten, aber der Rentenbeginn wurde auf das Ende der Kur vorgerechnet, damit fehlen ein paar Monate und somit ist die wichtigste Voraussetzung für die Zahlung von ALO nicht erfüllt.
Wir haben sofort Widerspruch eingelegt, gegen den Bescheid vom Arbeitsamt und den Bescheid von der BfA. Das Arbeitsamt wollte dann feststellen, ob er vermittelbar ist und welche Tätigkeit er noch ausüben kann und daher sollte mein Mann zum Gutachter-Arzt. Die Terminvereinbarung zog sich in die Länge, warum auch nicht, er bezog ja keine Leistungen vom Arbeitsamt. Nach mehrmaliger Nachfrage und Androhung von Beschwerden wurde dann ein Termin festgesetzt. „Und bitte bringen Sie Ihre Krankenakte mit, um Doppel-Untersuchungen zu vermeidenâ€?. Nach einem mehr als einstündigen Gespräch über unser Privatleben und unsere Verhältnisse sowie die Gewohnheiten meines Mannes konnte er wieder gehen, ohne dass überhaupt ein Blick in die dicke Krankenakte geworfen wurde. Dafür wurde jedes Wort, welches gesagt wurde, mitgeschrieben – Ergebnis: vollschichtig arbeitsfähig, aber nicht das, das und das.....................................! Das er im letzten Jahr seit dem Ärger mit den Ämtern von August bis Dezember 56mal beim Arzt war, Krankschreibungen nicht mitgerechnet, zählte nicht. Wichtig war bloß, dass er bei der Kur den Ergometertest bestanden hat. Dass er sich danach, wie nach jeder Anstrengung ausruhen kann, wurde nicht berücksichtigt. Untersucht wurden Schwielen an den Händen (hat er keine) usw..
Die Widersprüche wurden erstmal abgelehnt und nun laufen die Klagen vor dem Sozialgericht. Und für die Klage gegen die BfA haben wir schon einen Termin, nämlich jetzt im August. Ging ja ganz schön schnell, nach allem was man sonst so hört und liest.
Nun sind wir mal gespannt, was da so raus kommt! Vielleicht wieder eine Kur?
Aber wir haben ja noch einen Widerspruch seit ca. 4 Monaten gegen das Arbeitsamt laufen. Denn mit dem JobAqtiv-Gesetz wurden Zeiten, in denen EU-Rente gezahlt wird, als beitragsfreie Pflichtversicherungszeiten angerechnet (gilt seit Januar 2003). Aber bis jetzt haben wir noch keinen Bescheid. Wahrscheinlich suchen Sie noch einen Passus zur Begründung der Ablehnung.
Bis jetzt haben wir Widersprüche und Klagen ohne Rechtsanwalt eingeleitet. Es sollte nämlich schon ein Fachanwalt für Sozialrecht oder wenigstens mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt sein. Aber da man beim Sozialgericht als Anwalt nicht viel verdienen kann, sind sie auch nicht so daran interessiert.
Na mal sehen, wie das weitergeht.