Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Cross-Over-Transplantation ??? 19 Jan 2004 21:33 #71663

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
Meine Frage:

Ist es inzwischen in Deutschland möglich, sich auf eine Art Warteliste für Überkreuzspende setzen zu lassen?

In der Schweiz würden Sie die Operation durchführen, allerdings belaufen sich die Krankenhauskosten auf ca 65.000 Euro, die natürlich nicht von den Krankenkassen übernommen wird.

Ist die Überkreuzspende in Deutschland immer noch illegal?

Können Krankenkassen dazu verpflichtet werden, die Krankenhauskosten (auch in der Schweiz) zu übernehmen?

Das sollte erst einmal an Fragen reichen. Würde mich über eure Hilfe freuen.

Gruss Jörg

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Cross-Over-Transplantation ??? 23 Jan 2004 13:29 #71814

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
Hallo Jörg!

Entschuldige meine blöde Frage aber was zum Henker ist eine Überkreuzspende???

Ich kann mir da nichts drunter vorstellen. Meinst Du eine kompinierte TX? Z.B. Niere und Bauchspeicheldrüse?! Falls Du das meinst, wird sie in Deutschland durchgeführt und die Patienten stehen auf der TX Liste von Eurotransplant, werden aber bevorzugt (gegenüber nur Nieren TX) behandelt)

Liebe Grüße Tanja

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Cross-Over-Transplantation ??? 23 Jan 2004 14:28 #71818

  • kerstin
  • kerstins Avatar
  • Offline
  • Sehr aktiv
  • Sehr aktiv
  • Beiträge: 217
  • Dank erhalten: 1
Hallo Tanja, Überkreuzspende bedeutet Lebendspende, wobei 2 Paare beteiligt sind. Wenn das Organ vom SpendeWilligen aus irgendeinem Grund nicht zum Empfänger passt, sucht man sich ein anderes Paar und es wird sozusagen Überkreuz gespendet. (als Paar ist nicht nur ein Ehepaar gemeint)
Lies doch bitte den Beitrag, den TinaW am 12.Dezember bei den aktuellen Meldungen eingestellt hat. - Gericht läßt Überkreuz-Organspenden zu
Schönes Wochenende an alle user - Gruss Kerstin

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Cross-Over-Transplantation ??? 23 Jan 2004 16:30 #71828

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
So wie es sich derzeit darstellt, ist die Crossover-NTx immer noch illegal. Das Bundessozialgericht hatte nur darüber zu entscheiden, ob die Krankenkasse in diesem speziellen Fall die Kosten erstatten darf, nichts weiter. Dies bedeutet keineswegs eine generelle Zulassung von Überkreuz-Lebendspenden. Darüber hatte das Gericht nicht zu befinden.

Ich glaube nicht dass man in Deutschland ein Transplantationszentrum für eine Crossover-NTx finden wird. Der Chirurg welcher das wagt würde den Kopf wegen der unsicheren Rechtslage extrem weit aus dem Fenster hängen. Falls man dann doch in der Schweiz transplantiert, geht man bezüglich der Erstattung ein grosses Risiko ein. Wie die Gerichte im nächsten Fall entscheiden ist nämlich keineswegs sicher.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Cross-Over-Transplantation ??? 25 Jan 2004 00:12 #71863

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
Hallo Kerstin!

Vielen Dank für die Aufklärung :o)

Jetzt bin ich schon fast 19 Jahre dabei und lerne doch immer noch dazu ;o)

Ich finde allerdings das dieses System ein ganz schönes Durcheinander ist *gg*

Liebe Grüße und viele EinfachTXnierchen für alle :o)

Tanja

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Cross-Over-Transplantation ??? 25 Jan 2004 13:30 #71878

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
Ich bin auch an diese Frage interresiert, weil Ich mein Mann eine Niere spenden wollte, hab aber die falsche Blutgruppe. Einen Artikel im Frankfurter Rundschau (Mit Nieren über Kreuz, 23.12.03, S.32 - Wissen u.Bildung) beschreibt die Rechtliche schweirigkeiten im BRD.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
Hi :)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.