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Gesundheitskarte als Organspendeausweis ?? 06 Nov 2006 18:19 #81364

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Hallo,

ich habe beim Bundesgesundheitsministerium angefragt, ob auf der neuen Gesundheitskarte Angaben über eine Organspendebereitschaft des Eigentümers vermerkt werden. Heute kam die sehr ausführliche Antwort, die ich hier zur Info einstelle:

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und zum Aufbau der angestrebten standardisierten Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen hat die gemeinsame Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Gesellschaft (gematik GmbH) gegründet, deren Aufgabe es ist, die technischen Vorgaben, einschließlich eines Sicherheitskonzeptes zu erstellen sowie die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verbundenen Test- und Zertifizierungsmaßnahmen sicherzustellen. Mit dem am 28. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen wurde der rechtliche Rahmen für die Arbeiten der gematik geschaffen. Um eine zügige Durchführung der Arbeiten zum Aufbau der Telematikinfrastruktur sicherzustellen, sieht das Gesetz für das Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit der Fristsetzung, Beanstandung und Ersatzvornahme hinsichtlich der Beschlüsse der gematik mittels Rechtsverordnung vor. Den von der gematik aufgestellten Zeitplan zur Fertigstellung von grundlegenden Architekturdokumenten und zur Gestaltung der Testphase hat das Bundesministerium für Gesundheit aufgegriffen und der Gesellschaft eine Frist zur Fertigstellung der Dokumente bis zum 31. August 2005 gesetzt. Da die gematik die erforderlichen Beschlüsse nicht fristgemäß gefasst hat, hat das Bundesministerium für Gesundheit durch die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die am 9. November 2005 in Kraft trat, die für die Durchführung der Testphase notwendigen Beschlüsse der Gesellschaft ersetzt. Die Verordnung legt die Rahmenbedingungen der Testmaßnahmen fest und regelt u. a., dass die Testphase sowohl hinsichtlich des zu testenden Funktionsumfangs als auch hinsichtlich der Anzahl der teilnehmenden Versicherten abschnitts- und stufenweise durchzuführen ist. Damit hat das Bundesministerium für Gesundheit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Vorbereitung und Durchführung der Testphase zügig vorangetrieben werden kann.

Am 15. Dezember 2005 hat die erste Stufe, die Labortests, bei der gematik in Berlin begonnen. Hier prüft die gematik zunächst die auf Basis der Spezifikationen hergestellten Komponenten und Dienste auf ihre Basisfunktionalitäten. Daran schließen sich praktische Tests mit Anwendern der Telematikinfrastruktur an. Diese werden Aufschlüsse über die Praktikabilität der Komponenten und Dienste liefern und zeigen, ob sich die Karte nahtlos in ihren Praxis- und Klinikalltag integrieren lassen kann, bevor in ausgewählten Testregionen in Deutschland mit Echtdaten von Versicherten das Zusammenspiel zwischen den Beteiligten getestet wird. Es ist erklärtes Ziel aller Beteiligten, in Kürze mit den dezentralen Tests zu beginnen, an die sich dann schrittweise der flächendeckende Rollout anschließen wird.

Zur Frage der Aufnahme einer Organspendeerklärung: Das Bundesministerium für Gesundheit vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die Bereitstellung von Erklärungen zur Organspende unterstützt werden soll. Für die Aufnahme eines rechtswirksamen Organspendeausweises auf der Gesundheitskarte wäre es allerdings erforderlich, dass die Patienten die Organspendeerklärung elektronisch signieren. So wie der Organspendeausweis in Papierform die gültige Unterschrift des Erklärenden vorsieht, so müsste bei einer elektronischen Speicherung der Erklärung diese elektronisch unterschrieben werden können. Sobald Patienten über elektronische Signaturen verfügen, besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Organspendeerklärungen auf der Gesundheitskarte aufzunehmen. Um sicherzustellen, dass Patienten jederzeit ohne die Mitwirkung Dritter ihre Erklärung zu einer Organspende ändern können, ist darüber hinaus vor einer diesbezüglichen Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte eine Fortschreibung der bestehenden Zugriffsrechte auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte erforderlich.

Unabhängig von der Aufnahme des rechtswirksamen Organspendeausweises auf der elektronischen Gesundheitskarte soll jedoch zunächst die Möglichkeit geschaffen werden, auf Wunsch des Versicherten einen Hinweis auf das Vorliegen eines Organspendeausweises aufzunehmen.

Die erforderlichen Festlegungen für die Aufnahme eines Hinweises auf das Vorliegen eines Organspendeausweises auf der elektronischen Gesundheitskarte sind von der gematik zu treffen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird im weiteren Verfahren darauf hinwirken, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hinweises auf das Vorliegen eines Organspendeausweises auf der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen werden.

Ein verpflichtende Erklärung für oder gegen eine mögliche Organspende ist jedoch nicht vorgesehen. Freiwilligkeit ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme einer entsprechenden Erklärung.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.

Mit freundlichem Gruß

Gerlind Nestler

Kommunikationscenter
Bundesministerium für Gesundheit



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Re: Gesundheitskarte als Organspendeausweis ?? 07 Nov 2006 08:09 #81367

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Haben die eigentlich zu viel Zeit, dass sie so viel blah blah um die Information packen müssen?

Werner

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Re: Gesundheitskarte als Organspendeausweis ?? 07 Nov 2006 12:03 #81369

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Das Vorgelaber war bestimmt eine Standardantwort, die nur reinkopiert wurde. Denn viele Anfragen lassen sich bestimmt mit diesem Text beantworten.

LG, Data.

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Re: Gesundheitskarte als Organspendeausweis ?? 07 Nov 2006 17:27 #81377

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Das Geschwätz hätten sie sich auch sparen können.
Für die gestellte Frage hätte ein Ja oder Nein genügt.

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Hi :)