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Info zur TX an neuen Arbeitgeber??? 09 Apr 2009 22:45 #85617

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Hallo zusammen,

werde in Kürze meinen Job und somit auch den Arbeitgeber wechseln. Bin ich verpflichtet, Auskunft über meine TX im letzten Jahr zu geben? Habe keine Probleme mit der Niere meiner Schwester, bin auch seit 14 Monaten danach nicht einmal deshalb im Krankenhaus gewesen. Bin mir aber nicht sicher, ob ich Ihn darüber informieren muss, oder ob das freiwillig ist. Wer kennt sich da rechtlich aus??

Liebe Grüße
Manu

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Re: Info zur TX an neuen Arbeitgeber??? 10 Apr 2009 08:55 #85618

  • Jazzman
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Hallo Manu,

ich gehe mal davon aus, dass Du einen Schwerbehinderten-Ausweis hast! Aufgrund dessen musst Du Deinen Arbeitgeber schon informieren, da Du ja einen ganz anderen Arbeitsrechtschutz hast! Du fällst ja damit unter das Schwerbehinderten-Gesetz, darüber muss der Arbeitgeber informiert werden!
Es ist ja auch keine gute Arbeitsbasis, wenn dann mal irgendwas sein sollte, so wie ein Krankenhausaufenthalt, oder die profanen Ambulanztermine, und Du dann ausfällst!
Ich würde es ihm auf jedem Fall sagen!

VG,
MICHI!!! [cool]

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Re: Info zur TX an neuen Arbeitgeber??? 10 Apr 2009 14:10 #85619

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Hallo Manu,
ich bin im Grunde in der gleichen Situation. Seit März bin ich arbeitslos und auf der Suche nach einem neuen Job. Es sieht für mich gut aus, ab 1.7. einen zu finden.
Allerdings versuche ich, bis dahin über Zeitarbeit noch einen Job zu finden, um die Zeit zu überbrücken. Ich hab denen jeweils zum Ende des Gespräches gesagt, dass ich noch ein Anliegen habe und zwar, dass ich im Oktober 08 transplantiert wurde und daher noch 1-2mal im Monat zum Arzt muss. Ob es möglich ist -je nachdem wie weit der neue Arbeitgeber von der Heimat entfernt ist- an diesen Tagen von daheim zu arbeiten, um nicht einen kompletten Arbeitstag zu verlieren.
Also, ich finde, je nachdem, wie gut du mit den Werten eingestellt bist und wie häufig du zur Kontrolle musst, sollte man den Arbeitgeber informieren. Denn teilweise tauchen in den Arbeitsverträgen auch Klauseln auf, wie keine chronische Erkrankung bekannt. Und wenn du das unterschreibst würdest du, wenn ich recht informiert bin, damit von vornherein Vertragsbruch begehen. Das war der Grund, warum mich mein alter Arbeitgeber gefeuert hat - ich hab mich geweigert, das zu unterschreiben und hatte nach Rechtsauskunft des Arbeitsamtes recht damit.
Im Grunde war meine Kündigung rechtslos. Aber ich hatte damals keine Kraft da gegenanzu gehen.

Und Ehrlichkeit zahlt sich meistens aus.

Viele Grüße
Esther

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Re: Info zur TX an neuen Arbeitgeber??? 14 Apr 2009 20:44 #85643

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Hallo Michi,
also, ich habe keinen Schwerbehinderten Ausweis. Habe sie Info, dass ich eh nur 25% bekommen würde und ads so gut wie garnix ist. Deshalb habe ich in dieser Richtung noch nichts eintragen lassen. Wie gehe ich da vor? Ich war vorher nicht an der Dia, bin präemtiv transplantiert worden.

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Re: Info zur TX an neuen Arbeitgeber??? 14 Apr 2009 21:50 #85645

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Hallo Manu,

mein Freund ist auch transplantiert ( auch vorher keine Dia) und er hat auch keinen Behindertenausweis. Er hat seinem jetztigen AG und auch denen davor nichts von seiner NTX gesagt. Solange du keinen Ausweis hast, bist du dazu auch nicht verpflichtet, da es dir natürlich nachteilig ausgelegt werden kann (wer kennt sich schon mit jeder Erkrankung aus- und selbst dann ist niemand Hellseher).
Im übrigen war er während der Probezeit zwei Wochen krank ( aber ein anderer Neuer auch) und das war auch kein Problem.
Was ist, wenn er mal länger krank sein sollte- vielleicht wegen der Niere- wird man dann sehen.

Also wenn du der Meinung bist, dass deine NTX nicht relevant ist in Bezug auf deine Arbeit ( was bei nicht-körperlicher Arbeit wohl meistens der Fall ist) und du auch keine eingetragene Schwerbehinderung hast, würde ich nichts sagen.

Viele Grüße
Cecilia

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Re: Info zur TX an neuen Arbeitgeber??? 14 Apr 2009 22:27 #85646

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Diese Aussage ist so nicht korrekt (25% Schwerbehinderung):

Zitat: Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im allgemeinen 2 Jahre). Während dieser Zeit ist ein GdB/GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdB/GdS entscheidend abhängig von der verbliebenen Funktionsstörung, unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression jedoch nicht niedriger als 50 zu bewerten.

Entnommen aus: www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Ni...behinderung-605.html

LG, Elena.

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Re: Info zur TX an neuen Arbeitgeber??? 14 Apr 2009 22:37 #85647

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so ist es, und eine schwerbehinderung hat nicht nur mit nachteilen zu tun.

glg
tom

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Re: Info zur TX an neuen Arbeitgeber??? 21 Apr 2009 12:23 #85677

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Muss man denn unbedingt seine Shwerbehinderung angeben, wenn man die Vorteile, die man dadurch haette nicht in Anspruch nehmen wuerde? Das ist doch fuer einen zeitlich begrenzten Job nicht noetig, besonders wenn man durch das Bekanntgeben der Schwerbehinderung mehr Nach- als Vorteile hat.
Ich hatte mal einen Job, als meine Niere noch gut funktionierte und es mir noch gut ging, da habe ich meinem Arbeitgeber nichts davon gesagt, weil ich mich ganz normal einsatzfaehig fuehlte und auch bereit war, mich ganz normal, ohne Vorteile behandeln und kuendigen zu lassen. Am Ende habe ich selbst gekuendigt und mein Referendariat angefangen. Das ging auch.

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