Hallo annas,
grundsätzlich finde ich es gut und richtig, auch die möglichen negativen Auswirkungen einer Lebendspende für den Spender zu beleuchten. Allerdings sehe ich in dem Bericht einige Fehler, die wohl in der Vorbereitung gemacht wurden. Ich kann dazu aus Versicherungssicht etwas sagen, da ich selbst viele Jahre bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gearbeitet habe und heute als Empfänger kurz vor der AB0-inkompatiblen Nierenlebendspende stehe:
Im Rahmen der Vorbereitung ist es immens wichtig, alle versicherungsrechtlichen Aspekte abzusichern. Hinsichtlich des Lohnausfalles des Spenders gibt es ein Urteil des Bundessozialgerichtes, welches sagt, dass für den Nettoausfall die Krankenkasse des Spenders aufkommt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Ausfallzeit KEINE Arbeitsunfähigkeit darstellt, also auch keine AU-Bescheinigung für den Spender ausgestellt werden darf. Der Spender muss somit für diese Zeit mit seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub absprechen und bekommt dann in der Zeit, in der er nicht arbeitsfähig ist, den Nettolohnausfall auf der Grundlage seiner vorherigen Gehaltsabrechnungen. Dies sollte man sich in jedem Fall vor der OP durch die Krankenkasse des Empfängers schriftlich bestätigen lassen. Damit sollte die wirtschaftliche Sicherheit während der Rekonvaleszenzphase inklusive OP gesichert sein.
Ich hoffe, ich konnte damit ein wenig helfen.
Viele Grüße und viel Erfolg bei allen Lebendspendern
PrinzBeutulus