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Medikamenten Wiederbeschaffung 19 Jul 2011 17:58 #117805

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Auf einer Urlaubsreise war es für meinen Mann notwendig ein Immunsupressiva
Wiederzubeschaffen. Nun zahlt die Auslandskranken nicht mit der Begründung
Es wäre keine medizinisch notwendige Heilbehandlung die akut aufgetreten ist.

Akut wäre es aber geworden, hätte ich das Medikament nicht Wiederbeschafft.

Kennt sich jemand in Versicherungsrecht aus ?

Wäre um hilfreiche Antworten dankbar. So etwas wünsche ich wirklich niemanden!

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Re: Medikamenten Wiederbeschaffung 21 Jul 2011 22:07 #117806

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Das die Auslandskrankenvesicherung nicht zahlt ist auch richtig weil die genell nur bei akut auftretenden Dingen zahlt.So z.B. auch nicht wenn man im Urlaub wegen einer schon vorhandenen Krankheit zum Arzt muss ( als Transplantierter also niemals eine einfache Auslandskrankenversicherung abschließen !!! mit der ist man im zweifel nicht abgesichert). Dir bleibt nur das Rezept aus dem Ausland bei deiner hiesigen KK einzureichen und hoffen das die es erstatten.

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Re: Medikamenten Wiederbeschaffung 21 Jul 2011 23:41 #117807

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Ich habe bei einer Reise nach Frankreich mein EPO vergessen. Ein französischer Arzt hat mir Neorecormon verschrieben und ich habe das Medkament in der Apotheke gekauft.
Rechnung und Rezept habe ich bei meiner Kankenkasse (Barmer GEK) eingereicht. Der von mir ausgelegte Betrag wurde anstandslos erstattet.

Viele Grüße

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Re: Medikamenten Wiederbeschaffung 22 Jul 2011 08:57 #117808

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Hallo Klara,

und was ist, wenn nicht vorhersehbar war, daß sich etwas verschlechtert? Wenn der Patient vorher absolut stabil war und das auch der Nephrologe bestätigt? Dann müßten die doch eigentlich zahlen oder?

LG
Sabine

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Re: Medikamenten Wiederbeschaffung 22 Jul 2011 11:45 #117809

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Hi,

in fast allen Reisekrankenversicherung sind in den Bedingungen in der Regel Vorerkrankungen ausgeschlossen. Daher wird sie nicht leisten. Ist leider so.

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Re: Medikamenten Wiederbeschaffung 22 Jul 2011 13:25 #117810

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Hallo annas,

jetzt mal ehrlich - wenn die Immunsupression nicht reicht, handelt es sich doch eindeutig um Selbstverschulden. Gerade bei diesen Medikamenten weiß eigentlich jeder Patient (oder sollte es wissen), dass man für mindestens 14 Tage über die Urlaubszeit hinaus diese Medikamente mit sich führen sollte - und zwar im Handgebäck.

Warum sollte eine Versicherung bei Selbstverschulden bezahlen? Da wären die ganz schnell Pleite.

Wenn es jedoch im Urlaub verordnet wurde, wird Dir Deine gesetzliche Krankenkasse mit ziemlicher Sicherheit diesen Betrag erstatten. Vorrausgesetzt natürlich, Du hast noch eine Kopie der Verordnung und die Quittung der Apotheke zur Vorlage.

VG
MaRIO

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Re: Medikamenten Wiederbeschaffung 22 Jul 2011 13:32 #117811

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Vorerkrankungen sind etwas anderes als eine nicht vorhersehbare Verschlechterung einer Vorerkrankung.

Deswegen raten wir immer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Arzt ausfüllen zu lassen. Darin wird bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht keine medizinischen Gründe gegen die Reise sprechen. Das ist auch für die Reiserücktrittskostenversicherung wichtig.

Bei ausgegangenen Medikamenten kann man natürlich nicht von der Verschlechterung einer Erkrankung sprechen. Deshalb wird hier nach meiner Meinung auch zu Recht die Zahlung verweigert.

VG
MaRIO

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Re: Medikamenten Wiederbeschaffung 25 Jul 2011 18:23 #117817

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Hallo Rio,

natürlich nehme ich auf eine Reise meine Immunsuppression mit.
Das Medikament wurde aber beschädigt und unbrauchbar, zumindest
ein Teil davon. Ich bin penibelst gewissenhaft mit meinen Medis!

Das Medikament wurde im Urlaub natürlich vom Arzt verordnet.

Gescheit daher reden kann jeder, aber dass wünsche ich wirklich keinem !

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Hi :)

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