Antwort von
hallo erst mal,
gerne will ich Ihnen Ihre Frage beantworten.
Die Elvia Reiseversicherung hat dafür nachfolgende Antwort:
RRV/Kranken/ Ein Versicherungsschutz kann bei Krankheiten wie Multipler Sklerose oder Krebserkrankungen und anderen chronischen Erkrankungen wird nicht grundsätzlich abgelehnt. Der Versicherungsschutz kann bestätigt werden, wenn sich die Krankheit in einem stabilen Zustand befinden sollte und ärztlicherseits Unbedenklichkeit (mündlich vor Buchung und schriftlich im Schadensfall) ausgesprochen werden kann. Das gleiche gilt für Diabetes, wenn der Patient gut auf seine Krankheit eingestellt ist.
Bei Krebserkrankungen und anderen chronischen Erkrankungen besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der RRV, wenn der Patient sich bei Versicherungsabschluß in ärztlicher Behandlung (z.B. Chemotherapie) befindet und die Stornierung deshalb erfolgt. (Orig. Text Elvia)
PS.: Ärzliche Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich kann sicher nicht schaden auch schon vor Buchung der Versicherung - dann steht man im Schadenfall besser da, weil man sich die Bescheinigung nicht erst besorgen muß etc
Unsere Antwort stellt keine Rechtsauskunft dar und ist ohne Gewähr.
mfg.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Reisen?
Mail an: