Ärztliche Vergütung

Wer krank ist, geht zum Arzt. Dieser untersucht, stellt eine Diagnose und ordnet die notwendige Behandlung an. In jeder der rund 172.000 kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Praxen kommt Tag für Tag ein komplexes System von Leistungen zum Einsatz, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten ihrerseits jedoch keine direkten Zahlungen an die einzelne Vertragsärztin beziehungsweise den Vertragsarzt, sondern eine so genannte Gesamtvergütung (auch Honorarbudget genannt) an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV).

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