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Kabinett beschließt Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern. Gleichzeitig sollen die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt werden. Mit dem Gesetz sollen Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis verbindlich geregelt werden. Der Gesetzentwurf ist auf der Grundlage der vom Kabinett am 16. April 2008 beschlossenen Eckpunkte erarbeitet worden.

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