• Home
  • Suchen & Finden
  • Newsticker
  • BSG-Urteil: Kassenpatienten dürfen Reha-Klinik nicht frei wählen

BSG-Urteil: Kassenpatienten dürfen Reha-Klinik nicht frei wählen

Krankenkassen müssen die teurere Reha-Klinik auf Wunsch des Patienten nicht bezahlen. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden. Problematisch wird es demnach, wenn die Klinik der Wahl einen Versorgungsvertrag mit der Kasse hat. Für die medizinische Rehabilitation können sich gesetzlich Krankenversicherte ihre Klinik nicht frei auswählen. Selbst wenn Patienten bereit sind, Mehrkosten aus eigener Tasche zu zahlen, bleiben zahlreiche Einrichtungen außen vor. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 53/12 R).

[weiter...]

 

Hi :)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.