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Debatte im Ethikrat zur Sterbehilfe zeigt Meinungsbandbreite

Berlin – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, mit dem das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt wurde, sorgte in Fachkreisen und in der politischen Öffentlichkeit für intensive Debatten. [Im Oktober] griff der Deutsche Ethikrat diese Diskussionen im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung auf.
Die mehrstündige Debatte im Ethikrat machte deutlich, dass der Karlsruher Richterspruch keineswegs widerspruchsfrei ist. Der Bayreuther Jurist Stephan Rixen etwa betonte, dass die Richter einerseits das Selbstbestimmungsrecht sehr hoch bewertet hätten. Andererseits aber hätten sie Einwände gegen eine gesellschaftliche Normalisierung des Suizids benannt und den Weg für Beratungsangebote geöffnet, die bewusst Alternativen zur Selbsttötung eröffneten. weiter ...

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