Auch Pflegekosten der niedrigsten Stufe steuerlich absetzbar
Auch Pflegekosten der niedrigsten Stufe steuerlich absetzbar - Altenheim-Bewohner können auch Pflegekosten der niedrigsten Stufe steuerlich absetzen. Nach einem am 1. August veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes in München können sie die vom Heimträger in Rechnung gestellten Pflegesätze der Stufe 0 als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen.