Weitere Verfassungsbeschwerde eingelegt

Der Sozialverband VdK Deutschland hat im Rahmen der Musterstreitverfahren gegen die Beitragspflicht von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen eine weitere Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerdeführer, zwei VdK-Mitglieder, sind jeweils durch Direktversicherungen von der Neuregelung im Gesundheits-Modernisierungsgesetz (GMG) betroffen

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