Weitere Verfassungsbeschwerde eingelegt
Der Sozialverband VdK Deutschland hat im Rahmen der Musterstreitverfahren gegen die Beitragspflicht von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen eine weitere Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Beschwerdeführer, zwei VdK-Mitglieder, sind jeweils durch Direktversicherungen von der Neuregelung im Gesundheits-Modernisierungsgesetz (GMG) betroffen