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IGeL 12 Mär 2015 21:10 #503682

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Hallo zusammen,

mittlerweile gibt es so einige Individuelle Gesundheitsleistungen, die IGeL, die keine KK-Leistungen sind, also der Patient selbst bezahlen muss. In dieser Woche ließ ich als solche beim Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung durchführen und wurde beim Augenarzt auf die Glaukom-Vorsorge sowie Netzhautbeurteilung aufmerksam gemacht. Letzteres nahm ich beides nicht in Anspruch.
Von den etlichen Möglichkeiten sollen nur ganze vier wirklich sinvoll sein. Hat sich jemand von Euch genauer informiert?
Wenn Leistungen von Fachärzten, die früher selbstverständlich von den KK übernommen wurden, nun selbst bezahlt werden müssen, zweifele ich grundsätzlich deren Sinn an. Oder handelt es sich um berechtigte Sparmaßnahmen der Kassen, die dem Patienten zumutbar sind?

Liebe Grüße
Anja

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Re: IGeL 13 Mär 2015 14:57 #503689

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Hi Anja,

was meinst du mit professioneller Zahnreinigung? Ich gehe jedes halbe Jahr zum Zahnarzt und dabei wird auch jedes Mal (ist bei mir halt so, lässt sich irgendwie nicht vermeiden) am Unterkiefer der Zahnstein beseitigt (oben wächst wohl keines *grins*). Danach sind die Zähne auf jeden Fall sauber :D Bezahlt habe ich noch nie dafür.

Liebe Grüße,
Elena.

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Re: IGeL 13 Mär 2015 18:47 #503692

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Hallo Data,
nicht alle Zahnärzte bieten diese Leistung an. Die professionelle Zahnreinigung beinhaltet auch die Zahnsteinentfernung, aber die Zähne werden noch mit einer leicht salzigen Lösung mit hohem Druck gereinigt und danach auch mit einer speziellen Zahnpasta poliert. Auch werden die Zahnzwischenräume mit einer Art sehr feinem Schmirgelpapier gereinigt. So sauber bekomme ich meine Zähne selbst mit der elektrischen Zahnbürste nicht. Ein mal jährlich zahlt das meine Krankenkasse. Nachfragen lohnt sich.
Gruss Silvia

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Re: IGeL 13 Mär 2015 19:19 #503693

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Hallo silber,

hat diese Spezielle Zahnreinigung ein nutzen? Ich sehe keinen. Zahnsteinentfernung wird ja Bezahlt.

Hab diese Leistungen noch nie bezahlt und werde es auch nicht.
Füllungen aus Kunstoff die man selber Bezahlen soll zahlt ja auch die Kasse im falle des falles.

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Re: IGeL 13 Mär 2015 19:42 #503695

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Hallo sabine!

Auch ich habe - außer den 10 Eur zu Zeiten der Praxisgebühr - noch in keiner einzigen Arztpraxis Geld bezahlt. Gynäkologische Praxen sind diesbezüglich ziemlich penetrant; meine Meinung dazu aber ist ebenso gefestigt: Bei allen gynäkologischen Zusatzangeboten gibt es außerhalb der Schwangerenvorsorge bislang nur heiße Luft. Denn beispielsweise die Indikation (bedeutet hier zugleich: regulär abrechenbar über die GKV) für eine Ultraschalluntersuchung findet sich in diesem Fachgebiet immer, wenn man das als Arzt möchte.

Jahrelang war ich bei einem Augenarzt jährlich zur Kontrolle von Brillenwerten und Augenhintergrund wegen des renalen Bluthochdrucks. Da der grüne Star mitunter erblich ist und auf meinen Urgroßvater und meine Großmutter dieser genetische Aspekt zutrifft, habe ich ihn mit etwa Mitte zwanzig darauf angesprochen (da war die Glaukom-Vorsorge bereits seit einigen Jahren kostenpflichtig). Scheinbar großherzig führte er dann einmalig kostenfrei die Augeninnendruckmessung durch. Er wich damit im Grunde aber meiner eigentlichen Frage aus, inwieweit ich mit dem Wissen um die familiäre Komponente möglicherweise früher mit der regelmäßigen Früherkennungsuntersuchung beginnen solle als allgemein empfohlen.

Völlig unabhängig von dieser Begebenheit wechselte ich irgendwann in eine andere Praxis. Der Arzt dort untersuchte den Augenhintergrund erstmals mit den Tropfen zum Weitstellen der Pupillen. Da alle Nephrologen - auch im Krankenhaus - diese Untersuchung immer ohne Weitstellung gemacht hatten und ich mich wegen der Blutdruckmedikamente vor Wechselwirkungen fürchtete, und weil mich die laxe Organisationsweise störte (Praxismitarbeiterinnen schließen von Überweisung auf Indikation des Tropfens, ohne daß ein Arzt _vorher_ vernünftig über Risiken aufgeklärt und das Prozedere besprochen hat), hatte ich das in der erstgenannten Praxis abgelehnt, wenn die Mitarbeiterinnen am Anmeldethresen es zur Sprache brachten und mich beim Arzt vergewissert, daß er auch ohne Tropfen gut genug Einblick auf die Netzhaut hätte.
Jedenfalls wurde mittels der Tropfen dann ein Funduns hypertonicus I. (leichte Defekte durch den Bluthochdruck auf der Netzhaut) diagnostiziert. Wie ich zwischenzeitlich beim IQWiG recherchiert habe, ist diese Diagnose ausschlaggebend dafür, daß beim Augenarzt seither jährlich nicht mehr nur der Augenhintergrund gespiegelt wird, sondern auch eine Gesichtsfeldmessung und die Messung des Augeninnendrucks stattfinden, ohne mir dies als IGeL-Leistung in Rechnung stellen zu wollen. Gleichwohl vermute ich noch immer, daß die Netzhautnarben seit Symptombeginn der Nierenerkrankung (Bluthochdruck) bestehen; ohne Weittropfen hat sie nur keiner gesehen.

Langer Schwank, kurzer Anstoß: Im Hinblick auf die Glaukom-Vorsorge lohnt es sich in unserem Falle zu prüfen, ob wir nicht eines der Kriterien erfüllen, in dessen Folge die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten regulär trägt:

Die Kosten der Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
° Dauerhafte Anwendung von Steroiden (zum Beispiel Kortison) im Rahmen einer Behandlung
° Veränderungen im vorderen Auge, die den Fluss des Kammerwassers behindern
° Typische Symptome eines Glaukoms, wie eingeschränktes Gesichtsfeld und Sehstörungen
° Augenschäden durch einen Diabetes
° Augenverletzungen, die es erforderlich machen, ein Glaukom auszuschließen
° Eine geplante Augenoperation, bei der zuvor oder danach ein Glaukom ausgeschlossen werden muss
° Ein veränderter Augenhintergrund und/oder ein erhöhter Augeninnendruck ( Q , Hervorhebungen von mir)

Beim Zahnarzt kann ein gesetzlich Versicherter offiziell einmal jährlich Zahnstein entfernen lassen. Der tatsächliche Nutzen kostenpflichtiger professioneller Zahnreinigungen ist meines Wissens noch immer umstritten, wenn nicht bereits Zahnfleischerkrankung besteht. Ich habe für mich festgestellt, daß ich mit einer elektrischen Zahnbürste sorgfältiger putze und benutze zusätzlich abends Zahnseide und wöchentlich Elmex Gelee. Mehr unternehme ich bislang nicht.

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: IGeL 13 Mär 2015 22:27 #503696

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Hi, Aufklärung über Sinn und Unsinn der Igelei leistet auch www.igel-monitor.de. Ulrike

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Re: IGeL 14 Mär 2015 22:17 #503700

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Hallo Elena,

Silvia ist bereits ausführlicher auf das Prozedere bei der prof. Zahnreinigung eingegangen. Dabei gibt es aber auch Unterschiede in den Praxen. Meine führt z.B. das Abstrahlen nicht durch. Normales Zahnstein entfernen zahlt die KK einmal jährlich, für die prof. Zahnreinigung zahlen einige Kassen einen Zuschuss. Ich persönlich neige zu Zahnstein, daher lasse ich letzteres machen.

Lieben Gruß
Anja

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Re: IGeL 14 Mär 2015 22:19 #503701

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Hallo fabienne,

danke für Deine ausführliche Antwort.

Lieben Gruß
Anja

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Re: IGeL 14 Mär 2015 22:28 #503703

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Hallo silber,

die falsche Anrede tut mir leid, entschuldige bitte!:S

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: IGeL 25 Mär 2015 11:31 #503846

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Hallo fabienne,
vielen Dank für deine Ausführngen; sie sind sehr hilfreich. Ich wusste z.B. nicht, dass man bei Langzeit-Steroid-Einnahme Anspruch auf eine Glaukomvorsorge hat, die von der gesetzlichen KK übernommen wird.

Zur Zahnreinigung bin ich bisher immer 1x jährlich gegangen, aber mittlerweile kann ich es mir fast nicht mehr leisten, dafür 120 € zu bezahlen 8-)
Aber die alleinige Entfernung von Zahnstein als Leistung der GKV wird kaum von einem Zahnarzt durchgeführt. Ich bekam auf Nachfrage immer in irgendeiner Form zu hören, dass das allein keinen Sinn macht und wurde regelrecht zur professionellen Zahnreinigung gedrängt bzw überredet. Da fällt es mir nicht gerade leicht, dagegen zu argumentieren. In meinen Augen hat sich dir professionelle Zahnreinigung schon so etabliert, dass die Leute gar nicht (mehr) auf die Idee kommen, nur die von der Kasse bezahlte Zahnsteinentfernung in Anspruch zu nehmen.
Und da ich leider sehr zu Zahnstein- bzw. Zahnbelagbildung neige, muss ich dies zumindets 1x im Jahr machen lassen.
Die gynäkologischenUltraschalluntersuchungen habe ich bisher auch immer mitgemacht (man wünscht sich ja immer absolute Sicherheit). Mittlerweile sehe ich das auch nicht mehr so eng und habe diese schon seit über 2 Jahren nicht mehr durchführen lassen.

Abgesehen davon weiß ich noch selber aus meiner früheren Tätigkeit in diversen Arztpraxen, dass wir immer vom Arzt dazu angehalten wurden, zu IGeLn, was das Zeug hält weil das zusätzliche Kohle bringt. Und Patienten, die sich dafür entschlossen haben, eine oder mehrere IGeL in Anspruch zu nehmen, wurden auch bevorzugt behandelt...

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Re: IGeL 25 Mär 2015 13:37 #503848

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Hmmm...

Bin ich froh, dass mein Zahnarzt halbjährlich kein Problem damit hat nur Zahnstein zu entfrnen und dann noch eine ecklige Paste auf die Zähne zu schmieren :D

Beim Gyn: auch hier ist es wohl der Wille des Arztes, wie die Ultraschaluntersuchung abgerechnet wird. Ich hab auch da noch nie was bezahlt... meine Ärztin meint dazu immer Bei Ihnen fällt mir schon eine Begründung ein.

Sind solche Doks solch eine Ausnahme???

Grüße, Elena.

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Re: IGeL 25 Mär 2015 15:25 #503849

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Hallo!

Aber die alleinige Entfernung von Zahnstein als Leistung der GKV wird kaum von einem Zahnarzt durchgeführt.

Der Zahnarzt, zu dem ich seit 1999 gehe, hat die professionelle Zahnreinigung oder dergleichen nie erwähnt. Da man mit einer chronischen Nierenerkrankung keine Amalgam-Füllungen kriegt, wurde auch beim Wechsel von Füllungen oder der Behandlung der wenigen neuen Löchern im Erwachsenenalter nie über Eigenanteile gesprochen.

Seit der jährliche Zahnarztbesuch die Pflichten des Bonusheftes erfüllt (ab 20. Lebensjahr), gehe ich auch nur jährlich. Zahnstein ist deutlich weniger da, seit ich jeden Tag Zahnseide benutze. Zur dauerhaften Anwendung einer Mundspülung konnte ich mich noch nicht durchringen, weil ich während des Einschlafens recht regelmäßig noch etwas trinke, so daß mir die Einwirkzeit zu gering erscheint.

Aus der Kindheit habe ich sehr viele gefüllte Zähne. Und meine Zähne scheinen in der Weise bröselig (durchscheinend) zu sein, wie es hier schon manche Teilnehmer beschrieben haben. Darum habe ich für abends seit Jahresbeginn eine Erosionsschutzzahnpasta gewählt - keine Ahnung, obs nützt. Von diesen Gegebenheiten abgesehen, hatte ich aber noch keine großen Aktionen (Zahnersatz, Wurzelbehandlungen, Überkronungen o.ä.) beim Zahnarzt.

Ich vermute, mit dem Effekt der professionellen Zahnreinigung verhält es sich ähnlich wie mit waschbaren Kissen und Decken fürs Bett: Die Reduzierung der Milben(kot)last durch das Waschen ist enorm, doch binnen weniger Nächte ist die Belastung wieder ähnlich hoch wie vor dem Waschen. Milben im Bettzeug (und Bakterien im Mundraum) sind halt sehr zahlreich und aktiv. Was man nicht mit der täglichen Mundhygiene leisten kann, ist vielleicht mehr Schein als Sein (Ich meine das Brimborium jenseits dessen, was die GKV trägt.). (Für das Bettzeug gibt es milben(kot)dichte Allergikerbezüge.)


Wie angedeutet: auf IGeL-Sachen wurde ich bislang ausschließlich in gynäkologischen Praxen angesprochen, nirgends sonst.
(Mindestens jährlich bin ich bei folgenden Fachrichtungen: Nephrologie, Allgemeinmedizin/Hausarzt, Orthopädie, Gynäkologie, Augenheilkunde, Kardiologie, HNO.)

Ultraschall dort hatte ich trotzdem schon recht häufig:

° bei der allerersten Untersuchung (vor der Gesundheitsreform von 2004),

° beim Arztwechsel, um Regelbeschwerden auf den Grund zu gehen (wohl insgesamt 3 Mal im Zeitraum von 2 Jahren) - also wegen der Beschwerden und zur Verlaufskontrolle wohl medizinisch tatsächlich indiziert,

° beim Arztwechsel wegen Ruhestand der Vorgängerin. Dort wurde mir der Ultraschall als IGeL-Leistung von der Ärztin persönlich sehr nachdrücklich empfohlen. Weil ich mich darauf nicht einließ, gab sie schließlich galant an, daß sie ihn mir einmalig schenke, weil sie es in Anbetracht des Abstandes zum vorhergehenden Ultraschall (ca. 5-8 Jahre) wichtig fände. Daß sie das nicht abgerechnet hat, glaube ich nicht.

° beim Arztwechsel im darauffolgenden Jahr
(schon wieder Wechsel, weil in der vorgenannten Praxis - als Einzelarztpraxis deklariert - eine Arzt-Patient-Konstellation wie im Landambulatorium mit dem übergriffig IGeL-affinen Geschäftsgebaren zusammentrafen)
Die Ärztin in der nun gewählten Praxis wollte auch mit dem Ultraschall IGeLn. Nach meiner erneuten Ablehnung der Selbstzahlerleistung und der wahrheitsgemäßen Antwort, daß im Vorjahr geschallt worden ist, hat sie diese Untersuchung trotzdem gemacht. Ich gehe davon aus, daß es dafür letztlich eine Abrechnung mit der GKV gegeben hat, für die sich die notwendige Indikation gefunden haben wird.

Für mein Empfinden paßt das IGeLn (Verkäufer -- Käufer) nicht in die Arzt-Patient-Beziehung. Also wird die Informationsquelle für meinen möglichen Entschluß zu einer bestimmten IGeL-Leistung nicht der Arzt/Verkäufer sein, der sie mir anbietet, sondern außerhalb der Praxis liegen.

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: IGeL 25 Mär 2015 15:53 #503850

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Hallo,

bei meiner Gynäkologin wird jedes Jahr Ultraschall gemacht, alle 2 Jahre Sonographie der Brust (familäre Vorbelastung). Bezahlt habe ich dafür noch nie etwas. Ich habe allerdings auch immer die Überweisung des Nephrologen dabei, da steht ja drauf, Abklärung wg. geplanter Transplantation. Mit diesem Freibrief kann sie vermutlich alle möglichen Untersuchungen abrechnen.

LG
Sabine

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