Klingt interessant, jemand anderes schonmal davon gehört?
Scheint wohl in die Richtung Zeitausgleich für Arzttermine zu fallen, oder welche Rechtsgrundlage gibts dafür?
Brauch ein paar mehr Details damit ich mir da im Ösi-Arbeitsrecht die entsprechenden parallelen für mich raussuchen kann.
Krankengeld für Dialyse während der Arbeitszeit
Durch die seit dem Jahre 2004 gültigen Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (der Ärzte und Krankenkassen) ist diese Leistung aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen und ersetzt worden. In diesen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ist vorgesehen, dass für den Dialysetag Krankengeld gezahlt werden kann, wenn die Behandlung nur während der Arbeitszeit möglich ist. Es werden dabei sowohl die Behandlungszeiten in der Dialyseeinrichtung als auch die Fahrten dorthin und nach Hause sowie eventuell erforderliche Ruhezeiten berücksichtigt. Gleichgültig ist, ob der Arbeitnehmer doch noch ein paar Stunden an diesem Behandlungstag arbeitet oder nicht – es ist ein kompletter Leistungstag der gesetzlichen Krankenkasse, so dass dieser auch bei einer eventuellen Leistungsunterbrechung – die für dieselbe Erkrankung innerhalb von drei Jahren eintritt, wenn 546 Tage oder 78 Wochen unter Anrechnung der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld in Anspruch genommen wurde – angerechnet wird.
Wird die Dialyse dienstags, donnerstags und samstags durchgeführt und arbeitet der Patient jeweils fünf Tage pro Woche von montags bis freitags, dann fallen nur zwei Leistungstage durch die Arbeitsunfähigkeit an Dialysetagen in der Woche an. Bei Dialysen montags, mittwochs und freitags sind es dann allerdings drei Tage pro Woche, so dass die Leistungsgrenze von 546 Tagen schneller erreicht werden wird.
Bevor man seine Voll- in eine Teilzeitstelle umwandeln lässt, sollte geprüft werden, ob die Krankschreibung an den Dialysetagen bei weiter bestehender Vollzeitbeschäftigung letztlich die bessere Lösung ist. Allerdings sollte hier Sozialberatung in Anspruch genommen werden, damit es nicht zur Leistungsunterbrechung und damit zu Nachteilen für den Patienten kommt. Diese Beratung kann u.U. durch die für das Zentrum tätigen Sozialarbeiter oder Patientenbeauftragte eingeholt werden. Der Sozialverband Deutschland (VdK), der in allen Bundesländern zu finden ist, vertritt die Interessen der Behinderten und berät sie unentgeltlich.
Der Arbeitgeber wird letztlich durch die Krankschreibung an Dialysetagen und die damit verbundene Krankengeldzahlung entlastet und zahlt dann nur noch drei Fünftel des bisherigen Gehaltes, falls zwei Arbeitstage durch die Behandlung pro Woche ausfallen. Auch der Urlaubsanspruch wird damit auf drei Fünftel des bisherigen Urlaubs reduziert. Es könnte sein, dass eine Teilzeitbeschäftigung mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente die bessere Lösung auf Dauer ist.
Peritonealdialysepatienten können von der beschriebenen Lösung keinen Gebrauch machen.
Sie fallen nur stundenweise wegen de Dialyse am Tag aus.
Kann die Dialyse als Hämo- oder auch Peritonealdialyse nachts durchgeführt werden, ist es eventuell möglich, ohne die durch Dialyse entstehenden Ausfallzeiten zurechtzukommen. Das gilt natürlich auch für die Patienten, die die Hämodialyse nach einer entsprechenden Ausbildung zu Hause durchführen und die Gestaltung der Arbeitszeit dabei berücksichtigen können.
www.selbsthilfe-niere-mittelhessen.de/be...tigkeit-und-dialyse/
Wird wohl das sein, oder? ;)
Da ist auch ein kleiner Rattenschwanz dabei, weil sich der Urlaubsanspruch im selben Verhältnis reduziert.
Mal abgesehen davon, dass man scheinbar einen GdB von mindestens 50 bereits zugesprochen braucht, bevor diese Regelung greifen kann.
Wie das in Österreich aussieht find ich auf anhieb nicht. Hät ich wohl auch gerne...